Diskussion:Walburga Habsburg Douglas

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf dieser Seite hat Quackbot die Gliederung der weiterführenden Verweise automatisch verändert, weil die vorherige Gliederung von der in Wikipedia:Formatierung vorgesehenen Vorlage abwich. Wenn die Autoren dieses Artikels sich bewusst für eine solche abweichende Gliederung entschieden hatten und diese auch beibehalten möchten, lade ich sie zur Teilnahme an einer Diskussion zum Thema Gliederung des Kapitels Verweise auf der entsprechenden Diskussionsseite ein.--KuK 14:03, 27. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur Fomulierung "österreichischer Herkunft"[Quelltext bearbeiten]

Randbemerkung zur Änderung von Benutzer Nuuk, von mir zurückgeändert: Walburga Maria Helene Elisabeth Franziska Habsburg Douglas entspricht mWn den Gepflogenheiten der deWP betreffend die Schriftauszeichnung von Namen dem Lemma folgend.


Zum eigentlichen Thema:

Benutzer Kängurutatze entfernte mit Änderung vom 12. April 2012 aus der Einleitung den Passus österreichischer Herkunft und begründete dies mit Editkommentar: "Geboren und aufgewachsen in Bayern, welches meines Wissens nicht zu Österreich gehört. Eventuelle Staatsbürgerschaft A könnte mit Beleg als solche eingefügt werden."

  • Generell gesagt: Geboren und aufgewachsen sagt in Staaten mit Abstammungsprinzip (wie Österreich und Deutschland) nicht zwangsläufig etwas über die Staatsbürgerschaft aus.
  • Im Konkreten zur Frau Habsburg Douglas und mal davon abgesehen, dass ohnedies keine Staatsbürgerschaft angeführt wurde (weder A noch D noch S):
    • Die Formulierung österreichischer Herkunft sagt ohnehin nichts per se über eine Staatszugehörigkeit, sondern nur etwas über die Abstammung aus.
    • Unstrittig sollte die schwedische Staatsbürgerschaft sein, die sich mutmasslich aus der Heirat mit dem schwedischem Ehemann ergab und die auch unabdingbare Voraussetzung für ein Mandat im schwedischen Reichstag ist.

Die Staatsbürgerschaft/en bzw. Staatszugehörigkeit/en zu Österreich u/o Deutschland kann hingegen – mangels zu findend belastbarer Quellen – ohnehin über die Eltern von Walburga Habsburg Douglas abgehandelt werden (analog abgehandelt zur Diskussion um das selbe Thema bei Georg Habsburg-Lothringen):

  • Walburga wurde am 5. Oktober 1958 in Berg am Starnberger See als österreichische Staatsbürgerin mit Familiennamen Habsburg-Lothringen geboren, denn:
  • Vater: Erhalt des deutschen Reisepasse am 8. Juni 1978 im Rathaus von Pöcking am Starnberger See und damit (erst mit diesem Zeitpunkt) deutscher Staatsbürger geworden namens Otto von Habsburg. Als gesichert können wir davon ausgehen, dass ihm die deutschen Behörden 1978 den nach deutschem Namensrecht möglichen Namen Otto von Habsburg auch wirklich zugestanden haben.
  • Mutter: Regina von Habsburg, in Österreich wie ihr Ehemann amtlich Regina Habsburg-Lothringen, geborene Regina von Sachsen-Meiningen. Sie war wohl ohne Zweifel deutsche Staatsbürgerin.
  • Nach Deutsche Staatsbürgerschaft#Eheliche Geburt galt 1958:
    • „Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater.“ – Daraus ergibt sich unzweifelhaft, aus dem Faktum, dass der Vater zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter im Oktober 1958 österreichischer, aber noch nicht deutscher (erst seit 8. Juni 1978) Staatsbürger war (siehe oben), dass damit auch seine Tochter Walburga zum Zeitpunkt ihrer Geburt keine deutsche Staatsbürgerin aufgrund Abstammung eines deutschen Vaters sein konnte.
    • Zur Frage der Staatsbürgerschaft nach der Mutter steht in dem o.a. Abschnitt weiters: „Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Grund für diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974, […]. Die Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen.“ – Daraus folgt unzweifelhaft für die 1958 geborene Walburga H., dass sie im Zeitpunkt der Geburt bis mindestens 1. Jänner 1975 (Beginn der Erklärungsfrist zur Einbürgerung kraft mütterlich-deutscher Abstammung) keine deutscher Staatsbürgerin war.
    • Kraft väterlich-österreichischer Abstammung war Walburga H. daher zur Geburt Österreicherin (und damit jedenfalls "österreichischer Abstammung", siehe eingangs).
    • Auf dieser österreichischen Rechtslage war auch ihr Geburtsname festzulegen: Da der Vater als Österreicher seit 1957, also bereits vor der Geburt seiner Tochter 1958, den amtlichen Namen Otto Habsburg-Lothringen führte, konnte Waburga Habsburgs (österreichischer) Familienname bis zur Heirat schlichtweg auch nur Habsburg-Lothringen gewesen sein.
  • Ungeklärt bleibt, ob die 1958 geborene Walburga Habsburg-Lothringen kraft mütterlich-deutscher Abstammung zwischen 1975 und 1977 während der Erklärungsfrist in Deutschland eingebürgert wurde, was zwar bis zum Beweis des Gegenteils Spekulation, jedoch möglich ist. Möglich ist jedoch auch:
  • Der Vater Otto wurde am 8. Juni 1978 in Deutschland eingebürgert, die Tochter war zu dem Zeitpunkt 19 Jahre alt. Sohin wurde die damals bereits volljährige Tochter mit hoher Wahrscheinlichkeit gemeinsam mit dem Vater (erst) am 8. Juni 1978 deutsche Staatsbürgerin, mutmasslich mit dem vom Vater in Deutschland zu führenden Namen von Habsburg.

Fassen wir also die Ergebnisse des oben Geschriebenen zu Walburga Habsburg Douglas zusammen:

  1. Österreichische Staatsbürgerin per Geburt 1958, amtlicher österreichischer Geburtsname Habsburg-Lothringen wie der Familienname des Vaters Otto Habsburg-Lothringen, kraft Innenministeriumsentscheidung von 1957 (rund ein Jahr vor Walburgas Geburt).
  2. Mutmasslich (!) deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn, dann erst irgendwann seit den 1970ern: Frühestens, siehe oben, ab 1975 bis 1977 im Zuge der Erklärungsfrist zur mütterlichen Abstammung; höchstwahrscheinlich jedoch spätestens mit 8. Juni 1978, gemeinsam mit der Einbürgerung des Vaters Otto von Habsburg.
  3. Unzweifelhaft schwedische Staatsbürgerschaft aufgrund der Heirat mit einem schwedischen Staatsbürger und als Voraussetzung für ein Mandat im schwedischen Reichsrat (siehe eingangs).
  4. Abseits der daraus folgend eindeutig korrekten Formulierung "österreichischer Herkunft" stellen sich vielmehr nach dem österreichischen und deutschen Prinzip der Einstaatlichkeit nun die folgenden drei ungeklärten Fragen:
    1. Wurde Walburga Habsburg-Lothringen mit der (mutmasslich) Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft in den 1970ern die österreichische Staatsbürgerschaft nach österreichischem Recht aberkannt? Wohl nicht, da ja auch der Vater Otto H-L/vH seine österr. StB. behielt.
    2. Wurde Walburga Habsburg Douglas bei ihrer schwedischen Einbürgerung die österreichische und/oder die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt?
    3. Hat Walburga Habsburg demnach nun eine? zwei? oder drei? Staatsbürgerschaft/en von ein/zwei/drei EU-Ländern? Vgl. dazu die Problematik beschrieben in Deutsche Staatsangehörigkeit#Komplikationen im Zusammenhang mit mehrfacher Staatsangehörigkeit.

--Elisabeth (Gegen Sexismus und Misogynie in der Wikipedia.) 05:23, 8. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

österreichischer, ungarischer, tschechischer, französischer, spanischer etc. als "Habsburg" gehts wohl kaum. Dazu noch ein schwedischer Graf, schottischer Herkunft. Wenn das nicht Europa in persona ist, dann weiß ichs nicht. Da wirken Diskussionen um ein Stück Plastik irgendwie deplaziert und deutsch-verkrampft. Der schwedische, tschechische und bosnische Artikel ist irgendwie lockerer. Die Bosnier haben sich sogar erdreistet, das k.u. Kaiserwappen in den Artikel zu nehmen. Dabei sind die in der linken Lesart doch "Opfer" der bösen Habsburge, ts, ts.

Nicht böse sein, aber das musste ich mal loswerden. (nicht signierter Beitrag von 93.129.93.148 (Diskussion) 19:22, 29. Okt. 2012 (CET))[Beantworten]

Die Frage nach der Staatsbürgerschaft ist völlig legitim und für eine Enzyklopädie sogar zwingend erforderlich. Die Sonderrechte des Adels wurden in Österreich und der Bundesrepublik abgeschafft. Falls die Dame mehrere Pässe legal führt, kann hier von einer Ausnahme-Sonderbevorrechtung ausgegangen werden da Mehrfachstaatsbürgerschaften zumindest von den Behörden der Bundesrepublik grundsätzlich erst einmal abgelehnt werden und nur durch sehr gute Gründe ausnahmsweise gewährt werden können. Es muss sich doch eindeutig klären lassen zu welchem Staat die Frau jetzt gehört, zumal sie in exponierter Position tätig ist! (nicht signierter Beitrag von 62.157.45.75 (Diskussion) 23:02, 13. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

Name Walburger Habsburg Douglas[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Ehrenämter und Mitgliedschaften steht: "Walburga Habsburg Douglas ist Delegationsleiterin [...]. Der Leser stutzt und fragt sich, wieso sie dort erstmals Walburga Habsburg Douglas heißt. Erst weiter unten kann man lesen, dass sie mit einem Douglas verheiratet war. Rat: "(inzwischen verheiratet)" einfügen.--86.56.125.96 09:21, 18. Okt. 2019 (CEST)RH,Berlin[Beantworten]

Revert div. Änderungen und Ergänzungen am 18.10. um 19:38[Quelltext bearbeiten]

Mit Ergänzungen; OSZE/OSCE/OSPECA-Tätigkeit ist politisch. / Ersten Absatz zu Leben verbessert. Abschnitt Familie wie in üblicher Reihenfolge wieder nach unten; Nach Disk: Hinweis zu ehelichem Doppelnamen drinnen gelassen, auch wenn das eigentlich selbsterklärend bereits aus dem Intro ist. Staatsbürgerschaft geändert, entsprechen Disk umseitig, Mai 2012. habe ich Änderungen gemacht und Ergänzungen gesetzt, so u.a. auch, dass W. Habsburg Douglas schon seit 2014(!) nicht mehr im schwedischen Parlament ist, ansonsten wie vorstehend in der Zusammenfassung dargelegt, wo die Sache mit der Staatsbürgerschaft wie bereits oberhalb im Mai 2012 erläutert wurde.

Mit Pauschalrevert kurz darauf wurde von Benutzer:Otberg auf den vorhergehenden Stand zurückgesetzt mit ZQ-Hinweis auf das Adelsaufhebungsgesetz.

Tut mir leid, doch kann ich den Revert in seiner Gesamtheit ebensowenig nachvollziehen, wie ich auch den Zusammenhang meiner Änderungen/Ergänzungen mit dem Adelsaufhebungsgesetz, dessen Inhalt und auch dessen Auswirkung auf die Habsburger mir wohl bekannt sind, nicht erkennen kann. Da ich nicht mit einem Re-Revert in einen EW geraten möchte, bitte ich um entsprechende Erläuterung hier, was den derartigen Pauschalrevert rechtfertigen würde. --188.22.177.208 20:03, 18. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Änderungen bei denen eine „Gräfin Habsburg“ erzeugt wird werden schlicht revertiert, andere sinnvolle Ergänzungen können unabhängig davon durchgeführt werden. --Otberg (Diskussion) 20:31, 18. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]
OK, danke, jetzt weiß ich wenigstens worauf du abzielst. Das ist jedoch problematisch, wenn "schlicht revertiert" wird, einfach nur deshalb wenn „Gräfin Habsburg“ erzeugt wird. Hier steht aber nicht „Gräfin Habsburg“, sondern „Gräfin Habsburg Douglas“, was der Person schwedischer Name mit Adelstitel nach schwedischem Recht ist, wie ja eindeutig sowohl aus der Einleitung selbst, als auch aus dem Teil zur Familie hervorgeht. Der Beleg zum Standard mit dem Interview von Hans Rauscher gibt natürlich auch keinen Hinweis darauf, dass es hier um Adels- oder gar Habsburggetue/-verehrung geht. (Wenn dem wirklich so wäre, so hätte ich ja korrekt, wenn schon denn schon, Erzherzogin statt Gräfin schreiben müssen, letzteres aus Habsburg-Fan-Sicht ein grober Fauxpas wäre.)
Und, wenn ich das entsprechend anbringen darf, ist ein solcher Pauschalrevert, bei gleichzeitig auch "andere[n] sinnvolle[n] Ergänzungen […] unabhängig davon" wie bekannt nicht wirklich zulässig. Da schießt du echt übers Ziel hinaus, selbst wenn dein genannter Grund für den Einzelpunkt stichhaltig wäre, das ist nicht erbaulich.
Bitte deshalb um Eigenrevert zu Wiederherstellung meines Edits mit meinen Änderungen/Ergänzungen. – Sollte es abseits der berechtigten "Gräfin" im Einzelnen sonstig Diskussionsbedarf geben, bitte hier. --188.22.177.208 21:27, 18. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]
Nachdem ich nun mehr als zwei ganze Tage vergehen habe lassen, bin ich nun doch schwer verwundert, dass da keine Reaktion mehr von dir, Otberg, kommt. Setze ich nun selbst noch einmal zurück auf meine Version und hoffe, dass nicht nur meine Argumentation oberhalb ausreichend ist, sondern überdies eingesehen wird, dass pauschal "Änderungen bei denen eine „Gräfin Habsburg“ erzeugt wird werden schlicht revertiert, andere sinnvolle Ergänzungen können unabhängig davon durchgeführt werden" ein, gelinde gesagt, fehlerhafter Gebrauch der Revertfunktion ist.
Im Übrigen weise ich auch entschieden zurück mit einem »Habsburg-Fan (Telekom Wien)« ident zu sein/etwas zu tun zu haben, geschweige denn ein Habsburg-Fan (geschweige denn, allgemeiner gesagt, ein Fan von jedweder Adels- oder Habsburg-Düdelei) zu sein, und möchte doch sehr bitten diese meine IP aus deiner Merkliste wieder zu entfernen, in die du meine IP eingetragen hast, nur wenig nach deinen Reverts meiner beiden Edits (Diff dieser Artikel und Revert Otb. wie oberhalb angesprochen; sowie Diff Artikel Otto Habsburg und Revert Otb.). --188.22.177.208 06:10, 21. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es gibt keine „Gräfin Habsburg Douglas“, das ist nach österr. Gesetz nicht erlaubt. --Otberg (Diskussion) 09:11, 21. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]