Diskussion:Stadtapotheke (Eisenach)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Jbergner in Abschnitt Denkmalschutz
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Denkmalschutz

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Die Denkmalschutzplakette am Gebäude sollte eigentlich als Beleg reichen. Weiter Belege werden nachgereicht. --Dk0704 (Diskussion) 11:46, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

die denkmalschutzplakette ist hier nicht als beleg verwendbar, höchstens als indiz. erstens kann ich sie nicht sehen, zweitens kann sie sich jemand einfach dranschrauben (was ich nicht vermute). es gilt hier die aufnahme in eine denkmalliste, also der verweis auf diese oder eine denkmaltopografie. du kannst auch gerne den link auf die internetdenkmaleintragung referenzieren. oder ist das objekt in einer qualifizierten wikipediadenkmalliste aufgeführt? die behauptung der denkmalplakette jedenfalls reicht nicht. --Jbergner (Diskussion) 12:01, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten