Diskussion:Verhaltener Anspruch

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gnom in Abschnitt Leider unverständlich
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Der 285 zb ist kein verhaltener Anspruch ![Quelltext bearbeiten]

der Artikel ist irreführend. Ein Anspruch auf Nacherfüllung verjährt im Kaufrecht zb in der zeit des 438 ! das hat nichts damit zu tun wann ich ihn geltend mache ! (nicht signierter Beitrag von 84.62.103.118 (Diskussion) 18:49, 26. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Liebe IP, der § 285 BGB ist sehr wohl ein verhaltener Anspruch, ich habe das einmal mit Belegen versehen. Und in der Tat setzt die Verjährung des § 438 keine Fälligkeit voraus, sondern nur die Regelverjährung des § 199 BGB, das habe ich jetzt konkretisiert. Wenn du weitere Anmerkungen hast, kannst du sie gern hier anbringen! Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:46, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Leider unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Das ist bisher der erste und einzigste WP-Artikel (von vielen Tausend), bei dem ich überhaupt nix kapiere! Was ist bitte der Sinn und Zweck eines verhaltenen Anspruchs? Den zahlreichen Beispielen nach zu schließen, geht es hier scheinbar eher selten um Geld bzw Zahlungen. Wie wäre es denn, wenn ein Ahnungshabender hier mal zwei der Beispiele für durchschnittlich gebildete Menschen wie mich herausgreifen und anhand jeweils eines konkreten Fallbeispiels erklären würde. Am besten ein Beispiel, wo's ums Geld geht und eines mit eben was anderem, z.B. "die Freizeit des Arbeitnehmers zur Stellungssuche " oder "das qualifizierte Zeugnis"--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 03:37, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Bestoernesto, danke für diese Rückmeldung. Wie bist du denn überhaupt auf diesen Artikel gestoßen? Verstehst du denn den ersten Satz? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:18, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten