Diskussion:Sozialversicherungsausweis

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Markscheider in Abschnitt Fehler Sozialversicherungsausweis DDR ???
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DDR[Quelltext bearbeiten]

ist das kapitel über die ddr nicht extrem aufgebläht? den staat und damit die notwendigkeit zur information darüber besteht ja nichtmehr, daher ist es mehr ein nostalgischer teil der aber umfangreicher ist als der teil über deutschland und österreich zusammen, die aber einen aktuellen und viel höheren nutzwert haben. das persönliche interesse des autors in ehren, aber der autor selber sollte darüber nachdenken das entsprechend einzukürzen.

Jein, die Seitenzahlen und den exakten Spaltenaufbau hier anzuführen ist sicher übertrieben und zum Teil auch falsch, da das nur dem hier angeführten Beispiel von 1966 entspricht und somit nicht allgemeingültig ist. Ein SV-Ausweis sah im Aufbau 1988 zB. etwas anders aus. Das auf diesen Ausweis hier näher eingegangen wird ist aber durchaus korrekt, denn dessen Bedeutung war (ist) viel weitreichender als die des zB. bundesdeutschen. Im übrigen ist es völlig falsch zu behaupten die Notwendigkeit zur Information hierüber besteht nicht mehr. Dieser Ausweis hat nach wie vor seine Gültigkeit und ist amtlicher Beleg für alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bis etwa 1992!!! --Mario Schmalfuß 19:49, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

der link für die 'e-card' unter dem abschnitt österreich führt zu einer falschen seite. (elektronische Postkarte)

Korrigiert -- Jan [Diskussion] 06:28, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt "DDR" und "Österreich" haben sich unschön überschnitten ich habe das mit Hilfe von Absätzen korrigiert. -- 91.50.63.216 12:36, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Mitführpflicht?[Quelltext bearbeiten]

"Die Mitführungspflicht ist zum 1. Januar 2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen." - gibt es dafür Quellen? Ich habe heute meinen Ausweis bekommen, und da ist noch ein Feld für ein Foto drin. Außerdem steht auf der Seite der Rentenversicherung noch, dass es die Mitführpflicht gibt, ebenso dass dann ein Passbild nötig ist... 217.235.234.129 22:57, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Da Teile des § 18 h entfallen sind, in denen die Regelung des Mitführens enthalten waren, ergibt sich das von allein. Ein Nicht-Umstellen des Ausweisvordrucks besagt noch lange nichts. Tatsächlich hat es sich wohl gezeigt, daß diese hochgelobten Ausweise bei Überprüfungen das Papier nicht wert waren, auf dem sie gedruckt wurden. Eine eindeutige Identifizierung konnte oft nicht erfolgen. Allerdings verweise ich auf §2,1 SchwarzArbG, wonach nunmehr alle, die im Bau, Gaststätten-, Transportgewerbe (u.v.a.!) beschäftigt sind, nunmehr verpflichtet sind, Paß oder Personalausweis mitzuführen. Ansonsten wird es teuer! 79.241.182.26 10:48, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe mir erlaubt die entfallene Mitführungspflicht explizit hervorzuheben und nebenbei noch ein paar winzige grammatische Fehler korrigiert. Auch wenn der alte Absatz "Mitführungspficht ..." dies schon besagte, so ließ sich doch für Otto-Normalverbraucher daraus nicht sofort ein Wegfall der Regelung erkennen, da es in Behördendeutsch verfasst wurde. Deshalb bitte ich darum diese Version so aufzunehmen. DanySahneMUC 22:19, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Der Sozialversicherungsausweis besteht nur noch aus einem DIN A4-Blatt. Papier mit der Aufschrift Sozialversicherungsausweis. Ein Lichtbild ist hier nicht mehr einzukleben. Außerdem besteht keine Mitführungspflicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:418B:1C00:1C5:FF90:8B40:97B7 (Diskussion | Beiträge) 11:43, 14. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Widerspruch bei: Nach Verlust des Ausweis einen neuen beantragen[Quelltext bearbeiten]

Direkt im Abschnitt Allgemeines widerspricht sich der Text selber. (Oder ist missverständlich geschrieben.)
Zum einen: "Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse angefordert werden."
Zum anderen: "Bei Verlust müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen und zwar bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung."
Wer weiß, wie es richtig ist und kann es korrigieren? -- Odoke Frey 05:29, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ist der Ausweis unbrauchbar oder abhanden gekommen, so muss dieser so schnell wie möglich bei der eigenen Krankenkasse formlos angefordert werden. Diese beauftragt daraufhin die zuständige Rentenversicherung von der man schließlich den neuen Ausweis erhält. Zwischenzeitlich erhält man einen Bescheid von der Krankenkasse, der vorrübergehend als Ersatzausweis gültig ist. Den alten unbrauchbar gewordenen Ausweis schickt man dann an die eigene Krankenkasse zurück. Odium 12:34, 02. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Antwort DRV: Grundsätzlich bleibt der Sozialversicherungsausweis ein Leben lang gültig, es sei denn, dass sich der Name des Versicherten ändert. Sollte allerdings der Sozialversicherungsausweis verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sein, besteht die Möglichkeit, einen neuen Ausweis beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. 91.16.39.98 12:39, 20. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel nicht mehr aktuell? Sozialversicherungsausweise Anfang 2011 abgeschafft?[Quelltext bearbeiten]

Ist der Artikelteil bezgl. der Situation in Deutschland bzw. insb. der Abschnitt "Allgemeines" in der Version vom 30.08.2011 nicht ein wenig veraltet? Seit Januar 2011 werden nach meinem Kenntnisstand keine Ausweise mehr ausgegeben. Von daher sollte diese Information (bspw. mit Einzelnachweis hier) ganz oben erscheinen und der Rest des Artikels in Vergangenheitsform den Stand vor 2011 dokumentieren. Da ich nicht sehr bewandert bin, was das Editieren von Artikeln angeht, würde ich dies gerne einer erfahreneren Person überlassen. Im Übrigen ist der Link zum ersten Einzelnachweis tot. -- 95.208.113.209 12:29, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich hatte kürzlich telefonischen Kontakt mit meiner Krankenkasse. Wenn ich die Informationen richtig gedeutet habe, wird der Sozialversicherungsausweis nach wie vor ausgestellt. Weil das aber sehr lange dauern kann ("zwei bis sechs Monate"), verschickt die zuständige Versicherung (in meinem Fall meine Krankenkasse) das erwähnte Schreiben, das ersatzweise gilt - quasi ein "vorläufiger Ausweis". -- 77.184.155.32 16:01, 4. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Beantragung bzw. Erstausstellung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde in dem Artikel gerne noch lesen können wie die Erstausstellung des Sozialversicherungsausweises "angestoßen" wird. Vom Arbeitnehmer, von der Firma, ...?

Gruß --Trampi (Diskussion) 12:59, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

§ 18h SGB IV: Der Ausweis wird bei der Vergabe der Versicherungsnummer automatisch ausgestellt. Falls nicht, kann der Ausweis auch direkt beantragt werden. Für Verlust oder Änderungen der Stammdaten gilt dann das Verfahren nach Absatz 4.--Aschmidt (Diskussion) 15:52, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

DDR : Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dieser Abschnitt ist falsch und nicht belegt. Es gab den Versicherungsausweis für Familienangehörige und den Impfausweis. Oder? Wenn, bitte belegen --Z1013U880 (Diskussion) 16:13, 1. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Warum kein Bild?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es irgendeinen Grund dafür, daß es hier kein Bild eines Ausweises gibt? --MAbW (Diskussion) 22:39, 3. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Der Artikel ist grob fehlerhaft![Quelltext bearbeiten]

ACHTUNG! Stand 2017 wird der Sozialversicherungsausweis nach wie vor ausgegeben. Der Artikel ist zumindest für den Bereich Bundesrepublik Deutschland: Allgemeines grob fehlerhaft! Lediglich die Pflicht zum Mitführen des SV Ausweises ist entfallen. Er ist nach wie vor eine wichtige Unterlage.

Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/02_ArbeitgeberUndSteuerberater/04_meldeverfahren_deuev/05_sv_ausweis/sv_ausweis_node.html

--Uwe-Berlin (Diskussion) 19:00, 21. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Fehler Sozialversicherungsausweis DDR ???[Quelltext bearbeiten]

im Text heißt es "Nach Gründung der DDR hatte der Ausweis die Form eines Heftchens, später eines Buches. Das Buch war ab Ende der 1970er Jahre in einem grünen Kunststoffeinband gebunden; auf der Vorderseite trug es das Staatswappen der DDR, das in den Einband eingeprägt war." Der Sozialversicherungsausweis von dem ein Foto auf der Seite existiert ist mit dem Jahr 1966 datiert, es ist ein Buch und hat auch einen grünen Einband wie zu sehen ist. Also ab wann, gab es jetzt tatsächlich das Buch in den 60 oder erst in den 70 Jahren? --188.102.31.24 00:34, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich vermute, daß die Datierung 1966 nicht ganz stimmt. Ggf. ist 1966 das Geburtsjahr des Inhabers, die Ausweise wurden aber erst bei Eintritt ins Berufsleben ausgestellt. -- Glückauf! Markscheider Disk 06:53, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten