Diskussion:The Most Mysterious Song on the Internet
Abschnitt Lösungsansätze: fehlende Belege
[Quelltext bearbeiten]Für den letzten Absatz fehlen noch die Belege (Stichworte: Elias Mitsakis und Discord). Gruß--Landmensch 2 (Diskussion) 16:09, 8. Mai 2021 (CEST)
- Stichwort Discord: Hier ist nachzulesen, dass es bei diesem Aspekt nicht darum ging, die Urheber des Songs zu ermitteln, sondern darum, ob der Song im NDR-Radioprogramm gespielt worden ist. Deshalb habe ich diese Passage schlussendlich gestrichen.--Landmensch 2 (Diskussion) 03:39, 9. Mai 2021 (CEST)
- Stichwort Elias Mitsakis: korrigiert und damit erledigt. --Landmensch 2 (Diskussion) 13:50, 13. Mai 2021 (CEST)
Schon wieder Ronnie Urini
[Quelltext bearbeiten]@Landmensch2 Das Lied ist NICHT von Christian Brandl und Ronnie Urini. Urini ist bekannt dafür, sich als Mitwirkender bei vielen bekannten Bands und Titeln auszugeben. Außerdem hat er fast keine festen Beweise vorzuzeigen und viele seiner Aussagen passen einfach nicht zueinander. Bitte also nicht mehr ändern! (nicht signierter Beitrag von DXgeist (Diskussion | Beiträge) 13:50, 15. Sep. 2021 (CEST))
- @DXgeist: 1.) Zitat aus dem Artikel: „Gleichwohl hat die nach eigenen Angaben mit Ronnie Urini befreundete österreichische Band 1zu1, bestehend aus Gudrun Rubini und St. Ananas (alias Fritz Weisman[...]), am 24. März 2021 eine Cover-Version des Songs mit den bisher unveröffentlichten deutschen Lyrics auf YouTube veröffentlicht. Als Komponisten werden Ronnie Rocket (alias Ronnie Urini) und Christian Brandl angegeben, als Entstehungsjahr wird 1983 genannt.“ 2.) Zitat aus dem Artikel: „Angesichts der erfolgten AKM-Registrierung des Songs stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Legitimation weiterer Zweifel an der Urheberschaft Urinis/Brandls.“ 3.) Bin ich sehr amüsiert darüber, dass du der Ansicht bist, deine viel vagere Formulierung („das Lied ist sehr warscheinlich NICHT von Christian Brandl und Ronnie Urini“) irgendeine Beweiskraft hätte, zumal Urini nach deiner Aussage eben nur „fast“ keine festen Beweise vorzuzeigen hätte. Kurzum: Wo sind deine Belege für deine These? 4.) Du magst mit deiner unbelegten (!) Aussage, sogar Recht haben, dass Urini sich gerne „als Mitwirkender bei vielen bekannten Bands und Titeln“ ausgibt und dafür bekannt ist. Das könntest du hier gerne einarbeiten und entsprechend belegen - es ist indes angesichts der aus dem Artikel zitierten Passagen unter 1.) und 2.) eigentlich irrelevant. --Landmensch 2 (Diskussion) 17:03, 15. Sep. 2021 (CEST)
@Landmensch2 Ich bezog mich ausschließlich auf die Infobox, wo Ronnie Urini als Autor eingetragen ist. Die Infobox wurde bereits wieder auf die alte Version zurückgesetzt: "Autor: unbekannt"; aber von dir wieder zu Ronnie Urini geändert.
Da es letztendlich noch nicht endgültig geklärt ist, ob Ronnie Urini der wirkliche Urheber des Songs ist, sollte das Feld erst einmal bei: Autor: unbekannt - beibelassen werden. Am Rest des Artikels habe ich nichts auszusetzen. --DXgeist (Diskussion) 00:40, 16. Sep. 2021 (CEST)
- @DXgeist: Wer entscheidet denn darüber, wer der wirkliche Urheber ist? Du, ich, die Reddit-Community, die den Wiki-Artikel auch schon diskutiert (vgl. https://www.reddit.com/r/TheMysteriousSong/comments/pn2af9/german_wikipedia_lists_this_song_as_by_urinibrandl/), und vor allem: auf welcher Grundlage? Warum sollte es legitim sein, den Urhbeber in der Info-Box als "unbekannt" zu benennen, wenn es bei der AKM registrierte Urheber gibt? Dass die ganze Kiste eine sehr vage Geschichte ist, steht deutlich im Artikel. Stell dir das doch einmal andersherum vor: Du hast einen Song registrieren lassen und nur, weil es irgendwelche Zweifler in den Onine-Foren dieser Welt gibt (die unter Umständen ein geliebtes Hobby verlieren, weil es tatsächlich dein Song ist), stünde dann bei Wikipedia, dass es gar nicht dein Song sei. Das kann es für mich nicht sein. Es kann durchaus sein, dass R. Urini mit der AKM-Registrierung Fakten geschaffen hat - und nur diese gehören in einen Wikipedia-Artikel. Alles andere wäre dann ja die nicht gestattete Theoriefindung oder Gerüchteküche. Leider hat jemand den Baustein
- aus der Version vom 2. Juli 2021, 15:43 Uhr gelöscht. Das hätte den vagen Charakter noch ein wenig mehr verdeutlicht. Sollte sich herausstellen, dass die Urheberschaft nicht bei Urini/Brandl liegt, dann muss der Artikel natürlich entsprechend geändert werden. Aber das führt wieder zu der Frage zurück, wer darüber auf welcher Grundlage entscheidet. Übrigens: Mir persönlich ist völlig gleich, wer den Song geschrieben und aufgenommen hat. --Landmensch 2 (Diskussion) 15:13, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Eine Anmeldung eines Werks bei der AKM hat urheberrechtlich keine Bedeutung. Das sagt die AKM auf ihrer Website auch selbst: „Die Werkanmeldung hat mit dem Entstehen des Schutzes Ihres Werkes nichts zu tun, da das Urheberrechtsgesetz den Schutz eines Werkes an seine Schaffung anknüpft und nicht an einen Formalakt, wie eine Werkanmeldung oder ähnliches.“. Eine Zuschreibung des Urheberrechts kann nur gerichtlich erfolgen. Das ist nicht geschehen, und das muss im Artikel stehen. Viele Grüße, Grueslayer 16:17, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Interessanter Einwand! Allerdings sagt das Zitat m. E. nur aus, dass der Schutz eines Werkes an seine Schaffung geknüpft ist. D. h.: Sobald ein Werk geschaffen ist, ist es auch geschützt. Warum ein Urheber dann auf eine gerichtliche Zuschreibung bestehen sollte/muss, erschließt sich mir nicht bzw. nur für den Streitfall. Sollte ich mit dieser Annahme richtig liegen, dann möge sich doch bitte ein anderer Künstler zu dem Song bekennen und vor Gericht ziehen. Aber m. E. ist es bei dem Song nach wie vor so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder?--Landmensch 2 (Diskussion) 18:36, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Genau, durch die Erschaffung begründet sich die Urheberschaft, die nur im Zweifelsfall gerichtlich festgestellt werden muss. Wer den Song geschaffen hat, ist nicht geklärt, entsprechend wäre die Darstellung (in die Tüte gesprochen) "Urheberschaft nicht geklärt - Aufzählung Indizien/Theorien - Das österreichische AKM gab dem Antrag auf ... statt." Fakten benennen, aber nicht interpretieren. Wenn der Leser schließen möchte, dass aus der Registrierung eines Liedes bei einer Verwertungsgesellschaft die Urheberschaft folgt, kann er das tun, wir tun das nicht. Interessant für uns wäre, ob die AKM eine Begründung der Entscheidung geliefert hat, die könnte man bestimmt für den Artikel verwerten, aber in der Regel agieren Verwertungsgesellschaften ja leider nicht transparent. Viele Grüße, Grueslayer 19:05, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Et voilà:
- * "Genau, durch die Erschaffung begründet sich die Urheberschaft, die nur im Zweifelsfall gerichtlich festgestellt werden muss." -> Klagt wer? Nein! Urini/Brandl sind registrierte Urheber (mit entsprechenden Tantiemenansprüchen) und somit auch Urheber, solange niemand klagt.
- * "Wer den Song geschaffen hat, ist nicht geklärt, entsprechend wäre die Darstellung (in die Tüte gesprochen) "Urheberschaft nicht geklärt - Aufzählung Indizien/Theorien - Das österreichische AKM gab dem Antrag auf ... statt. Fakten benennen, aber nicht interpretieren." -> Fakt ist: Brandl/Urini sind registrierte Urheber und werden auch in der Cover-Version von 1zu1 als Urheber angegeben. Und solange niemand klagt ...
- * "Wenn der Leser schließen möchte, dass aus der Registrierung eines Liedes bei einer Verwertungsgesellschaft die Urheberschaft folgt, kann er das tun, wir tun das nicht." -> Wir? Ich halte den Umkehrschluss - nämlich: weil jemand registrierter Urhbeber ist, spricht das eher gegen die Urheberschaft - für wenig überzeugend. A) wäre das eben kein Fakt, sondern Interpretation und Unterstellung zugleich, und B): Müssten dann nicht eigentlich sämtliche Wikipedia-Artikel, die Urheberangaben von Songs beinhalten, (quasi für alle Fälle) mit dem Zusatz als Urheber registriert, aber gerichtlich nicht bestätigt (weil noch niemand geklagt hat) versehen werden? Ich würde jetzt tatsächlich mal davon ausgehen, dass eine registrierte Urheberschaft eher für eine Urheberschaft spricht als keine Registrierung. Und solange niemand klagt oder zumindestens ein altes Textblatt o. Ä. im Keller findet, das ihn oder sie als Urheber*in ausweist, sollte man doch - gemäß den Fakten - an der Urheberschaft festhalten, die sich Urini hat registireren lassen. --Landmensch 2 (Diskussion) 22:46, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Hallo @Landmensch 2, @Grueslayer und @DXgeist,
- auch ich finde es etwas unglücklich in der Infobox Christian Brandl und Ronnie Urini als Autor ohne den Streitpunkten anzugeben. Zwar kann ich der Argumentation von Landmensch 2 "B): Müssten dann nicht eigentlich sämtliche Wikipedia-Artikel, die Urheberangaben von Songs beinhalten, (quasi für alle Fälle) mit dem Zusatz als Urheber registriert, aber gerichtlich nicht bestätigt (weil noch niemand geklagt hat) versehen werden?" folgen, aber dennoch sehe ich das Problem, wenn ein Leser schnell den Artikel überfliegt, dass die Autoren "unbestritten" - was sie faktisch nicht sind - Christian Brandl und Ronnie Urini sind. Deshalb schlage ich den Kompromiss vor beide Namen in der Infobox mit einer Klammer zu versehen und danach auf die entsprechende Passage im Artikel zu verweisen (Beispielartikel)
- LG, Dwain 10:24, 12. Feb. 2022 (CET)
- Hallo! Ich bin mal dem Kompromissvorschlag von Dwain gefolgt, habe aber der Infobox noch die nötigen Informationen zusätzlich spendiert, die etwaige Leser dann gleich auch inhaltlich auf die richtige Fährte bringen. Gruß--Landmensch 2 (Diskussion) 10:49, 13. Feb. 2022 (CET)
- Hallo Landmensch 2,
- danke!
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. LG, Dwain 15:11, 13. Feb. 2022 (CET)
- Hallo! Ich bin mal dem Kompromissvorschlag von Dwain gefolgt, habe aber der Infobox noch die nötigen Informationen zusätzlich spendiert, die etwaige Leser dann gleich auch inhaltlich auf die richtige Fährte bringen. Gruß--Landmensch 2 (Diskussion) 10:49, 13. Feb. 2022 (CET)
- Genau, durch die Erschaffung begründet sich die Urheberschaft, die nur im Zweifelsfall gerichtlich festgestellt werden muss. Wer den Song geschaffen hat, ist nicht geklärt, entsprechend wäre die Darstellung (in die Tüte gesprochen) "Urheberschaft nicht geklärt - Aufzählung Indizien/Theorien - Das österreichische AKM gab dem Antrag auf ... statt." Fakten benennen, aber nicht interpretieren. Wenn der Leser schließen möchte, dass aus der Registrierung eines Liedes bei einer Verwertungsgesellschaft die Urheberschaft folgt, kann er das tun, wir tun das nicht. Interessant für uns wäre, ob die AKM eine Begründung der Entscheidung geliefert hat, die könnte man bestimmt für den Artikel verwerten, aber in der Regel agieren Verwertungsgesellschaften ja leider nicht transparent. Viele Grüße, Grueslayer 19:05, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Interessanter Einwand! Allerdings sagt das Zitat m. E. nur aus, dass der Schutz eines Werkes an seine Schaffung geknüpft ist. D. h.: Sobald ein Werk geschaffen ist, ist es auch geschützt. Warum ein Urheber dann auf eine gerichtliche Zuschreibung bestehen sollte/muss, erschließt sich mir nicht bzw. nur für den Streitfall. Sollte ich mit dieser Annahme richtig liegen, dann möge sich doch bitte ein anderer Künstler zu dem Song bekennen und vor Gericht ziehen. Aber m. E. ist es bei dem Song nach wie vor so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder?--Landmensch 2 (Diskussion) 18:36, 16. Sep. 2021 (CEST)
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Aus aktuellem Anlass mal wieder hier her: Was hat sich an der Beleglage substantiell geändert, dass der umstrittene Absatz jetzt schon wieder drin steht und ein WP:WAR darum geführt wird?
Außerdem wollte ich gerade die beiden WP:BKS Lyrics und Legitimation auflösen, ging aber nicht, weil der Artikel wegen den Editkriegern gesperrt war. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:58, 16. Apr. 2024 (CEST)
- Was soll ich sagen? Ich habe den Edit-War nicht begonnen, und ich hatte sogar selber eine entsprechende MeIdung überlegt. Ich habe auch wenig Lust, mir die verbalen Entgleisungen (die mehr als unklug wirken!) von Grueslayer weiter anzuhören. Wir hatten damals nach viel Schreiberei einen Kompromiss gefunden (s. o.). Nicht tragfähige Argumente werden nicht dadurch besser, dass sie unendlich wiederholt werden. Welchen umstrittenen Absatz du meinst, ist mir unklar. Den, der heute nun nach er Sperrung als letzter Satz im Artikel steht? Ich habe ihn im Änderungskommentar begründet. --Landmensch 2 (Diskussion) 21:41, 16. Apr. 2024 (CEST)
- Der Editwar und wer was wann zuerst geändert hat soll mir egal sein. Ein Satz, der den Abschnitt "stellt sich grundsätzlich die Frage" enthält, ist meiner Meinung nach allerdings immer ein TF-Problem, um so mehr als er keinerlei Quellenhinterlegung hat. Selbst dann bräuchte es allerdings eine Zuschreibung. Dieser Satz ist mit "Angesichts ..." allerdings noch spekulativer. Wir nehmen ein Faktum (Registrierung) und reiten nun selber von da mit unseren Überlegungen weiter. Unabhängig davon, wie nachvollziehbar die sein mögen, ist die Wikipedia kein Ort dafür. --131Platypi (Diskussion) 13:22, 18. Apr. 2024 (CEST)
- Zustimmung zu Sänger und 131Platypi. Viele Grüße, Grueslayer 07:31, 26. Apr. 2024 (CEST)
- Ich hab es dann mal umgesetzt, nur in der Infobox steht das noch, ich denke, auch da sollte es etwas windelweicher formuliert werden.
- Und bei der Gelegenheit die eh schon vorher verlinkte BKS (die auf Liedtext gehört hätte, was im gleichen Abschnitt bereits so verlinkt war) entfernt. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:22, 26. Apr. 2024 (CEST)
- Ich bedanke mich bei allen, die so fleißig und konsequent destruktiv Hand an eine triviale Aussage gelegt haben (und diese zu einer enzyklopädisch verpönten Theorie aufgewertet haben). Bravo! Und ich freue mich auch über viele gelernte Abkkürzungen, die ich nicht (mehr) kannte, weil ich tatsächlich nicht für Wikipedia lebe (und es nach diesem Irrsinn noch viel weniger tun werde). Angesichts der unzähligen maroden Artikel in der Wikipedia, in denen wirklicher Überarbeitungsbedarf besteht, verabschiede ich mich aus dieser Diskussion. Vielleicht schlage ich den gesamten Artikel zur Löschung vor. Die Frage der enzyklopädischen Relevanz stellte sich für mich schon damals, als ich den Artikel ein wenig aufgepeppt hatte - eben nicht destruktiv, sondern konstruktiv! --Landmensch 2 (Diskussion) 00:46, 4. Mai 2024 (CEST)
- Zustimmung zu Sänger und 131Platypi. Viele Grüße, Grueslayer 07:31, 26. Apr. 2024 (CEST)
- Der Editwar und wer was wann zuerst geändert hat soll mir egal sein. Ein Satz, der den Abschnitt "stellt sich grundsätzlich die Frage" enthält, ist meiner Meinung nach allerdings immer ein TF-Problem, um so mehr als er keinerlei Quellenhinterlegung hat. Selbst dann bräuchte es allerdings eine Zuschreibung. Dieser Satz ist mit "Angesichts ..." allerdings noch spekulativer. Wir nehmen ein Faktum (Registrierung) und reiten nun selber von da mit unseren Überlegungen weiter. Unabhängig davon, wie nachvollziehbar die sein mögen, ist die Wikipedia kein Ort dafür. --131Platypi (Diskussion) 13:22, 18. Apr. 2024 (CEST)