Diskussion:Verbreitung pornographischer Inhalte

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Farino in Abschnitt Verbreitung und Besitz
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Quatsch ist hier nicht geschrieben worden, aber eindeutig zu wenig. Der Tatbestand weist als Grunddelikt der §§ 184a-c StGB so viele Probleme auf, dass diese Darstellung nur wenig wieder gibt. Es fehlen: Rechtsgut (schwierig genug, dies über den Jugendschutz hinaus zu konkretisieren), Tatobjekt, Kriminologie und Tätertypologie, Reichweite (vgl. § 6 Nr. 6 StGB), Sanktionsforschung. Das muss ja nicht alles gleich da rein, aber ein wenig mehr müsste's schon werden... --AHK 10:07, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin leider auch kein Rechtsexperte... Vielleicht mal beim Portal:Recht anklopfen? --Gruß, Constructor 11:45, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Verbreitung und Besitz[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn in dem Artikel auch auf die Differnzierung zwischen erlaubtem (Pornografie) und unerlaubtem (Kinderpornografie) Besitz eingegangen würde. --Farino 14:14, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten