Diskussion:Tacheles (Selbsthilfeorganisation)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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"Dem Verein wurde zur Gewährleistung der Informationsfreiheit ein Kontrollrecht über die Bundesagentur für Arbeit eingeräumt.[2]"

[2] ↑ Meldung aus alg-2.info http://www.alg-2.info/nachrichten/tacheles-informationsfreiheit/?searchterm=sozialgericht

Aus der Quelle geht die darob gepostete Information nicht hervor.

Zudem fehlt die Plausibilität der Behauptung, dass ein Verein in Wuppertal "ein Kontrollrecht über die Bundesagentur für Arbeit eingeräumt" bekommen sollte.

Das hat meines Wissens nur der Bundesminister für Arbeit. (nicht signierter Beitrag von Gerhard Lawitzky (Diskussion | Beiträge) 05:42, 29. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

"Sollten einzelne Dokumente aus schutzwürdigem Interesse der BA nicht ins Netz gestellt werden, muss die Behörde den Verein Tacheles darüber vierteljährlich in Kenntnis setzen." Siehe hier: [1] morty 07:05, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 07:54, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten