Diskussion:Weichenwärter

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zahnputzbecher in Abschnitt Artikelstruktur
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Weichenwärter bei der DR[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, dass es auch bei "modernen" Dr-Stellwerken Weichenwärter gibt.

Ja, gibt es, insbesondere auf großen Bahnhöfen mit Zentralstellwerk und starkem Rangierbetrieb. Dieser kann den Fdl überfordern, trotzdem kann es sinnvoll sein, den Zugbetrieb von nur einer Person disponieren zu lassen. Dafür gibt es auch in Gleisbildstellwerken zugelassene Zustimmungs- und Befehlsabhängigkeiten. Die Alternative ist die Aufteilung in mehrere Fahrdienstleiterbezirke, bei Fahrten zwischen diesen erteilen sich die Fahrdienstleiter untereinander Zustimmungen.
Bei Spurplanstellwerken gibt es in der Regel keine Befehlsabhängigkeiten, jedoch werden reine Rangierstellwerke auch nur von Wärtern bedient.
Zumindest bei der DR hießen die Wärter Stellwerksmeister, vor allem bei mit mehreren Personen besetzten Stellwerken. --Falk2 12:06, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Begriffsbedeutung/Abgrenzung von Fahrdienstleiter[Quelltext bearbeiten]

Aus der Feststellung, dass es auch bei modernen Dr-Stellwerken Weichenwärter gibt, und der hierzu gegebenen Antwort ist zu erkennen, dass der Begriff „Weichenwärter“ nicht verstanden ist.

Die Tätigkeit des Weichenwärters hat mit älteren Stellwerken oder mit modernen Dr-Stellwerken nichts zu tun. Auch Zentralstellwerke auf großen Bahnhöfen oder starker Rangierbetrieb spielen für den Begriff „Weichenwärter“ keine Rolle. Oben heißt es: „Dieser (der Rangierbetrieb) kann den Fdl überfordern“. Der Fahrdienstleiter hat mit Rangierbetrieb nichts zu tun, mithin kann er ihn auch nicht überfordern. Ein Fahrdienstleiter regelt die Durchführung der Zugfahrten – und sonst nichts.

Alle Stellwerke (Rangierstellwerke ebenso wir Elektronische Stellwerke) werden von Bedienern (früher Wärter) bedient.

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Bedienen einer Signalanlage und dem Zulassen von Zugfahrten einerseits sowie dem Zustimmen zu einer Rangierfahrt andererseits. Fahrdienstleiter lassen Zugfahrten zu, Weichenwärter stimmen Rangierfahrten zu. Dass ein Fahrdienstleiter vor Zulassen einer Zugfahrt oder ein Weichenwärter vor dem Zustimmen zur Rangierfahrt als Bediener ggf. den Fahrweg eingestellt hat, hat mit seiner Tätigkeit als Fahrdienstleiter bzw. Weichenwärter nichts zu tun. Ein Mitarbeiter kann daher Fahrdienstleiter und Weichenwärter sein und ist, soweit er Signalanlagen bedient, immer auch Bediener (das ist der häufigste Fall).

Das ist nicht erfunden, sondern ist alles nachzulesen in Richtlinie 408.01 – 09.

Artikelstruktur[Quelltext bearbeiten]

Ohne jede Zwischenüberschrift finde ich den Artikel schwer zu lesen - kann/mag sich dem mal jemand annehmen?--kai.pedia (Dis.) 17:09, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt --Zahnputzbecher (Diskussion) 12:43, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Stellenzahl[Quelltext bearbeiten]

zu [1] hat jemand kommentiert "und was ist mit den Wichenwärtern..."

zum einen würde mich interessieren, wie der Begriff nun aktuell heisst (s.o.) und zum anderen wieviel Weichenwärter und Fahrdienstleiter es in Deutschland (und anderen Ländern) etwa gibt, in wievielen Schichten gearbeitet wird, wieviele Leute (gleichzeitig) in einem Stellwerk sitzen usw. = kann/mag das jemand ergänzen? Danke --kai.pedia (Dis.) 17:09, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

--[Benutzer: Ruhesignal] 20.13, 31. August 2012

Quellen dazu?[Quelltext bearbeiten]

Im Text werden Quellen genannt - kann man das irgendwo nachlesen? Links auf Vorschriften?--Mef.ellingen (Diskussion) 11:45, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten