Diskussion:Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Crazy1880 in Abschnitt Aus der QS
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Frage[Quelltext bearbeiten]

M.E. Schweizlastig. Darüber hinaus fehlt es an einer allgemeinen Darstellung des Rechtsbegriffs. Hier wird zu sehr auf den Finanzsektor abgestellt. Marco Di Bella

Es gibt Sorgfaltspflicht auch für die Presse und - für Händler von Kerzen (so auf Adventskränzen). ??? Wolkensieb 15:15, 28. Aug. 2007 (CEST)

Tatsächlich eine grob bankenlastige Spezialausführung eines Beitrags, den man eigentlich verschieben sollte. Wie eine kurze "Internetrecherche" zeigt, gibt es eine allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr, die von Versicherungsnehmern, von EDV-Nutzern im Umgang mit Passwörtern und anderen Sicherheitsmaßnahmen, Aufsichtsräten, Schiffsführern, Ärzten (ärztliche Sorgfaltspflicht), im Umgang mit Chemikalien, Grundwasser, Organismen in geschlossenen Systemen usw. Und dann noch die erhöhte Sorgfaltspflicht ... -- Robodoc 20:13, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Aus der QS[Quelltext bearbeiten]

Im Portal:Recht nicht weitergekommen, daher nochmal hier die Bitte um Struktur und Grammatik. --Krd 21:10, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Mit der Bitte um Mithilfe --Crazy1880 20:44, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten