Diskussion:Stabshauptmann

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Seit wann gibt es diesen Dienstgrad? Als ich bei dem Laden war (1989) gab's den noch nicht. --subsonic68 07:35, 20. Jan 2006 (CET)

Hoff ich hab das richtig ergänzt.

Verzahnungsamt[Quelltext bearbeiten]

Mir ist folgende Aussage ziemlich schleierhaft:

Der Stabshauptmann wird nach der Besoldungsgruppe A 13 besoldet und stellt somit für die aus dem gehobenen Dienst kommenden Fachdienstoffiziere das Verzahnungsamt zum höheren Dienst dar.

Was soll hier verzahnt werden? und was soll das überhaupt bedeuten? Der Stabshauptmann wurde geschaffen, damit die Fachdiensthauptleutenicht 20 Jahre auf ihrer Stufe rumgammeln, damit man sie noch mal ein bisschen locken konnte sich anzustrengen. (Ähnlich wie die Stabsfeldwebel) Vor allem was hat das mir der Besoldungsgruppe zu tun???

Das einzige was ich da interessant fände wäre, dass Stabshauptmann und Major beide in A13 sind. Das ist schon ein bisschen witzig, dass Vorgesetzte und Untergebene das gleicht Geld bekommen.

--WerWil 23:58, 28. Apr 2006 (CEST).

Ich hab das mit dem Verzahnungsamt gelöscht. Es war einfach falsch noch dazu gibt es keinen gehobenen und höheren Dienst bei Soldaten, den gibt es nur bei Beamten.

Und das Vorgesetzter und Untergebener gleich besoldet werden, gibt es bei Beamten öfters, das ist eigentlich nichts besonderes--HolgerB 11:49, 29. Apr 2006 (CEST)

Bei der Bundeswehr ist das aber sonst nie so. Wenn das bei anderen Beamten vorkommt, dann liegt es aber daran, dass der eine dem Anderen funktional übergeordnet ist. Hier ist es sogar so, dass der Major in einer höheren "Dienstgradgruppe" ist. Da ist das schon bemerkenswert.

Ich hatte eingefügt, dass im Normalfall nur Fachdienstoffiziere Staubshauptleute werden. Das wurde rückgängig gemacht. Ich weiß aber aus sicherer Quelle dass auch "normale" Truppenoffiziere zu stabshauptleuten gemacht wurden, weil keine Majorsstellen frei waren. Die Sichere Quelle ist mein Nachbar, der ist nämlich Stabshauptmann und Truppenpffizier, das nur stimmt also nicht.

Außerdem ist die Formulierung nach dem SOL würde man zum Major befördert so ein wenig missverständlich, denn oft erfolgt die Beförderung ja erst viel später, manchmal auch nie. So wie das dort steht denkt man aber was anderes. --WerWil 13:56, 29. Apr 2006 (CEST)

Ich hab die Ausnahme und das mit dem SOL eingefügt.--HolgerB 17:34, 29. Apr 2006 (CEST)

Stabshauptmann - Major - A13[Quelltext bearbeiten]

Leutnant - Stabsfeldwebel - A9
Unteroffizier - Stabsgefreiter - A5

nichts Neues, dass Soldaten unterschiedlicher Dienstgrade gleich besoldet werden. Hungerhahn 19:39, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Stabsgefreiter? Fahnenjunker und Unteroffiziere erhalten A 5. Harry8 16:16, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Holla, den gibt's ja doch, sogar den Oberstabsgefreiten (A 5 FN 3). Harry8 16:32, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Und noch eine Anmerkung aus der Praxis: Da ein Stabsfeldwebel schon länger bei der Bundeswehr ist als ein Leutnant (abgesehen vom MilFD), bekommt er auch ein höheres Grundgehalt als der dienstgradhöhere Leutnant. Wahrscheinlich sind 40-jährige StFw auch prozentual häufiger verheiratet als 23-jährige Leutnante, das erhöht dann nochmal das Gehalt des StFw. -- Goodie4711 20:19, 22. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Habe einen Rechtschreibfehler berichtigt. Die "Nationale Volksdarmee" heisst jetzt "Nationale Volksarmee". Es mag vielleicht sein, dass die NVA "für'n Arsch" war, mit Därmen hatte sie aber dennoch wenig zu tun. :) (nicht signierter Beitrag von 178.13.129.133 (Diskussion) 00:40, 22. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]

Warum wird in der im Artikel richtig ausgeführt, dass Stabshauptmann der Spitzendienstgrad der Laufbahn für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist, und dann im o. a. Abschnitt angegeben, der nächsthöhere sei der Major? Für einen Stabshauptmann gibt es keinen höheren, mit dem Dienstgrad ist Schluss!--8)Bungertfünfundfünfzig 15:31, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

das stimmt so pauschal nicht. Das ist aber im Fließtext doch auch hinreichend erklärt. Nur die Box ist nicht eindeutig genug. Siehe dazu Diskussion:Major--TUBS 16:11, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Stimmt, aber da ist der Mangel! Bisher habe ich nirgends finden können, wann und unter welchen Voraussetzungen, OffzmilFD Stabsoffizier werden können. Ich weiß, dass dazu ein bestandener StOffz-Lehrgang reicht - aber wo steht das? Soweit ich mich erinnere, werden nur wenige OffzmilFD jedes Jahr zum StOffz-Lehrgang zugelassen, neben Beurteilung spielt auch das Lebensalter eine Rolle. Da es lange dauert, bis ein OffzmilFD sein Spitzenamt erreicht, gibt es möglicherweise einen Alterskonflikt. Mir ist kein Stabshauptmann oder Stabskaleu bekannt, der die FüAkBw besucht hat und StOffz wurde. Ich habe jedoch für alles keine Quelle, die ich als Beleg angeben könnte.--8)Bungertfünfundfünfzig 17:06, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Zunächst kannst du dir mal dazu den Artikle Stabsoffizier durchlesen. Da scheint jemand so einen Fall schon erlebt zu haben und hat geschildert, wie das funktioniert. So grob zumindest. Ich kann da nur die ZDv 20/7 zitieren:
  • 1204 Offiziere im Dienstgrad Stabshauptmann, Hauptmann und Oberleutnant können mit ihrem Einverständnis von den zuständigen Disziplinarvorgesetzten für den Laufbahnwechsel vorgeschlagen werden oder ihn selbst beantragen.
  • 1205: Der Laufbahnwechsel kann frühestens in dem Kalenderjahr vorgeschlagen/beantragt werden, in dem der Offizier das 39. Lebensjahr vollendet. Vorschlag oder Antragstellung sind bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, in dem das 45. Lebensjahr vollendet wird.
  • 1206. Der Offizier muss zum Zeitpunkt des Vorschlages/der Antragstellung mindestens neun Monate auf einem für Hauptleute oder höher bewerteten STAN-Dienstposten verwendet worden sein.
Zusätzlich kann das BMVg ja auch recht großzügig nach Kapitel 5 SLV Ausnahmen für die Berförderung erlassen. Ein Punkt der zum Beispiel umgangen werden kann sind Altersregelungen und sogar der Stabsoffizierlehrgang. Mit anderen Worten: da kann der Bundespersonalausschuss BMVg immer noch ein bisschen was drehen. Ich nehme an, dass ansonsten, die Bestimmungen für die Einstellung als Truppenoffizier mit Einstellugnsdienstgrad Major trotzdem eingehalten werden müssen. Wenn's da nicht irgendwo ein weiteres Schlupfloch gibt, kommt der Stabshauptmann wohl nicht drumrum das nach §26SLV vorgeschriebene Masterstudium (oder eben ein anderes dort dargelegtes Studium) absolviert zu haben. Wie das praktisch genau geht, kann ich nur mutmaßen:
  • Fernstudium?
  • Beurlaubung und Schnellstudium?
  • Einer dieser merkwürdigen Master in Kriegsführung von einer US-Militärhochschule, z.B. vom United States Army War College?
  • Vielleicht geht das auch nur wenn Reservist im Dienstgrad Stabshauptmann war (geht das?), zivil studiert und gearbeitet hat und dann wieder in den aktiven Dienst der Bw tritt (geht sowas)?
Praktisch scheint mir das alles völlig abwegig. Ich bin da eigtl. nur drauf gekommen, weil das in der ZDv 20/7 so explizit steht und das jemand in Stabsoffizier so reingeschrieben hat. Habe das selbst nicht geglaubt. Und wahrscheinlich gib't sowas auch nur einmal in 100 Jahren. --TUBS 17:52, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Danke für die Info, die 20/7 habe ich inzwischen gefunden (und beim ZDv-Lemma verlinkt). Meine aktive Zeit ist schon etwas her, so dass ich das nicht parat hatte, und auf der StOffz-Seite hatte ich auch nicht geschaut. Aber ich bin überzeugt, dass ich nicht der Einzige bin, der sich gewundert hat.--fünfundfünfzig 17:58, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Habe das jetzt nochmal durchgelesen. Also ich bin mir überhaupt nicht mehr sicher ob der Stabshauptmann der Major werden will, ein Studium braucht. Das muss ja der Stabsfeldwebel der Leutnant werden will (Laufbahnwechsel!) auch nicht notwendigerweise nach SLV, obwohl das bei normalen Offizieren ja quasi immer durchlaufen wird, bevor der Einsatz in der Truppe erfolgt (streng nach SLV braucht das Studium aber auch keiner der "normalen" Offiziere - manche weigern sich ja auch :-) ). Die Anforderungen bzgl. Studium betrifft immer nur die Direkteinsteller und das wäre der Stabshauptmann in dem Sinne ja nicht. Möglicherweise reicht die Genehmigung zum Laufbahnwechsel und dann gelten die gleichen Regeln wie für andere Offiziere im Dienstgrad Hauptmann: a.) Stabsoffizierlehrgang b.) die angegebene Mindestdienstzeit zur Beförderung zum Major seit Ernennung zum Leutnant. Wird trotzdem sehr sehr selten sein. --TUBS 20:48, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

"und früherer deutscher Streitkräfte" ist falsch, denn den Dienstrang gibt es erst seit 1993. --Ochrid (Diskussion) 20:09, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

d.h. das gesamte Kapitel zum Stabshauptmann in der Reichs- und Kaiserlichen Armee ist falsch? Es hat dort den Stabshauptmann nicht gegeben? Wenn dem so ist (ich mag das nicht beurteilen) dann bitte auch das gesamte Kapitel löschen--TUBS 22:01, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Stabshauptmann (Bayerische Armee)[Quelltext bearbeiten]

Den Stabshauptmann bei der Bayerischen Armee gab es bis (mindestens) 1872 (laut Militär-Handbücher und Verordnungs-Blätter). Dies scheint jedoch eine Dienstbezeichnung gewesen zu sein, nicht ein Dienstgrad. Die Ernennung erfolgte nur für Hauptleute I. Klasse (ggf. Dienstältester?). Sie führten dann im Bataillon (vor allem Jäger-Bataillone) dann keine Kompanie, sondern dienten im Stab, auch als Stellvertreter des Kommandeurs. Nach 1872 konnte ich die Bezeichnung „Stabshauptmann“ in den Ranglisten nicht mehr finden. Wer weiß mehr? 2003:DC:8F1C:12FC:74D8:1C4D:C7F1:DB59 19:19, 13. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]