Diskussion:Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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"Siebenundzwanzigste" etc.

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Kann mir irgendjemand erklären, warum all diese Artikel im Lemma mit ausgeschriebenen Zahlen über zwölf angelegt werden? Sollte der Grund sein, dass das "offiziell" so gehandhabt wird, sähe ich keinen Grund, einen solchen Fehlgebrauch zu übernehmen. Das sieht ja schauderhaft aus. --Scooter Sprich! 22:27, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Das Lemma enstpricht der offiziellen Langbezeichnung der Verordnung. Die Namenskonventionen empfehlen, statt der Langbezeichnung die offzielle Kurzbezeichnung als Lemma zu wählen. Das wäre hier Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung, was mir persönlich auch besser gefällt als das derzeitige Lemma. --Forevermore 15:26, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ihr habt Recht. Hatte die Namenskonvention übersehen. Also Danke für den Tipp; ich werde das ändern. Ich brauche nur etwas Zeit. -- RunningGirl 23:07, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Geltungsbereich

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Diese Verordnung gilt nur für Deutschland. Es sind aber unter den Einzelnachweisen (z.B. zu 1: Verband österreichischer Umweltberatungsstellen) auch Quellen aus anderen Staaten angegeben. Das passt so nicht. --Fmrauch (Diskussion) 10:43, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 19:47, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten