Diskussion:Versicherungsfremde Leistungen

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Lemma[Quelltext bearbeiten]

aus: Benutzer_Diskussion:Hhdw#Versicherungfremde_Leistung.28en.29

Hallo, du hast gerade Versicherungsfremde Leistungen zum Singular verschoben. Dies ist m.E. hier nicht zielführend, da es die Leistung so nicht gibt; aufgrund der Anzhal ist immer nur von Leistungen die Rede. Ich bieg das wieder zurück, okay?! Klugschnacker 12:42, 8. Mär 2005 (CET)

Kursiver Text== 12-Punkte-Liste versicherungsfremde Leistungen: Rentenkassen-Plünderkatalog ==

Kapitalentnahmen durch dritte, z.B. den Staat, und die Ausweitung des Kreises der Versicherten (Rente an Leute die nie einen Pfennig Beitrag gezahlt haben) sind wohl auch versicherungsfremde Leistungen.


Auszug aus dem <a href="http://www.bohrwurm.net/Rentenkassen%20Pluenderkatalog.htm">Rentenkassen-Pluenderkatalog</a>:

4.)

Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen durch den Staat (von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden Euro incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet (rund 1,5 Billionen DM , und jetzt wird dreist behauptet, die Rentenkassen seien leer-Anm.Bohrwurm)

5.)

Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 wurden rund 195 Milliarden DM überwiesen.

6.)

1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei, nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.

7.)

Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung v. 9.10.1975 galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt, wird rentenrechtlich so behandelt, wie ein vergleichbarer deutscher Kollege, dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in der BRD anzumelden. Der letzte Punkt der Liste:

...

12.)

1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den restlichen 100 Milliarden DM blieben die Beitragszahler sitzen.

-- 213.157.11.222 12:11, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Was willst Du damit zum Ausdruck bringen? Bitte gib doch ein paar Hinweise, sonst ist das hier nur destruktiv und nutzt niemandem (außer der weblink, der nutzt dem Betreiber...). --Klugschnacker 12:30, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

zu Punkt 12: Es wird aber durchaus auch die Auffassung vertreten, dass "die Diskussion über die die Rentenversicherung belastenden `versicherungsfremden´ Leistungen .. seitdem als überholt angesehen werden (kann), da der Gesamtbetrag der Zahlungen des Bundes - die Kategorisierung des VDR zur Fussnote 78 unterstellt - inzwischen die Ausgaben der Rentenversicherung für `versicherungsfremde´ Leistungen übersteigt." (Rombach: Bundesbeteiligung und Verfahren der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen, NZS 2002, 72 - 79) --Karl 3 (Diskussion) 17:20, 14. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Wenn das 2002 wirklich so gewesen sein sollte ... Ist doch schon lange her! --Sitacu (Diskussion) 17:32, 14. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Stimmt, aber Punkt 12 bezieht sich auf eine Aussage des IdW aus 1994 und das ist noch länger her!--Karl 3 (Diskussion) 17:37, 14. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Der Sozialbeirat unter seinem Vorsitzenden Prof. Ruland vertritt im Gutachten 2010 die Meinung, dass "sich die Bundeszuschüsse und nicht-beitragsgedeckte Leistungen derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau (bewegen)". (Quelle: BTDrs 17/3900, S. 76 Kap. V, letzter Satz). Das passt kaum zu der Aussage von Reineke, Ulrich, "Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung" In: Deutsche Rentenversicherung 1/2012, S. 1-4, wonach für das Jahr 2009 nicht-beitragsgedeckten Leistungen nach erweiterter Abgrenzung in Höhe von Euro 70,7 Mrd Bundeszuschüsse lediglich in Höhe von Euro 57,3 Mrd gegenüberstehen. Hat sich der Sozialbeirat möglichweise nur an der Abgrenzung VDR 1995, also ohne West-Ost-Transfer, Witwen, Witwer und Waisenrenten orientiert? Der nach Reineke ungedeckte Anteil im Jahr 2009 in Höhe von Euro 13,4 Mrd liegt noch über dem in der Teufel-Tabelle ausgewiesenen Wert von Euro 12,6 Mrd.--Karl 3 (Diskussion) 17:30, 30. Okt. 2017 (CET)Beantworten

Aktuelle Zahlen für das Jahr 2020 wurden von der DRV Bund im November 2021 veröffentlicht. Zum Beitrag: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2020, Hrsg. DRV Bund Berlin, Oktober 2021 [[1]]--Karl 3 (Diskussion) 17:36, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Gemäß der Aufstellung der DRV Bund belaufen sich die ungedeckten Leistungen nach erweiteter Abgrenzumg im Jahr 2020 (2017) auf 37,1 (31,3) Mrd. Euro. Nach Auffassung der Bundesregierung stellt "Die zitierte Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund .. einen Beitrag zur Diskussion über die Frage, welche Leistungen als „nicht beitragsgedeckt“ anzusehen sind, dar." "Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung einer verbindlichen Definition zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung." Quelle: Kleine Anfrage der AfD Nr. 19/32626 vom 30. September 1921, [[2]] --Karl 3 (Diskussion) 12:50, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Im Zusammenhang mit der Einführung der Grundrente sind im Jahr 2020 ca. € 200 Mio. Kosten angefallen, bei einem Aufwand von € 1,1 Mrd. für Grundrentenzahlungen. Für die Einhaltung der Beitragssatzgarantie bis derzeit zum Jahr 2025 in Höhe von 18,6% werden keine zusätzlichen Bundesmittel benötigt. Vgl. Bundesvertreterversammlung, Deutsche Rentenversicherung Bund am 22. Juni 2023 in Lübeck-Travemünde, Redebeitrag Anja Piel Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, hier [[3]]. Tatsächlich soll aber der zusätzliche Bundeszuschuss, der pauschal für die Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen dienen soll, für die Jahre 2024 bis 2027 um € 0,6 Mrd pro Jahr gekürzt werden, so z.B. die Badische Zeitung vom 29.06.2023, Seite 8 / Politik. --Karl 3 (Diskussion) 16:39, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ostrenter[Quelltext bearbeiten]

Es sind nicht nur die DDR-Rentner aus den öffentlichen Dienst, sondern alle DDR-Rentner. Zu DDR-Zeiten gab es so 400 bis 800 DDR-Mark Rente. Die Arbeitnehmer hatten jeden Monat, 60 DDR-Mark SVK-Beitrag gezahlt, egal wieviel man verdient hat, somit sind Überstunden nicht Betragspflichtig gewesen. Der SVK-Beitrag umfasste Kranken- und Rentenversicherung. Wer also 40 Jahre in der DDR gearbeitet hat, hat insgesamt 28800 DDR-Mark gezahlt, in Euro cirka 7200 Euro. Für Krankenkasse und Rentenversicherung! Damit wären die DDR-Rentner eigentlich, nach der Wende zu Sozialhilfeempfänger geworden! Damit die nicht passiert, hat besonders die Regierung Kohl die Ostrenten angepasst! Das war eindeutig eine politische Entscheidung! Die durch Steuergelder finanziert werden müsste und nicht nur durch die Beitragszahler! Das schreibe ich als "gelernter DDR-Bürger!" (nicht signierter Beitrag von 2003:46:629:7C5A:1958:7D6:702A:766A (Diskussion | Beiträge) 09:52, 30. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

"Mütterrente"[Quelltext bearbeiten]

Im Absatz „Gesetzliche Rentenversicherung“ steht:

„Umstritten ist, ob die Kindererziehungszeiten als versicherungsfremde Leistungen zu beurteilen ist.“

Imo stimmt das so nicht: Denn für die schon vor dem 1. Juli 2014 anerkannten Erziehungszeiten gilt, dass die Renten dafür aus Steuermitteln gezahlt werden. Lediglich die von diesem Termin an berücksichtigte "Mütterrente", d.h. der zweite Entgeltpunkt für die vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder, wird bislang noch aus dem Beitragsaufkommen berechnet. Ab 2018 sollen auch dafür Steuermittel verwendet werden.

Das sollte also korrigiert werden. --Sitacu (Diskussion) 15:33, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, sollte umformuliert werden. Aber wo ist der Beleg für die Aussage: "Ab 2018 sollen auch dafür Steuermittel verwendet werden."? Ist das schon entschieden? --Udo (Diskussion) 15:53, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, das ist derzeit wohl noch umstritten --Sitacu (Diskussion) 16:32, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Offensichtlich ist es nicht mehr umstritten, sondern wird aus Beiträgen und nicht aus Steuermitteln finanziert. Oder wie ist der folgend zitierte Satz aus der Süddeutsche Zeitung vom 2.10.2020 zu verstehen? "Dass etwa die Mütterrente aus Beiträgen statt aus Steuern gestemmt wurde, obwohl sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gilt, kritisierte damals nicht nur die Rentenversicherung selbst vehement." Artikel hier [4] --Karl 3 (Diskussion) 13:38, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich hab das nachgetragen. --Sitacu (Diskussion) 14:03, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten

GKV[Quelltext bearbeiten]

Handelsblatt print: Nr. 243 vom 18.12.2017 Seite 011 / Wirtschaft & Politik "Wie der Bund sich gesundstößt": Die unzureichenden Zuschüsse des Bundes für die Hartz-IV-Empfänger "belasten das Konto der übrigen Beitragszahler bisher mit 8,7 Milliarden Euro. Würde der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlen, könnten die Krankenkassenbeiträge um 0,7 Prozentpunkte gesenkt werden."--Karl 3 (Diskussion) 18:16, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Weblinks bzw. verwendete Literatur[Quelltext bearbeiten]

Ein Großteil ist herausgegeben vom Karl-Bräuer-Institut bzw. von der INSM Es gibt auch Überschneidungen, z.B [5] oder Bernd Raffelhüschen als einer der "Botschafter" der INSM [6]. Ob damit eine bestimmte Tendenz schon vorgegeben ist? --Karl 3 (Diskussion) 15:49, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Änderung bei Minijobbern ab Oktober 2022 - evtl. eine neue versicherungsfremde Leisung bei der RV[Quelltext bearbeiten]

Süddeutsche Zeitung vom 4. Juli 2022 "Abzüge vom Lohn: Koalition geht gegen Teilzeitfalle vor" hier: [7]. Gemäß einem Sprecher der DRV würden "die Beschäftigten .. Rentenansprüche erwerben, die nicht durch die Beiträge gedeckt seien." Sollte dies nicht durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses ausgeglichen werden, könnte es möglicherweise zu einer Erhöhung der Beitragssätze zur RV führen. Beobachten und ggf. im Artikel nachtragen. --Karl 3 (Diskussion) 14:52, 6. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Weitere Quelle: Midijob-Reform: Mehr Umverteilung in der Rente – spürbare Kosten entlasten nicht zielgenau DIW-Wochenbericht 7 / 2023, S. 75-82 Hermann Buslei, Johannes Geyer, Peter Haan [8]--Karl 3 (Diskussion) 13:14, 15. Feb. 2023 (CET)Beantworten

BVerfG, Beschluß vom 08. 04. 1987 - 2 BvR 909/82 (Künstlersozialversicherung)[Quelltext bearbeiten]

"Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen." BVerfGE 75, 108 - Künstlersozialversicherungsgesetz, RdNr 168 [9] Wie verträgt sich das mit den versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung, die nicht durch Bundesmittel gedeckt sind? --Karl 3 (Diskussion) 16:20, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten