Diskussion:Stern über Bethlehem

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Ἀστερίσκος in Abschnitt Urheberschutz
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Urheberschutz[Quelltext bearbeiten]

Die Veröffentlichung des Textes ist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers rechtens. Leider. --Der wahre Jakob (Diskussion) 20:44, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Die Inbesitznahme eines Hauses ist selbst 70 Jahre nach dem Tod des Architekten, Bauherren oder Ersteigentümers nicht rechtens. Leider? --Sokkok 21:24, 10. Nov. 2017 (CET)

...oder mal die Abdruckgenehmigung einholen, Stichwort Kommunikation :) LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 09:47, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten