Diskussion:Streitverkündung

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Ich bin über die Suche nach dem Begriff "Streithelfer" auf diese Seite gestoßen und muss sagen, dass ich als Laie mit aufgrund psychiatrischer Gutachtentätigkeit juristischem Halbwissen auch nach Lektüre des Artikels nicht verstehe, worum es bei der Streitverkündung geht. Bekommt der Streithelfer den Status eines Mediators?

Dem Artikel würde etwas mehr Allgemeinverständlichkeit gut tun. Wer fühlt sich berufen? --Digitus 15:19, 18. Aug 2006 (CEST)

Hab's mal versucht. Der Streitverkündungsempfänger wird nur dann Streithelfer, wenn der einer Partei beitritt. Sein Status ist dann dem einer Partei angenähert: Er wird am Prozess beteiligt, kann selbst Prozesshandlungen vornehmen, Tatsachen vortragen, Beweiserhebung beantragen, Rechtsmittel einlegen. --wau > 15:30, 10. Sep 2006 (CEST)

Jep, ist bereits deutlich lesbarer geworden - Danke. --Digitus 12:38, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank an den Verfasser. Ich habe heute nämlich so eine Streitverkündung zugestellt gekriegt, und ohne den Artikel hätte ich vermutlich ein ziemlich unruhiges Wochenende  ;) --93.217.130.129 21:59, 25. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Das Beispiel mit dem Bauunternehmer ist zwar ganz nett, aber dahingehend unverständlich, dass nicht klar wird, wo die Streitverkündung stattfindet. Diese wird im Beispiel nicht genannt. Ich vermute als juristischer Laie zwar, dass der Bauherr den Bauunternehmer verklagt hat und dem Zimmermann den Streit verkündet hat, von wissen kann man aber nicht sprechen. Hier wäre die Verbesserung des Beispiels gut, vielleicht auch mit der Erklärung, wann die Streitverkündung Auswirkungen hätte und welche. Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 217.224.160.39 (Diskussion) 11:49, 11. Okt. 2023 (CEST))[Beantworten]

Ich sehe mir den Artikel demnächst einmal an und könnte dabei das Beispiel näher erläutern. Danke für den Hinweis --Chewbacca2205 (D) 15:33, 11. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Artikel ebenfalls auf BEO, weshalb ich die obige Frage mal mit dem Artikel abgeglichen habe. Ich würde gerne gegenfragen, ob es nicht möglich ist, die Frage zu konkretisieren? Der Artikel ist aus meiner Sicht klar und verständlich hinsichtlich aller Beteiligter und deren Zuordnung aufgebaut. Ich frage mich aber: was soll wo die Streitverkündung stattfindet heißen? Zielt die Frage auf das Gericht ab? Die übrigen Annahmen der Fragestellung sind korrekt. Leistungsstörungsklage B → U (potentielle Leistungsstörungsklage U → Z). Tatsachenbindung durch Streitverkündung Z im Prozess B → U. Z kann sich aussuchen, ob er beitritt und bei wem (hängt von seiner persönlichen Interessenslage ab). Auch über die Auswirkungen ist klar und deutlich geschrieben. Bitte einfach mal den Artikel ganz langsam lesen. Er ist nicht zu verbessern. Eher könnten Verschlechterungen eintreten, wenn die Frage nicht präzise gestellt ist und der Artikel wegen fokussierter Einwirkung letztlich unwuchtig, wenn nicht unrund wird. Davor möchte ich warnen. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 17:07, 11. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag,

ich hätte zur "Streitverkündung" eine Frage:

Mir ist ein BGH – Urteil bekannt (AZ: V ZR 217/09) dem zu entnehmen ist, dass sich der verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ausschließlich gegen den Nachbarn und nicht gegen sonstige Dritte richtet darf.

Hat auch in diesem speziellen Fall der beklagte Nachbar das Recht, einer weiteren Partei den Streit zu verkünden, selbst wenn die Anspruchsbasis definitiv nicht auf Dritte übertragbar ist ?

Es wäre sehr hilfreich, wenn über diesen Sonderfall Informationen eingestellt werden könnten, denn Klagen auf Basis des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (nur nachbarschaftliche Entschädigung - keine übertragbare Schuldzuweisung) sind gar nicht so selten. Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:2c8d:dd00:f460:722a:b74e:8ea9 (Diskussion) 18:40, 7. Jun. 2019‎)