Diskussion:Staatskirche
Theodosius / Augustinus
[Quelltext bearbeiten]Theodosius und Augustinus: das kann so nicht sein, Augustinus hat sich 386 bekehrt - da kann Theodosius nicht gut 380 schon durch seine theologischen Schriften beeinflusst gewesen sein. ;-) --Irmgard 23:32, 26. Aug 2003 (CEST)
Und das mit den theologischen Debatten ist auch nicht so - gerade beim Beispiel Byzanz wurde z.B. der Bilderstreit nicht durch kaiserlichen Entscheid "erledigt" - milde ausgedrückt. Übrigens gab es auch im Fall Nizäa kein kaiserliches Diktat. Gemäss dem Bericht von Eusebius (der den Arius nach seiner Verbannung aus Alexandria aufgenommen hat) gab es erst einen Arianischen Vorschlag, der unter Tumult abgelehnt wurde, dann einen Kompromiss-Vorschlag von Eusebius, den der Kaiser für gut befand, das Konzil jedoch entgegen dem Rat (oder Befehl oder was auch immer) des Kaisers ebenfalls ablehnte. Erst der Vorschlag von Hosius wurde akzeptiert - auch vom Kaiser, der jedoch einige Zeit nach dem Konzil die Seiten wechselte (Konstantin wurde zehn Jahre später arianisch getauft). --Irmgard 23:32, 26. Aug 2003 (CEST)
Die theologische Grundlage dazu lieferte Augustin, der den "Zwang aus Liebe" gegenüber der Mission favorisierte.
- Verschoben - Faktum technisch nicht möglich (diese Schriften hat Augustinus erst im 5. Jahrhundert geschrieben)
Damit werden auch theologische Debatten rasch beendet (siehe Konzile)
- Verschoben - Die Christologie-Debatten waren nicht rasch beendet, milde ausgedrückt, das dauerte noch Jahrhunderte.
andersdenkende von der Orthodoxie abweichende Christen (Arianer, Donatisten etc.) werden als Häretiker tausendfach Opfer heftiger und vernichtender Verfolgungen.
- Zeitreise zur Inquisition??? Die Donatisten wurden z.B. Opfer der Vandalen (die Arianer waren)...
Die zuvor faktisch bestehende Meinungs- und Glaubensfreiheit aufgehoben, und Tempel und heilige Schriften anderer Religionen geplündert und geschändet und verbrannt (siehe Bücherverbrennung).
- Verschoben - bis 314 keine Religionsfreiheit (jedenfalls nicht für Christen). Unter Konstantius und Valens ebenfalls keine Religionsfreiheit für Orthodoxe, nur für Heiden und Arianer.
Staatskirche / Staatsreligion
[Quelltext bearbeiten]Bei deisem Artikel kommt die Vermutung auf, es gäbe nur christliche Staatskirchen was nicht stimm! Ich bitte um änderung dieses Artikels
- Es kann nur christliche Staatskirchen geben, da Kirche ein christlicher Begriff ist. Andere staatlich privilegierte Religionen müssen unter Staatsreligion behandelt werden. Außerdem: Disskussionsbeiträge bitte unterschreiben! Gregor Helms 04:53, 9. Mai 2008 (CEST)
Bild aus Staatsreligion ?
[Quelltext bearbeiten]Soll dieses Bild hier eingebaut werden, oder eher verfälschend, da Staatsreligion und Staatskirche nicht deckungsgleich sind ? GLGerman 20:14, 25. Jun. 2007 (CEST)
Überarbeiten, Quellen
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel bedarf in weiten Teilen einer stilistischen Überarbeitung. Auch weist er inhaltlich große Lücken auf. Quellenangaben und Literatur sind überhaupt nicht vorhanden. --Gregor Helms 04:48, 9. Mai 2008 (CEST)
Zu Frankreich
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht, dass nach Chlodwigs Übertritt zum Katholizismus auch seine "Untertanen" katholisch wurden. Dies nur als Hinweis: seine romanischen Untertanen waren ja schon Katholiken! Es müsste also heißen, dass seine fränkischen Untertanen, die ja Arianer waren, nach Chlodwigs Übertritt ebenfalls (wohl allmählich) zum katholischen Glauben übertraten. M.O., 19.5.2010 (nicht signierter Beitrag von 92.224.248.248 (Diskussion) 02:20, 19. Mai 2010 (CEST))
Verunglücktes Lemma
[Quelltext bearbeiten]"Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang), deren Glaubensgrundsätze zur offiziellen Religion bestimmt wurde" - dieser Satz ist irgendwie etwas verunglückt. "Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, deren Glaubensgrundsätze in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurden" oder "Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde." wären besser. --HH58 (Diskussion) 09:44, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Ich erlaube mir ein Jahr später diesen Vorschlag umzusetzen, und die zweite Variante von HH58 einzustellen. --Valtental (Diskussion) 11:07, 19. Jun. 2013 (CEST)
Aktualisierung der Karte
[Quelltext bearbeiten]Eine Aktualisierung der Karte wäre sehr sinnvoll, im Wikitext steht, dass z. B. Norwegen seit 2012 eine Volkskirche hat. Außerdem verwirren die Abbildungen anderer Religionen (Islam und Buddhismus). (nicht signierter Beitrag von Silas 229 (Diskussion | Beiträge) 20:04, 19. Jan. 2021 (CET))
Was hat der Iran in diesem Artikel verloren?
[Quelltext bearbeiten]»Seit der Revolution wird die Islamische Republik Iran sogar als Einkirchenstaat bezeichnet.[1]«
Die Quellenangabe rekurriert auf den Aufsatz von Stubbe da Luz, der sich mit der Hamburger Säkularisierung beschäftigt. Ich habe das Werk nicht zur Hand, wage aber zu bezweifeln, dass der Autor den Iran - über vielleicht eine verunglückte Analogiesetzung hinaus - als "Einkirchenstaat" apostrophiert. Wenn er diese Bezeichnung tatsächlich vertritt, irrt er jedenfalls: Wie Gregor Helm oben bereits vor dreizehn Jahren festgestellt hat, ist "Kirche" ein genuin christlicher Begriff, der zur Situation im Iran nichts beizutragen vermag. Zudem erscheint der Begriff "Einkirchenstaat" eine eigenwillige Prägung von Stubbe da Luz im Rahmen seines Aufsatzes zu sein, die an keiner Stelle Eingang in weitere fachliche Überlegungen gefunden hat: Google vermeldet ausschließlich den Aufsatz Stubbes als Beleg. Ich nehme den Unsinn einfach mal heraus.
N. B. Über die Info des Buddhismus als Staatsreligion Kambodschas ließe sich unter dem Lemma "Staatskirche" ebenfalls streiten. --Thomas Ottermann (Diskussion) 17:37, 30. Aug. 2021 (CEST)