Diskussion:Verbrechen der Aggression

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bitte die Einleitung ändern: Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielmehr wurden diese drei "alten" Verbrechen von internationalem Belang 2010 um ein viertes ergänzt. Die Formulierung "gleichzusetzen" ist m. E. sehr irreführend.


--193.175.2.18 14:42, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:32, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Es ist sachlich grob falsch, zu behaupten der seit dem 1.1.17 geltende § 13 VStGB ...[Quelltext bearbeiten]

... ersetze den zum selben Zeitpunkt gestrichenen § 80 StGB, denn nach Absatz 4 des VStGB werden 99 % des bisherigen Täterkreises ausgenommen. Und dies, obwohl Art. 26 GG dem zwingend entgegensteht.

Ich habe mal, sicherlich ungelenkt eine Änderung eingefügt.

Hannes Homerich (nicht signierter Beitrag von 92.116.136.77 (Diskussion) 08:52, 20. Sep. 2019‎)