Diskussion:Talsperre Oberpirk

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von JuTe CLZ in Abschnitt Keine Talsperre
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Keine Talsperre

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Die Definition für Talsperren in Sachsen findet sich im § 84 Sächsisches Wassergesetz:

Talsperren, Wasserspeicher und Rückhaltebecken im Sinne dieses Gesetzes sind die Anlagen zum zeitweiligen oder ständigen Anstau eines Gewässers und zum Speichern von Wasser, bei denen die Höhe des Absperrbauwerkes vom tiefsten luftseitigen Geländepunkt am Absperrbauwerk bis zur Krone mehr als 5 m beträgt und der höchstzulässige Nutzraum ein Volumen von mehr als 100 000 m³ umfasst. Sie bestehen aus Absperrbauwerken und den dazugehörigen Staubecken.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Diese Anlage ist zumindest in Deutschland (alle Bundesländer haben eine ähnliche Definition für eine Talsperre) nicht als Talsperre, sondern als Stauanlage zu betrachten. Der Slogan "kleinste Talsperre" ist aus meiner Sicht daher als ein nicht besonders seriöser Werbegag zu sehen. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 15:51, 10. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Da hier niemand mehr diese These verteidigt, habe ich die Beschreibung entsprechend abgeändert. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 19:50, 12. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Guinness

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Unter https://www.guinnessworldrecords.de gibt es null Suchergebnisse zu Oberpirk.

Vogtland-tourismus.de: "Die Staumauer in Oberpirk landete beinahe im Guinness - Buch der Rekorde als kleinste Talsperre Europas." https://www.vogtland-tourismus.de/de/poi/staumauer/kleinste-talsperre-europas-oberpirk/31225751/

Der einzige Googlefund, der behauptet, Oberpirk stehe im Guinness-Buch der Rekorde, ist der umseitige Artikel.--Mautpreller (Diskussion) 16:12, 10. Mai 2021 (CEST)Beantworten