Diskussion:Sonntagsgebot

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Gilt es Besuch einer Hl. Messe der orthodoxen Kirche auch als Erfüllung des Sonntagsgebotes? --Märkische Kavaliere 16:25, 24. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Interessante Frage. Der alte Kodex hat (zufällig auch um can. 1257 herum, weiß die Nummer nicht mehr genau) die Bestimmung, die Messe müsse in einem katholischen Ritus gehört werden, was auf dem Auslegungswege bestimmt weiter gültig ist. - Korrigiere mich: Das steht auch im CIC von 1983, ich hatte es nur zunächst übersehen. --84.154.75.158 12:23, 8. Mai 2010 (CEST) Nun aber sind die orthodoxen Riten katholische Riten, schon allein deswegen, weil es auch katholische Teilkirchen gibt, die diese Riten pflegen.[Beantworten]
Meine Meinung: Im alten Kodex gab es eine Bestimmung, welche den Besuch der Gottesdienste von Nichtkatholiken verbot. Die ist an sich aufgehoben, weil sie (wenn ich mich nicht irre) nicht mehr erwähnt wird (verboten ist nur Interkommunion und Interzelebration); aber hätte aus dieser schlichten Aufhebung auch gleich die Möglichkeit einer dortigen Erfüllung der Sonntagspflicht folgen sollen, wäre, so scheint es mir, dazu eine explizite Bestimmung vonnöten gewesen.
Ist aber nur meine Meinung. Falls jemand an sich von der katholischen Sonntagspflicht entschuldigt ist und eine östlich-orthodoxe Messe, die ja gültig ist, leicht mitfeiern kann (z. B. in der sibirischen Diaspora), halte ich das sogar (im allgemeinen, also wenn keine besonders antikatholischen Predigten gehalten werden o. ä.) für eine gute Alternative (natürlich ohne Kommunionempfang aus Respekt vor der östlich-orthodoxen Kirche, die das nicht will). --77.4.77.69 19:57, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Gilt das Gebot schon immer oder ab wann wurde es eingeführt? (nicht signierter Beitrag von 80.123.46.114 (Diskussion) 00:41, 30. Jul 2014 (CEST))

Ältester Beleg ist die Synode von Elvira um 300 herum (also bereits vor Konstantin!), aber nur für Spanien. Ab wann es flächendeckend galt, versuche ich gerade zu recherchieren. Firmian (Diskussion) 12:26, 4. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

aktuelles Bild[Quelltext bearbeiten]

Schaurig. --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:15, 31. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Mein Herz hängt nicht dran. Ich fand nur das Schild so stulle, außerdem hat es mich an diese unselige Sache mit den Nudelmessenschildern in Templin erinnert. Seinerzeit hatte ich auf Commons nach einem Bild gesucht, das Kirchgänger am Sonntag zeigt, die Konfession war mir dabei eher sekundär. --Turris Davidica (Diskussion) 21:36, 31. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Es scheint tatsächlich auf Commons kein Bild von einem normal - also gut :) - besuchten katholischen Sonntagsgottesdienst zu geben. Da muss mal einer eins beisteuern! --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:06, 31. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Wie hält es die katholische Kirche mit Fernsehgottesdiensten etc ?![Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht (stark gekürzt) „Unter Sonntagsgebot [...] der Heiligen Messe andächtig beizuwohnen.“ Impliziert das auch eine körperliche Anwesenheit oder reicht (vorausgesetzt ich sei ein kirchentreuer Katholik) auch die "Beiwohnung" einer telegraphisch übermittelten Bild- oder Tonübertragung, an der ich ja auch andächtig teilnehmen kann?! Der Umgang mit mehr oder weniger modernen Medien seitens der Kirche würde mich dann doch mal interessieren. PS: Übrigens Beiwohnung wird gerade mal prompt auf den Geschlechtsverkehr redirectet (ergo Fragen über Fragen ;) bzw auch Definitionsfrage--2A02:908:D841:7D60:705F:A78C:50C9:89D3 01:01, 31. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

"Beiwohnen" heißt körperlich anwesend sein (wie beim Geschlechtsverkehr). Beides darf nur aus schwerwiegenden Gründen durch mediale Vermittlung ersetzt werden. :) --Rabanus Flavus (Diskussion) 12:08, 31. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]
Beiwohnen heißt körperliches Anwesensein (übrigens ja auch in der zweiten Bedeutung, da fragte wohl auch keiner, ob man nicht per Bild- oder Tonübertragung…). Ausnahmen, in denen vom Sonntagsgebot dispensiert werden kann, sind bereits im Artikel anfgeführt. --Turris Davidica (Diskussion) 21:44, 1. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

In Zeiten des Coronavirus ein interessanter Zusammenhang. Was sagt die Kirche? —Abwun (Diskussion) 08:36, 15. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Für das Bistum Hildesheim gilt eine Dispens von der Sonntagspflicht (1), dürfte anderswo ebenso sein. --Rabanus Flavus (Diskussion) 08:41, 15. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]