Diskussion:Sturmlied

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Longinus Müller in Abschnitt Sturmlied von Wilhelm Kube
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§ 86a statt § 86 StGB[Quelltext bearbeiten]

Das Singen usw. des Liedes dürfte ebenfalls als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB strafbar sein, nicht nach § 86 StGB. Finde dazu aber in juristischen Datenbanken und beim Verfassungsschutz des Bundes nichts. Hat das Lied noch einen anderen Namen?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:10, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Sturmlied von Wilhelm Kube[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht auch ein Sturmlied von Wilhelm Kube nach der Melodie Ich bin ein Preuße von Heinrich August Neithardt? --Longinus Müller (Diskussion) 18:09, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten