Diskussion:Streckenkenntnis

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Richtlinien der DB AG gelten nur für Strecken der DB AG, sonst nirgends[Quelltext bearbeiten]

Deswegen kann ich es nur als hohlen Punkt ansehen, wenn meine dahingehende Korrektur wieder beseitigt wurde. Etwas mehr als ein Zehntel des deutschen Eisenbahnnetzes gehören nicht der DB AG, und dort gelten dann die Vorschriften der Eigentümer dieser Strecken, oder aber die des Eisenbahnbundesamtes, aber nicht ohne weiters die Vorschriften eines Konkurrenzunternehmens. Es scheint aber müßig zu sein, in Wikipedia irgendwas verbessern zu wollen. --L.Willms 06:49, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]