Diskussion:Stiftung (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Limmat-Stiftung Zuerich in Abschnitt Korrektur unter "Kirchliche Stiftungen"
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GiftBot (Diskussion) 18:56, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Korrektur unter "Kirchliche Stiftungen"[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. Januar 2016 müssen sämtliche privatrechtlichen Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden, damit sie Rechtspersönlichkeit erlangen. vgl. https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/handelsregisteramt/aktuell/zur-erinnerung-eintragungspflicht-fuer-familienstiftungen-und-kirchliche-stiftungen#:~:text=Seit%20dem%201.,welche%20bereits%20vor%20dem%201.&text=Januar%202021%20im%20Handelsregister%20eintragen%20lassen.

Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen, welche bereits vor dem 1. Januar 2016 bestanden haben, müssen sich bis spätestens 1. Januar 2021 im Handelsregister eintragen lassen. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt dem Stiftungsrat. Im Falle einer Nichteintragung droht ein Verfahren zur Eintragung von Amtes wegen und eventuell strafrechtliche Sanktionen. Die für die Eintragung ins Handelsregister notwendigen Belege sind in Art. 94 sowie Art. 181a Handelsregisterverordnung aufgeführt (Handelsregisterverordnung). Weiterführende Informationen finden Sie zudem in der Praxismitteilung EHRA 3/15 vom 23. Dezember 2015 (Praxismitteilung EHRA 3/15). (nicht signierter Beitrag von Limmat-Stiftung Zuerich (Diskussion | Beiträge) 11:25, 22. Feb. 2022 (CET))Beantworten