Diskussion:Sitzwache

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Warburg1866 in Abschnitt Überarbeiten
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Übertrag aus der QS Formal und ohne Beachtung des Belege-Problems wäre der Artikel jetzt eigentlich gut genug, um ihn behalten zu können ABER: In der Erstversion steht: "www.simeonfrommholz.de Simeon Frommholz (Pflegemanager), Grundgesetz, PsychKG Berlin". Wir haben also drei Belege, zwei davon beziehen sich ausschließlich lt. Definition auf die Rechtssituation in Deutschland, die ich in den letzten Abschnitt vom Rest abgegrenzt habe. Mindestens für den Rest (evtl. auch für den D-Abschnitt) gilt also, dass der dritte Beleg von einer Privatperson mit mutmaßlichem WP:Interessenkonflikt unzulässig POV in den Artikel bringt. Sollten keine anderen brauchbaren Belege folgen, ist eine Löschung aus Qualitätsgründen vielleicht noch immer nicht ganz ausgeschlossen. Den Artikel könnte retten, dass der Inhalt durchaus glaubwürdig ist und trotz der fehlenden Belege keinen konkreten Anlass gibt, in diesem konkreten Einzelfall an der Qualität zu zweifeln. Und dennoch: Wer die QS beendet, müsste formal aufgrund dieser ersten Artikelversion mindestens den Neutralitätsbaustein setzten, mit Verweis auf eben jene Erstversion und fehlende Belege, die brauchbar sind. --H7 (Diskussion) 10:59, 1. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Inzwischen wurde die Kategorie:Betreuungsrecht_(Deutschland) hinzugefügt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es Sitzwache auch in anderen Ländern gibt. Deshalb hatte ich im Abschnitt "Rechtsgrundlagen und Finanzierung" den Deutschlandlastig-Baustein gesetzt. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, unter diesem Lemma einen Artikel zur deutschen Rechtssituation zu schreiben, das sollte schon ein länderübergreifender Artikel sein. --H7 (Diskussion) 21:12, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
--Warburg1866 (Diskussion) 20:03, 29. Jul. 2017 (CEST)Beantworten