Diskussion:Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Quellen?[Quelltext bearbeiten]

"Heute erklären führende Vertreter des DGB, dass sie nie Tarifverträge für die Branche der Zeitarbeit abgeschlossen hätten, wenn dieser Tarifvertrag nicht zustande gekommen wäre."

Gibt es eine Quelle für diese Behauptung?

Auch hier fehlt die Quelle: "Die Tariffähigkeit der CGZP wurde, ebenso wie ihre Zuständigkeit für den Abschluss von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche vom Bundesarbeitsgerichts in Erfurt verneint." -- 212.183.97.149 19:48, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Eine Meldung der Tagesschau ist auch nur eine Sekundärquelle. Da es gleich die allererste Referenz ist, sollte besser gleich auf das Urteil (oder die Pressemitteilung dazu) genannt werden. -- 212.183.97.149 19:48, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

* handelsblatt
* focus
Der Punkt ist völlig unstrittig. Die CGZP hat keine Tariffähigkeit. -- OlafRadicke 21:20, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Quellen sind das Urteil und die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts darüber. Da das Urteil bisher nicht veröffentlicht worden ist, bleibt nur das Urteil (derzeit: Fn.12).
Gegen einen Beleg von tagesschau.de spricht, daß die Beiträge dort nicht lange online sind.--Aschmidt 22:09, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Bisherige Diskusssion[Quelltext bearbeiten]

Es kann nicht sinnvoll sein wenn hier einfach eine Selbstdarstellung von der Webseite der CGB reingepastet wird, wenn ich mich recht erinnere ist der Tarifvertrag ziemlich verufen, muesste das aber auch erstmal recherchieren.


Der Tarifvertrag ist verrufen! Habe den Artikel geändert, bin vielleicht übers Ziel hinausgeschossen, aber bei sowas könnt ich kotzen! Diese Propaganda auf Wikipedia kann und darf nicht sein. Wer den ursprünglichen Artikel gelesen hat, weiss was ich meine. 18:42, 22. Okt 2005 (CEST)18:42, 22. Okt 2005 (CEST)

Also beim CGZP ist Westtarif brutto etwa E1 (ungelernt) 6,15€/Std und E3 (Facharbeiter) 7,20€/Std. Und das auch in Gegenden wo die Miete an 10€/qm geht (Süddeutschland,Köln). Klar das man da oft mit Hartz4 besser steht. Ich war schon öfter bei Zeitarbeit. Früher gab`s beim Einstieg im Westen 15-19DM/Std. In Berlin war das schon immer weniger, aber da zahlt man auch nur halb soviel an Miete. Heute haben wir überall Berliner Bezahlung zu Westdeutschen Lebenshaltungskosten. Da kann man nur von Glück reden das es inzwischen per Hartz4 die Möglichkeit der Aufstockung gibt, andererseits sollte auf Dauer auch der Staat darauf reagieren immer mehr Arbeitsplätzer über Transferleistungen bezahlen zu müssen (400.000 Praktikanten, ca 1,2Mio Woorking Poor und nicht zu vergessen die Vermittlungsprovision die die Zeitarbeitsfirmen gleich auch noch kassieren). 89.55.129.58 13:12, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

So, ich habe jetzt mal die Propaganda des CGB durch die Fakten ersetzt. Ich habe mich dabei extrem zurückgehalten, um der Maßgabe der Objektivität gerecht zu werden.

Ich habe dabei z.B. sehr dezent formuliert, daß eigentlich nur schmierige kleine Klitschen im AMP organisiert sind. Praktisch alle namhaften großen Zeitarbeitsunternehmen sind im BZA organisiert: - Manpower
- Randstad
- Randstad-Bindan
- jobs in time
- DIS
- unique Personal
- Adecco
Dazu kommen noch einige größere mittelständische Unternehmen sowie Teile der als Franchise-Unternehmen organisierten "DEKRA Arbeit" sowie des TÜV (Ganz oder teilweise). Ich vermute, daß diesen Unternehmen zuviel am Ruf der Zeitarbeit liegt und auch die Betriebsräte bei diversen Entleihunternehmen (Volkswagen, Audi, und andere seriöse Unternehmen) auf die Barrikaden gehen würden, wenn billige CGB-Lohnsklaven angefordert würden.
Der Rest der Branche ist meist im iGZ organisiert oder hat aus anderen Gründen den Tarifvertrag iGZ/DGB übernommen.
Kriegt man den Tarifvertrag AMP angeboten, sollte man als Arbeitnehmer sofort gehen, selbst wenn Sanktionen vom Arbeitsamt drohen: Der Tarifvertrag sieht z.B. vor, daß der Arbeitnehmer bis zu 100 Minusstunden zurückerstatten muß (Der Tarifvertrag BZA sieht, zum Vergleich, nur 35h vor und die auch nur, wenn der Arbeitnehmer selber kündigt!). Außerdem werden für einen sehr großen Teil der Einsätze Arbeitskräfte bei mehreren Zeitarbeitsfirmen angefragt, so daß man oft dieselbe Stelle auch über ein seriöses Unternehmen antreten kann.
Die Tariflöhne zum Vergleich:

BZA E3 = 9,37 EUR/h
BZA E4 = 9,91 EUR/h
BZA E5 = 11,20 EUR/h

iGZ E4 = 9,19 EUR/h
iGZ E5 = 10,20 EUR/h
iGZ E6 = 11,20 EUR/h

AMP E4 = 8,55 EUR/h
AMP E5 = 10,20 EUR/h
AMP E6 = 11,53 EUR/h

Für alle Tarife gilt, daß der Arbeitnehmer danach eingestuft wird, was der Entleiher anfordert, die tatsächliche Qualifikation spielt keine Rolle! (Beispiel: Ein Elektroingenieur kriegt Fachhelferlohn, wenn er als solche angefordert wurde)
Beim Vergleichen gilt ferner zu Beachten:
- Die Einstufungsgrundlagen sind zwischen BZA und iGZ um ca. eine Stufe verschoben: Einem Facharbeiter steht nach BZA E4, nach iGZ E5 und nach AMP eigentlich ebenfalls E5 zu.
Allerdings gilt:
Bei den Tarifverträgen BZA und iGZ gibt es praktisch keine Möglichkeit, einen Facharbeiter mit Berufserfahrung in E3 bzw. E4 zu pressen, während dies beim Tarifvertrag AMP sehr wohl möglich ist.
Praktisches Beispiel:
Ich bin selber in einem BZA-Unternehmen als Facharbeiter beschäftigt. Mir wurde direkt E4 geboten, auf Nachfrage erhielt ich aufgrund meiner vielschichtigen Qualifikationen und einer fachlichen Weiterbildung E5, obwohl diese für die Tätigkeit eher untergeordneter Bedeutung sind. In vorherigen Beschäftigungsverhältnissen bei iGZ-Unternehmen wurde mir entweder ohne Diskussion E5 geboten, oder E4 mit Zulagen aufgestockt.
Ein AMP-Unternehmen bot mir frech 9 EUR/h als übertarifliche und unverhandelbare Bezahlung an.

Kleine Anektote am Rande:

Es gibt ein Zeitarbeitsunternehmen, welches zum Teil der Kirche gehört...
Die "Start Zeitarbeit NRW GmbH" gehört dem Land NRW, der freien Wohlfahrtspflege, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Stadt Troisdorf usw. usf.
Dieses Unternehmen hat einen Haustarifvertrag mit... dem DGB, der ebenfalls Gesellschafter ist.
Dieser Tarifvertrag sieht eine Bezahlung in Prozent der Bezahlung im Entleihunternehmen vor... von 85% bis 100%! Außerdem ist hier der Urlaub am längsten und es ist sogar tarifvertraglich festgeschrieben, daß die Reinigung der Arbeitskleidung der Arbeitgeber zu tragen hat.

Was ich damit eigentlich sagen will:

Der CGB ist so verrufen und so unchristlich, daß die Kirche lieber mit dem aus der Bewegung des Sozialismus (Religion ist Opium für's Volk) hervorgegangenen DGB ein Unternehmen gründet, als mit dem "christlichen" Gewerkschaftsbund!
Heißt schlußendlich: Der CGB ist eine Arbeitgebervereinigung mit dem Titel Gewerkschaft, damit die Arbeitgeber die Preise für die Ware Arbeit mit sich selber ausmachen können. Sieht man ja auch an den Mitgliederzahlen. Es gibt halt mehr Arbeitnehmer als Arbeitgeber.

Formulierung / Struktur[Quelltext bearbeiten]

Ich habe noch ein wenig an der Struktur gearbeitet und mit Vorsicht die Zweifelhaftigkei der Organisation im Eingansabsatz anklingen lassen. -- OlafRadicke 11:10, 26. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Es heißt im BAG-Urteil 1 ABR 19/10 vom 14. Dezember 2010 in Absatz 17: „Dieses Verfahren wurde aufgrund eines Aussetzungsbeschlusses des Arbeitsgerichts Bamberg vom 16. April 2008 in dem Verfahren - 2 Ca 249/08 -, der in der Folgezeit durch die Beschlüsse vom 21. November 2008 und vom 6. Februar 2009 ergänzt wurde, eingeleitet.“ Gibt es genauere Informationen über dieses Verfahren? In Absatz 38 liest man: „Der Antragsteller hat zunächst im Urteilsverfahren auf den Equal-Pay-Grundsatz gestützte Vergütungsansprüche für die Zeit seines Leiharbeitsverhältnisses geltend gemacht. Das Arbeitsgericht Bamberg hat sich an einer Sachentscheidung gehindert gesehen, da nach seiner Auffassung der zur Entscheidung gestellte Anspruch von der Tariffähigkeit der CGZP am 22. Juli 2003 abhängt. Aus diesem Grund hat es jenes Verfahren ausgesetzt und dem dortigen Kläger die Möglichkeit eröffnet, als Antragsteller nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG ein Beschlussverfahren über die Tariffähigkeit der CGZP einzuleiten.“ Kam es in Bamberg schon zu einer auf das BAG-Urteil gestützten Entscheidung? ----141.13.170.175 20:52, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Steinalte Formulierung mit Schlagseite[Quelltext bearbeiten]

Dieser Edit mit eindeutiger Tendenz war unbelegt und hat die bis heute erhaltene Behauptung "Später erklärten führende Vertreter des DGB, dass sie nie Tarifverträge für die Branche der Zeitarbeit abgeschlossen hätten, wenn dieser Tarifvertrag nicht zustande gekommen wäre" hier verewigt. Ich werde diese Behauptung nun entfernen. Möge sie erst wieder auftauchen, wenn ein handfester Beleg gefunden ist, der älter ist, als der obige Edit (denn wir wissen alle, dass Zeitungen ungeprüft bei Wikipedia abschreiben). -- 92.206.38.222 10:39, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:38, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten