Diskussion:Verbrechen der Aggression
Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit[Quelltext bearbeiten]
Hallo, bitte die Einleitung ändern: Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielmehr wurden diese drei "alten" Verbrechen von internationalem Belang 2010 um ein viertes ergänzt. Die Formulierung "gleichzusetzen" ist m. E. sehr irreführend.
--193.175.2.18 14:42, 18. Okt. 2015 (CEST)
Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Ueberpruefungskonferenz_des_Internationalen_Strafgerichtshofs.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (56) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 04:32, 4. Feb. 2016 (CET)
Es ist sachlich grob falsch, zu behaupten der seit dem 1.1.17 geltende § 13 VStGB ...[Quelltext bearbeiten]
... ersetze den zum selben Zeitpunkt gestrichenen § 80 StGB, denn nach Absatz 4 des VStGB werden 99 % des bisherigen Täterkreises ausgenommen. Und dies, obwohl Art. 26 GG dem zwingend entgegensteht.
Ich habe mal, sicherlich ungelenkt eine Änderung eingefügt.
Hannes Homerich (nicht signierter Beitrag von 92.116.136.77 (Diskussion) 08:52, 20. Sep. 2019)