Diskussion:Valtellina Superiore

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Monte Pelmo in Abschnitt Redundanz
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Anbaugebiet[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe, das Anbaugebiet befinde sich nördlich der Provinzhauptstadt Sondrio, ist so nicht richtig. Denn die Superiore-Zone (mit ihren fünf Unterzonen) liegt nicht nördlich von Sondrio. Tatsächlich erstreckt sie sich über eine Länge von insgesamt rund 40 Kilometern östlich und westlich der Stadt Sondrio an den Nordhängen des von der Adda in ost-westlicher Richtung durchflossenen Veltlins. Die ungefähre Lage und Ausdehnung ergibt sich bereits aus dem im Beitrag in Bezug genommenen Einzelnachweis Nr. 2 "Weinbau in Zahlen", dort S. 18 oben. Nördlich Sondrio enden die letzten Weinberge bereits in etwa 1 km Luftlinie vom Stadtzentrum. Nicht nur, dass sich diese Ausdehnung in Ost-West-Richtung in aller einschlägigen Literatur findet, wie z.B. "Steurer, Die Weine Italiens"; "Johnson, Der neue Weinatlas 25. Auflage 1994 (dort S. 177)"; "Johnson, Robinson, Der Weinatlas 2. Auflage 2015 (dort S. 151); "Bündner Weinhändler Verband, Das Veltlin und seine edlen Weine o.J (dort: S. 41 ff.), macht das als Einzelnachweis Nr. 1 in Bezug genommene DISCIPLINARE DI PRODUZIONE DEI VINI A DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA E GARANTITA "VALTELLINA SUPERIORE" in Artikel 3 exakte Angaben zum "territorio di produzione", also dem Anbaugebiet. Es nennt als westliche Grenze die Ortschaften Villapinta und Buglio in Monte, 15 Kilometer westlich von Sondrio. Als östliche Grenze nennt es das Städtchen Tirano mit den Ortschaften Baruffini und Roncaiola, 25 Kilometer östlich Sondrio. Im Übrigen funktioniert der Link zum Einzelnachweis Nr. 1 nicht. Nichts anderes ergibt sich, wenn die Internetseiten des maßgeblichen Consorzio di Tutela Vini di Valtellina, Via Piazzi 23, 23100 Sondrio, herangezogen werden. Unter https://www.vinidivaltellina.it/Territorio/11-Valtellina-Superiore-DOCG.html findet sich die Angabe der westlichen Grenze bei Buglio in Monte und der östlichen Grenze bei Tirano, umfassend insgesamt 215 Hektar Anbaufläche.--Monte Pelmo (Diskussion) 21:05, 25. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Hallo, das ist prima, dass du dich so gut auskennst und auch weitere Belege anführen kannst. Warum änderst du dann nicht einfach den Text? Oder – wenn du dich nicht sicher fühlst – kannst du auch einen Entwurf hier auf die Diskussionsseite stellen. Der EN 1 funktioniert, vielleicht lädt er manchmal etwas langsam. Sonnige Grüße --BMK (Diskussion) 12:36, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Erzeugung[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte ergänzt werden, dass lediglich bis zu 10% nicht aromatische weitere rote Traubensorten enthalten sein dürfen. Der seitherige Beitrag weist auf diese Einschränkung "nicht aromatisch" bislang nicht hin. Dies ergibt sich aus dem in Bezug genommenen Einzelnachweis Nr. 1, dem "Disciplinare" Artikel Nr. 2. Missverständlich ist auch die Angabe, die Weine könnten mit einer der fünf Unterzonen gekennzeichnet werden. Hier entsteht der Eindruck, die fünf Unterzonen machten bereits die Zone für Valtellina Superiore vollständig aus. Das ist aber so nicht der Fall. Die fünf Unterzonen machen in der Summe nur einen Teil des Valtellina Superiore aus. Es gibt Weine der DOCG Valtellina Superiore, die eben gerade keine Berechtigung auf eine Angabe der Unterzone haben, weil sie dieser nicht angehören. Das gilt im Übrigen auch für die in der Schweiz abgefüllten Weine mit der Zusatzbezeichnung "Stagafassli / Stägafässli". Hierbei handelt es sich um einen Valtellina Superiore, der keine Berechtigung hat, eine Unterzone zu nennen, selbst wenn er die Voraussetzungen hierfür (theoretisch) erfüllen würde. Auch als Riserva darf der Stägafässli nicht in den Verkehr kommen.--Monte Pelmo (Diskussion) 19:53, 27. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Im Artikel steht nichts anderes als in der Produktionsvorschrift: „Il Valtellina Superiore DOCG può avere anche le denominazioni di 5 sottozone: Maroggia, Sassella, Grumello, Inferno e Valgella.“ (dt. Valtellina Superiore DOCG kann auch die Namen von 5 Unterzonen tragen: Maroggia, Sassella, Grumello, Inferno und Valgella.) Ansonsten gibt es auf der Seite des Consortio im Bereich der DOP-Weine nur noch den Sforzato di Valtellina DOCG und den Rosso di Valtellina DOC. Also worüber redest du? Hast du dazu auch Quellen? --BMK (Diskussion) 12:51, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Das behauptete Zitat „Il Valtellina Superiore DOCG può avere anche le denominazioni di 5 sottozone: Maroggia, Sassella, Grumello, Inferno e Valgella.“ entstammt schon nicht, wie behauptet, der Produktionsvorschrift, dem DISCIPLINARE DI PRODUZIONE DEI VINI A DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA E GARANTITA "VALTELLINA SUPERIORE". Denn dort findet sich dieser Satz nicht. Vielmehr lautet der maßgebliche dortige Artikel 1, wie folgt: "La denominazione di origine controllata e garantita "Valtellina Superiore", anche con l'indicazione delle sottozone Maroggia, Sassella, Grumello, Inferno, Valgella e con la qualificazione "riserva", è riservata ai vini che rispondono alle condizioni e ai requisiti stabiliti dal presente disciplinare di produzione." Um also der Ursprungsbezeichnung "Valtellina Superiore" auch noch die Angabe einer der fünf Unterzonen beifügen zu können, müssen eben zusätzlich bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, kann keine Unterzone genannt werden. Es kann also gerade nicht, wie der bisherige Beitrag behauptet, (vorbehaltlos) eine der fünf Unterzonen angegeben werden. Vor allem schon allein deshalb nicht, weil bereits die Anbauflächen, welche (unter weiteren Vorbehalten) die Bezeichnung Valtellina Superiore zulassen, eben deutlich größer sind, als die Summe der Anbauflächen, welche eine zusätzliche Angabe der Unterzone zulassen. Das heißt, es gibt Weine (von Anbauflächen), welchen (unter weiteren Vorbehalten) zwar eine Bezeichnung als Valtellina Superiore gegeben werden kann, nie aber die Angabe einer Unterzone. Schwer zu verstehen ist das eigentlich nicht, worüber ich hier rede. Dass dem so ist, ergibt sich ganz klar aus Artikel 3 des Disziplinars, auch wenn es eine Fleißaufgabe darstellt, die dort umrissenen Flächen abzugleichen. Und es ist auch methodisch falsch, mir (angeblich) fehlende Quellen vorhalten zu wollen, wenn der bisherige Beitrag bereits im Widerspruch zu den (angeblich) herangezogenen Belegen steht. Viel eher müsste hier nach dem Beleg für die bisherigen Behauptungen gefragt werden.
Dass es Valtellina Superiore-Weine gibt, denen gerade keine Unterzone beigefügt werden kann (was der seitherige Beitrag unberücksichtigt lässt), ergibt sich auch aus dem Disziplinar Artikel 4 Absätze 5 und 6. Denn während für die Bezeichnung als Valtellina Superiore ein Alkoholgehalt der Trauben von 11% ausreicht, braucht es für die zusätzliche Angabe der Unterzone einen Alkoholgehalt der Trauben von 11,5%. Also auch ein Wein, der der Fläche nach zur Angabe einer Unterzone berechtigen würde, kann die Unterzone nicht nennen, wenn nicht auch der geforderte Alkoholgehalt der Trauben erreicht wird.
Und wer zum Flächenabgleich gem. Art. 3 des Disziplinars nicht in der Lage ist, findet auf den Webseiten des maßgeblichen Consorzio di Tutela dei Vini di Valtellina unter "https://www.vinidivaltellina.it/vini/sottozone-di-produzione/" eine Kartenskizze, aus der hervorgeht, dass es zahlreiche Flächen gibt, die zwar (unter weiteren Vorbehalten) eine Bezeichnung als Valtellina Superiore zulassen, zu denen aber von vorne herein nicht eine der fünf Unterzonen genannt werden kann, wie dem seitherigen Beitrag zu entnehmen ist.
Auch was die Frage des Stägafässli angeht braucht es nicht die Webseiten des vg. Consorzio, dafür reicht schon das vorliegend hinterlegte Disziplinar, dort Artikel 6 am Ende. Die Frage "also worüber redest Du", wäre entbehrlich, bei einem Mindestmaß an Kenntnis des maßgeblichen Disziplinars. Ansonsten wäre grundsätzlich ein freundlicherer Tonfall wünschenswert. Denn das gemeinsame Ziel kann nur sein, die Wikipedia gemeinsam weiter zu bringen. Was also den Stägafässli angeht, handelt es sich um einen in der Schweiz abgefüllten / auf Flasche gezogenen Valtellina Superiore, dem grundsätzlich keine Zusatzbezeichnung (sei es Unterzone und/oder Riserva) beigefügt werden darf, selbst wenn er sämtliche Voraussetzungen hierfür erfüllen würde. Auch diesem Valtellina Superiore kann also keine Zusatzbezeichnung gegeben werden.
Zur ersten "Entschärfung" des seitherigen Beitrags würde schon genügen, wenn die Ausführung z.B. lauten würde: Die Weine dürfen mit einer der fünf Unterzonen (Maroggia, Sassella, Grumello, Inferno, Valgella) gekennzeichnet werden, soweit die weiteren im Disziplinar geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso ist die Angabe des Prädikats „Riserva“ möglich. --Monte Pelmo (Diskussion) 18:28, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Nun stelle ich gerade fest, dass sich auch der weit umfangreichere Artikel Valtellina (Wein) recht eingehend mit dem Valtellina Superiore DOCG befasst. Sind solche (in gewisser Weise) Doubletten von der Wikipedia überhaupt gewollt? Oder sollten die Beiträge nicht vielmehr zusammengeführt werden? Auch der Valtellina Rosso hat noch eine eigene Seite. Und nun soll auch noch für die Unterzone Grumello eine eigene Seite entstehen. --Monte Pelmo (Diskussion) 11:28, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten