Diskussion:Umgangsverweigerung

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Umgangsvereitelung = Umgangsvereinbarung?[Quelltext bearbeiten]

Das kann doch nicht stimmen. Wer ist hier Anwalt? --Folker67 11:19, 2. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Du meinst wahrscheinlich "Umgangsvereitelung = Umgangsverweigerung?" Das kommt sich zumindest sehr nahe im juristischen und sonstigen Sprachgebrauch (siehe google), daher die Weiterleitung. --AnglismenJäger bewerten? 17:51, 2. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

"Gekränkte Väter" ? --217.236.191.79 20:22, 1. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Korrektur von Fachfrauen, auch zur "Eltern-Kind-Entfremdung" --217.236.191.79 20:33, 1. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Interessant, was "Fachfrau" Heiliger da so schreibt (mit Quellenangaben, die fast alle sexuellen Missbrauch in der Überschrift führen oder doch wenigstens Männergewalt, publiziert bei der "Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser" ...):
„Kenntnisse liegen dagegen u.a. aus der Alleinerziehendenforschung vor, die ergeben hat, daß Kinder in allererster Linie keine ideologisch besetzten Vater- oder Mutterfiguren brauchen, sondern Menschen, die sich ihnen positiv und verläßlich emotional zuwenden und sie verantwortlich versorgen.“
Demnach wäre die Betreuung durch liebevolle Väter völlig ausreichend, Umgang mit der Mutter nicht erforderlich und der ganze Umgangsrechtsstreit eigentlich überflüssig ...
Aber im Ernst, der Artikel könnte durchaus einen Abschnitt wie "Ursachen und Folgen der Umgangsverweigerung" vertragen, aber bitte objektiv dargestellt und seriös bequellt (also weniger durch feministische und maskulistische Kampfschriften). Und bitte Redundanzen zu Eltern-Kind-Entfremdung vermeiden. --AnglismenJäger bewerten? 18:46, 2. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

" .... in denen der sorgeberechtigte Elternteil ..." In der Einleitung ist "Sorgeberechtigt" falsch. Hier muss es heißen Inhaber des ABR (Aufenthalt Bestimmung Recht) --80.187.98.163 09:12, 16. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

10% Betroffene Eltern[Quelltext bearbeiten]

Die Zahl laut Verfahrenspflegern liegt bei 55%. Also etwas weniger einseitige Quellenauswahl. (nicht signierter Beitrag von 80.187.98.163 (Diskussion) 09:12, 16. Jun. 2014 (CEST))[Beantworten]

§ 1626a BGB ist menschenrechtswidrig[Quelltext bearbeiten]

Tageschau (ARD) vom 3.12.2009 zum Thema Das Sorgerecht unverheirateter Väter ist ab sofort also definitiv nicht mehr vom Willen / der Willkür der Kindesmutter abhängig, so entschied gestern der EGMR. --Tanneneichhorn 00:34, 4. Dez. 2009 (CET)

Bezug zu Umgangsverweigerung? --AnglismenJäger bewerten? 10:57, 4. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Wird sich oftmals überschneiden, wie man in dem Tagesschau-Artikel von gestern wohl lesen kann, denn ohne Sorgerecht ist auch für Umgang weniger Handhabe da. --Tanneneichhorn 13:58, 4. Dez. 2009 (CET)

Familienrichter Prestien (Quelle: "Focus", September 2009)[Quelltext bearbeiten]

"Umgangsvereitelung ist eine Straftat." --Folker67 09:24, 4. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe hier. Ist aber wohl nicht wörtlich zu nehmen (oder: § StGB ...?) --AnglismenJäger bewerten? 18:28, 4. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Formulierung zu Beginn[Quelltext bearbeiten]

Das klingt mir unglücklich formuliert, denn nicht nur werden dem anderen Elternteil die Pflicht zum und das Recht auf Umgang vereitelt, sondern zentral natürlich auch dem umgangsberechtigten Kind. Wie kann man das so beschreiben, daß das nicht untergeht? --🌲🐿Tanneneichhorn𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 11:49, 1. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]