Diskussion:Taschengeld

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Das heißt?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel heißt es: "Als 'angemessen' wird ein Arbeitseinkommen von 50 erachtet - so erläutert der § 2 (1) Nr.3 weiter - 'wenn es 6 vom Hundert der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches) nicht übersteigt.'" Vielleicht kann man sich das konkreter vorstellen, wenn auch der Euro-Betrag genannt würde? Ich möchte dies jedenfalls hiermit anregen! --Roroma 13:54, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

So einfach ist die Lage nicht. Da § 159 SGB VI nun auch wieder nur eine Formel beinhaltet, ist am besten auf die Angaben der Rentenversicherer zuzugreifen. Die Bemessungsgrenze Ost für Arbeiter und Angestellte liegt 2009 bei 4.550 €, West bei 5.400 € [1]. Ein FSJler dürfte demzufolge Ost 273 € und West 324 € erhalten. Eine solche FSJ-Differenzierung in Ost und West ist mir wiederum unbekannt: 2007/2008 erhielten FSJler im Kulturbereich in Sachsen 280 €. Beispiele anderer Bundesländer habe ich nicht. --Rote4132 14:13, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Unterschiede zwischen Geschlechtern[Quelltext bearbeiten]

Mädchen bekommen weniger Taschengeld

Verlinkung zu Manfred Günther[Quelltext bearbeiten]

Die Verlinkung zu Manfred Günther "Vorschläge für Taschengeld für die Klassen 1 bis 13" müsste regelmäßig angepasst werden, da die Site durch den Ersteller regelmäßig geändert / angepasst wird. Hier wäre eine "beständigere" Quelle sinnvoll oder man verzichtet ganz auf diesen Link, da ja durchaus Überschneidungen vorhanden sind. (nicht signierter Beitrag von 84.135.55.213 (Diskussion) 09:37, 2. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:01, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten