Diskussion:Unpfändbarkeit

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Die Behauptung: "Seit dem 1.7.05 sind Einkommen bis 979,99 Euro geschützt!" habe ich nicht im Gesetztestext gefunden und daher gelöscht. --Pelz 00:21, 8. Aug 2005 (CEST)


hier der passende link dazu http://dejure.org/dienste/internet?217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf es sind 985,15 ...

Unpfändbarkeit eines Fernsehgerätes[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Text bereits im Artikel "Fernseher" eingestellt und möchte ihn auch noch einmal hier einstellen, da meiner Meinung nach der Hintergrund warum ein Fernseher nur in bestimmten Fällen unpfändbar ist durchaus wissenswert sein kann. Ich halte diese Passage für äußerst problematisch. Es stimmt zwar dass Fernseher normalerweise nicht gepfändet werden, es gibt hierbei jedoch durchaus Ausnahmen. Momentan assoziiert der Text, dass man seinen Fernseher auf jeden Fall behalten kann. Dies stimmt jedoch nur bedingt. Sollte man sich daheim einen 42Zoll Plasmafernseher (als Beispiel) hingestellt haben kann dieser durchaus mit Hilfe einer Austauschpfändung gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher muss dann allerdings dafür Sorge tragen, dass ein älteres Fernsehgerät als Austausch dem Schuldner überlassen wird. Der hier angesprochene Gesetzestext lässt hier wenig Zweifel offen, da nur von einer "bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung" gesprochen wird, womit teure Fernsehgeräte nicht mehr vollkommen vor einer Pfändung geschützt sind. Mit freundlichem Gruß --87.167.196.5 15:10, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

"Grundsätzlich unpfändbar sind Arbeitseinkommen, die nicht mehr als 930 € monatlich...":Die Pfändungsfreigrenzen sind ab 01.07.2011 geändert (erhöht) worden. Hier ist eine Korrektur erforderlich!!! --Wolkenkratzer (Diskussion) 09:34, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:04, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten