Diskussion:Totenschein/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wörterbucheintrag

Dieser Beitrag entspricht leider den Wikipedia-Kriterien nicht, da es sich um einen unformatierten Wörterbucheintrag handelt. Da solche "Schnellschüsse" in den letzten Stunden und Tagen gehäuft anzutreffen sind, möchten wir Dich bitten, Dir kurz Zeit zu nehmen, Dich in die Vorgehensweise von uns Wikipedianern bei der Erstellung eines Wikipedia-Artikels einzuarbeiten - das sollte sehr schnell möglich sein. Hinweise bzw. Verweise auf entsprechende Seiten finden sich auf der Hauptseite wie im Portal:Medizin. Als angemeldeter Benutzer könnte man mit Dir auch in Kontakt treten, um Dich auf Fehler hinzuweisen - und sich für Gelungenes bei Dir bedanken! Eine Anmeldung hat also auch Vorteile. Ansonsten freuen wir uns naürlich über alle neuen Teilnehmer. Sei mutig, versuch aber bitte auch, Dir gewisse Grundregeln anzueignen! -- lg Robodoc 20:50, 8. Mär. 2004 (CET)

Das ist mitnichten ein Wörterbucheintrag, sondern ein Stub, der sich recht einfach erweitern ließ. Ich bin gegen eine Löschung. --Andrsvoss 10:29, 9. Mär. 2004 (CET)

Notwendige Überarbeitung

ich bin für eine Überarbeitung. Es fehlen mir Erklärungen üblicher Einträge in Todenscheinen oder historische Todenscheine (auch fehlt mir ein visuelles Beispiel und der formale Aufbau eines Todenscheins) (nicht signierter Beitrag von 195.93.60.75 (Diskussion) 01:59, 18. Jul. 2005 (CEST))

Falsch ist ,daß nur ein niedergelassener Arzt die Leichenschau durchführen kann! Jeder Arzt muß und kann die Leichenschau durchführen! Der Notarzt k a n n jedoch mit Hinweis auf dringende andere Einsätze die Leichenschau nach Ausfüllen der vorläufigen Todesbescheinigung ablehnen,muß aber dann dafür Sorge tragen,einen anderen Arzt zu benachrichtigen .Der Notarzt kann natürlich die Leichenschau auch selbst durchführen! (nicht signierter Beitrag von 213.214.15.11 (Diskussion) 12:19, 9. Mär. 2009 (CET))
Quellen wären gut. Aber da das, was aktuell in Bezug auf den NA im Artikel steht Quatsch ist, werde ich es mal mit einarbeiten. Fischer.sebastian Ich mag Diskussionen 02:49, 5. Jun. 2009 (CEST)

Version wurde zurückgesetzt wegen fehlender Quelle? 1998 ist korrekt s. Quelle

Bitte die Version von 14:30 sichten, denn dort stand die Quelle, die irgendwie "verschwand"!!! leider muss ich wegen lahmen Netz am Stadtrand öfter zwischenspeichern, seltsamerweise sind die Versionen in einer anderen Reihenfolge abgespeichert worden und obwohl ich das chapta eingegeben hatte nicht richtig gespeichert? Sorry! Habe die Quelle nun erneut eingefügt!

MfG --Couraco (Diskussion) (02:25, 16. Mär. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Juristische Fehler

Im Artikel sind juristisch verschiedene falsche Behauptungen enthalten, die überarbeitet werden sollten bzw. ganz entfernt!

1. So werden von Krankenhausleistungen erhobene Pauschalen angeführt "meist für Totenschein, Kühlung und das eventuelle Aufbahren". Das sind keine ärztlichen Leistungen und die GOÄ gilt in diesem Fall nicht, Pauschalen sind nach §10 GOÄ (1), 4 grundsätzlich unzulässig.

2. Das ist korrekt, doch die GOÄ gilt "nur für Leistungen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind". [GOÄ §1 Anwendungsbereich] "Die Gebührenrechnung über einen Sterbefall und die Feststellung des Todes wird über die Ziffer 100 GOÄ berechnet."

3. Es gibt keine Gebühr für einen Sterbefall und der ganze Satz ist entbehrlich, da im darauf folgendem der Inhalt der GOÄ korrekt wieder gegeben wird, nämlich die Untersuchung eines Toten einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines. [GOÄ B VII. Todesfeststellung ] --Couraco (Diskussion) 20:52, 16. Jan. 2016 (CET)

4. Diskussionen zu Gebühren für Totenscheine gehören nicht in Wikipedia, sie finden sich in anderen Artikeln zu verwandten Themen ebenso wenig und verstoßen gegen das Neutralitätsverbot. Artikel mit Überschriften wie Wucherpreise sind keine neutralen Quellen. --Couraco (Diskussion) 21:16, 16. Jan. 2016 (CET)

5. Cave: Der "zur Totenfürsorge Verpflichtete" ist nicht identisch mit "dem zur Bestattung Verpflichtetem", Artikel wurde jedoch verändert + enthält nun einen anderen Textlaut als die angegebene Quelle! Bitte vor solchen Veränderungen erst diskutieren. --doc med couraco 16:21, 22. Jan. 2016 (CET)

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar.

Wenn dem so ist, warum wird dann kein deutscher Totenschein abgebildet? --Frank Spade (Diskussion) 12:57, 10. Mär. 2018 (CET)

Was den Bereich,.. Inhalt und Verwendungen eines Totenschein... und dann für den Absatz der Zuständigkeit angeht,.. das in einigen Bundesländern,.. die Freigabe zur Feuerbestattung eine zusätzliche Freigabe durch die Polizei erforderlich ist.

Entspricht nur einer "halben" Erklärung,.. denn es ist der Fall,... das die Polizei im Allgemeinen hinzugezogen wird... und sich dann von der Staatsanwaltschaft, ein ok "holt".--165.225.73.33 19:43, 1. Jan. 2020 (CET)Gruß Banjo