Diskussion:Sicherungsgrundschuld

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Ist der Sicherungsvertrag für eine Grundschuld eigentlich das gleiche wie eine Grundschuldzweckerklärung? Wenn ja, dann sollte das auch erfasst werden. Ich bin mir nur nicht sicher ob das stimmt.flow 09.02.2007

Mir scheint der ganze Teil sehr zweifelhaft. zB: mE ist es schlicht ein grober Anfängerfehler davon zu sprechen, § 1192 Ia mache die Grundschuld akzessorisch. Falsch! Es bleibt so: Nur die Hypothek ist akzessorisch. Die Grundschuld hängt mit der neuen Regelung NICHT akzessorisch an der Forderung - zB schadet ein ursprünglicher Mangel der Forderung der GS in keiner Weise, und auch eine Zahlung nur auf die Forderung beeinträchtigt die GS nicht - sondern es geht bei § 1192 Ia nur um die Einreden! Ich würde diesen Text ganz, ganz schnell aus dem Netz nehmen, weiß aber nicht wie das hier bei Wikipedia funktioniert und bitte daher die anderen sich das noch mal anzusehen. [ohne Registrierung] 05.04.2009 (nicht signierter Beitrag von 84.142.80.78 (Diskussion | Beiträge) 22:52, 5. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Ja, das stimmt. Hat mich auch sehr verwirrt. Entferne es.--BlueSparkle 12:02, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 1193 I 3 BGB, nicht nach S. 2.


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:38, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten