Diskussion:Valle d’Aosta (Wein)

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Eingangserläuterung

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Soweit bislang ausgeführt wird:

"Valle d’Aosta oder Vallée d’Aoste ist ein Weinbaugebiet im Aostatal im Nordwesten Italiens. Die hier hergestellten Weine haben seit 1971 den Status einer „kontrollierten Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC)"

ist das schon sprachlich problematisch und auch inhaltlich nicht richtig.

Letztlich lautet der Text bislang: Das (ital.) Aostatal oder (franz.) Aostatal ist ein Weinbaugebiet im Aostatal. Inhaltlich richtig hieran ist nur, dass (in Teilen des Aostatales) Weinbau betrieben wird. Die "DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA « VALLE D’AOSTA »O « VALLEE D’AOSTE » ist aber kein Weinbaugebiet und regelt auch kein Weinbaugebiet. Und die hier erzeugten Weine haben auch nicht per se (nicht nur nicht seit 1971) den Status einer kontrollierten Herkunftsbezeichnung/DOC. Denn um diesen Status zu erlangen, müssen die Weine zuerst die Anforderungen des maßgeblichen DISCIPLINARE DI PRODUZIONE DEI VINI A DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA « VALLE D’AOSTA »O « VALLEE D’AOSTE » erfüllen. Erfüllen sie die Anforderungen nicht, weil z.B. der Rebgarten 810 m s.l.m liegt, die DOC aber maximal 800 m zulässt, kommen sie auch nicht in den "Genuss" der DOC. Gleiches gilt, wenn der Wein z.B. nur einen Alkoholgehalt von 11,8% aufweist, während die DOC 12% fordert. Und hat der Winzer keine Absatzsorgen und hält er nichts von den Mindestanforderungen der DOC, unterzieht er seine Weine nicht den Anforderungen der DOC, sondern vermarktet sie ohne DOC. Die Aussage: "Die hier hergestellten (besser: erzeugten) Weine haben den Status einer DOC ist also falsch. Und tatsächlich ist auch die Historie der DOC eine andere: Denn 1971 erhielten zunächst nur die Nebbiolo-dominierten Weine aus Donnas die Möglichkeit einer DOC-Anerkennung, wenn sie die Anforderungen der DOC erfüllten. Und 1972 kam die DOC für den von der Rebsorte Petit Rouge dominierten Enfer d'Arvier dazu, ebenfalls nur für die Weine, die die dortigen Anforderungen der DOC erfüllten. Und erst seit 1985 gibt es die einheitliche DOC, nicht für das Aostatal, sondern für die Weine des Aostatals, und auch die nur, wenn die Weine die dortigen Anforderungen erfüllen. Erfüllen die Weine die Anforderungen nicht, bleibt der Wein ohne DOC. Das Disciplinare macht dies ganz deutlich, wenn es in Art.1 darauf hinweist: "La denominazione di origine controllata "Valle d'Aosta" o "Vallée d'Aoste", ... è riservata ai vini che rispondono alle condizioni ed ai requisiti prescritti dal presente disciplinare di produzione." --Monte Pelmo (Diskussion) 19:10, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Anbaugebiet

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Hier beschreibt schon keine "Appellation" irgendetwas, denn dies war ein nur bis ins Jahr 2014 lediglich in der Schweiz und Frankreich, nicht aber in Italien, gebrauchter Begriff. Vorliegend maßgeblich sind die Regelungen des entsprechenden Disciplinares. Und dieses regelt auch nicht, welche Rebsorten in welchen Orten angebaut werden dürfen. Denn es regelt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Weine des Aostatales eine Anerkennung der DOC erlangen können und bestimmte Weinbezeichnungen/Weinnamen führen dürfen. Prinzipiell kann jeder Winzer die im Aostatal zugelassenen Rebsorten anbauen, wo er will. Nur erhält er für daraus erzeugte Weine ggf. keine DOC-Anerkennung. --Monte Pelmo (Diskussion) 19:28, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Erzeugung

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Hier gilt das schon zum Anbaugebiet Gesagte sinngemäß. Auch ist einfach falsch, wenn dargelegt wird: "Folgende Weine sind für die Produktion zugelassen:". Denn hier geht es (zunächst) um die zugelassenen Rebsorten, um daraus dann erst Wein zu produzieren. Auch lässt die Aufzählung sämtliche Weine mit geografischer Bezeichnung aus. Hier genügen nämlich teils bereits 70% der Hauptrebsorte, während teils auch ein sortenreiner Wein gefordert ist. Und alles immer unter dem Vorzeichen der Erfüllung der Anforderungen zur Erlangung der DOC. --Monte Pelmo (Diskussion) 19:48, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Beschreibung (besser: Von der DOC geforderte bzw. zugelassene Charakteristika der Weine)

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Soweit hier die geforderten Charakteristika nach dem Disciplinare Art.6 a.E. aufgezählt werden, fehlt die bei allen Weinen zulässige leichte Holznote. Auch dürfte sich dem üblicherweise mit Weinwissen unbelasteten Leser nicht erschließen, was es mit den Angaben zum Alkoholgehalt (hier: mit einem Rest von mindestens x % potentiellem Alkoholgehalt) auf sich hat. Die Darlegung

  • Alkoholgehalt:
    • für Vallée d’Aoste Blanc de Morgex et de La Salle mindestens 9,0 Vol.-%, mit einem Rest von mindestens 3,0 % potentiellem Alkoholgehalt
    • für Vallée d’Aoste Müller Thurgau mindestens 10 %, mit einem Rest von mindestens 3,0 % potentiellem Alkoholgehalt
    • für die anderen Denominationen mind. 12 %, mit einem Rest von mindestens 3,0 % potentiellem Alkoholgehalt

dürfte den meisten Lesern unverständlich bleiben und bedarf daher einer kurzen Erklärung des Zusammenhangs. --Monte Pelmo (Diskussion) 20:11, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten