Diskussion:Totenschein

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Sterbeurkunde
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wie weit ist die Digitalisierung ?

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Während der COVID-19-Pandemie in Deutschland wären digitale Totenscheine sehr nützlich :

"100 von 400 Kreisen hinken sehr hinterher"

(skandalös ! Wären die Daten aktueller / besser, hätte die Politik eine bessere Entscheidungdsbasis) --62.143.250.38 21:44, 12. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Sterbeurkunde

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  1. Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.
  2. In Deutschland werden jährlich mehr als 850.000 Totenscheine ausgestellt.

Hmmh, und wie ist der genaue Bezug. Kommt das eine immer vor dem anderen, ist der Totenschein optional und die Sterbeurkunde bei jedem Todesfall. Das bezieht sich auch auf den 2. Satz. Wieviele Menschen sterben jährlich in Deutschland? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:48, 16. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Jeder Arzt muss auf Anforderung eine Leichenschau machen und einen Totenschein ausstellen. Kein Toter ohne Totenschein (Ausnahmen: Archäologie, Kriegsgräber) Das Standesamt stellt danach die Sterbeurkunde aus. Die Sterbeurkunden werden von den Angehörigen für alle möglichen Abmeldungen (oder für eine Lebensversicherung) benötigt. Manchmal wird vielleicht keine Sterbeurkunde benötigt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:57, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Dann ist die Aussage 2 ziemlich trivial und passt etwa zu https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156902/umfrage/sterbefaelle-in-deutschland/ Kein Toter ohne Totenschein wäre ja deutlich informativer. Die behördlichen Arbeitsabläufe haben ja üblicherweise einen sinnvollen Hintergrund, so steht zumindest zu hoffen. Also, wenn ich es richtig verstehe muss jeder Todesfall durch einen Arzt bestätigt werden, egal wie augenscheinlich die Todeszeichen sind oder scheinen. Interessant ist ja auch, ob und wie die Identität des Toten festgestellt wird. Braucht da der Arzt den Personalausweis etc. Wer bekommt dann den Totenschein und wo wird er archiviert? Ein bisschen mehr steht unter https://november.de/ratgeber/todesfall/totenschein/ . Könnte man übernehmen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:18, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Bei unnatürlichen Todesursachen ist die Situation etwas komplzierter, da gibt es eine vorläufige und eine definitive Leichenschau. Und bei Kremierungen wird vorher noch eine zweite Leichenschau veranlasst. Die Identität des Toten wird anhand von Personalausweis oder Reisepass festgestellt. Es reicht aber auch eine amtliche Bescheinigung zur "Befreiung von der Ausweispflicht" aus (zum Beispiel für Kinder und Altenheimbewohner). Bei Sterbefällen im Gefängnis ist noch nicht einmal diese erforderlich. Aber die Behörden geben sich offensichtlich auch mit den Angaben zum Beispiel auf der Gesundheitskarte oder im Führerschein zufrieden, obwohl dort oft nur der Rufname (Deutschland) vermerkt ist. Das wird aber alles nicht so eng gesehen. Wenn der Tote dem Leichenschauarzt persönlich bekannt war, kann der Arzt auf alle Ausweisdokumente verzichten. Ein solcher Verzicht ist auch erlaubt, wenn Angehörige oder Dritte die Identität bestätigen können. Die Todesbescheinigung wird vom Bestatter an das Standesamt weitergeleitet. Bei ungeklärter Identität wird die Kriminalpolizei zur Ermittlung der Identität unterrichtet. - Die amtlichen Dokumente werden im Stadtarchiv archiviert. Ins Archiv kommen alle diese Dokumente auch beim einhundersten Geburtstag und werden im späteren Sterbefall zur Vervollständigung wieder hervorgeholt. - Bei vielen Vornamen oder bei Doppelname (Nachname)n reicht die erste Zeile für die Personalangaben (Länge 97 Millimeter) auch bei Mikroschrift mitunter nicht aus. - Ausnahmen gibt es auch für Frühgeburten unterhalb eines bestimmten Mindestgewichtes, die als fiktive Totgeburten keine Leichenschau und keine Sterbeurkunden benötigen. Das ist alles sehr kompliziert. Zum Beispiel können sterbende Frühgeburten erben und vererben, obwohl sie amtlich nie gelebt haben und nicht bestattet werden. - Auch wenn deutsche Soldaten im Auslandseinsatz sterben, gelten anderen Regeln. - Auch bleibt unklar, wann historische Leichenfunde als Sterbefälle behandelt werden müssen und ob eine polizeiliche Todesursachenermittlung erfolgen muss. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:57, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten