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Diskussion:Tilmann Schmidt

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Armin P.

Die Biographie folgt zwar dem Rostocker Professorenkatalog, der angeblich auf Angaben von Schmidt beruht, enthält aber dennoch unmögliche Angaben: ein o. Professor kann nicht als Lehrstuhlvertreter tätig werden; dem Prof. Dr. phil. habil. steht keine Angabe über eine Habilitation gegenüber. Eine Darstellung seiner Forschungsgebiete wäre auch hilfreich. --Enzian44 (Diskussion) 12:08, 19. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Habil (Tübingen 1981, Bonifaz-Prozess) und Forschungsschwerpunkte sind inzwischen ja nachgetragen, bleibt die eigentümliche Formulierung, ein "o. Professor" sei in Tübingen "mit der Wahrnehmung der Professur für mittelalterliche Geschichte beauftragt" und andernorts Lehrstuhlvertreter gewesen (so wörtlich der Rostocker Katalog). Die einfachste Emendation scheint mir "o.] ao." zu sein: wenn es eine außerordentliche Professur war, passt dies zur "Wahrnehmung der Professur", den Vertretungen und auch dem Gebrauch einer Abkürzung vor "Professor" - bei "ordentlichen" Professoren setzt man selten "o." davor, bei außerordentlichen hingegen ist das "ao." häufig. Ist natürlich Theoriefindung, aber wenigstens eine, die zu den Forschungsschwerpunkten Tilmann Schmidts passt ;-) --CRolker (Diskussion) 11:28, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das steht auch im Nachruf so drin und man wundert sich: 1981 habilitiert und 1986 zum ordentlichen Professor an der Universität Tübingen berufen. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Heidelberg, Wien und Stuttgart. --Armin (Diskussion) 20:28, 12. Aug. 2025 (CEST)Beantworten