Diskussion:Werner Krumme

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Satz: Aufgrund der Ehe mit einer Jüdin wurde das Ehepaar diskriminiert und durch die Gestapo belästigt. --- "Belästigt" ist ggf. eine geringfügige Beeinträchtigung / konkreter: stand er unter Beobachtung? Wurde er wegen xyz vorgeladen? war es Gestapo oder der Blockleiter? --- vorerst gestrichen und auf Mischehe verlinkt (dort Diskriminierungen erwähnt).

Satz: Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Krumme zur Wehrmacht eingezogen, aber aufgrund seiner Weigerung sich scheiden zu lassen --- Formulierung legt nahe, dass ihm konkret der Vorschlag gemacht wurde, sich scheiden zu lassen. Seriös belegbar? --Holgerjan 23:27, 9. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Zu Satz 1. Das wird im Lexikon der Gerechten unter den Völkern nicht weiter ausgeführt. Allerdings ist dort von der Gestapo die Rede.
zu Satz 2. Das wird im Lexikon der Gerechten unter den Völkern folgendermaßen beschrieben: „... weigerte sich, sich scheiden zu lassen. Nach Kriegsausbruch wurde er zunächst einberufen, ein Jahr später jedoch als wehrunwürdig wieder entlassen.“ Bei Langbein Menschen in Auschwitz steht es konkret, S. 108: „Der Deutsche Werner Krumme war wehrunwürdig erklärt und nachAuschwitz eingewiesen worden, weil er sich geweigert hat, sich von seiner jüdischen Frau scheiden zu lassen.“ ... und sinngemäß weiter, das mit dem Tod seiner Frau die Wehrwürdigkeit wieder hergestellt war. Krumme habe aber seine Entlassung herausgezögert um der Einberufung zur Wehrmacht zu entgehen. ... Insofern belegt und doppelt referenziert.
Die Quellenlage ist nicht sonderlich gut... Deine Änderungen gehen so aber vollkommen in Ordnung. Schreiben 00:41, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Danke für die Belegstellen. Die Formulierung bei Langbehn konstruiert eine Kausalität zwischen "Weigerung" seiner Scheidung und als Folge die Einweisung ins Konzentrationslager. Mir ist nirgendwo in speziellen Aufsätzen eine Darstellung begegnet, die etwas Ähnliches schildert und glaubhaft macht.
Ich finde folgende Maßnahmen gegen "jüdisch versippte Männer": Sie wurden vom Amt des Luftschutzwartes ausgeschlossen (ISBN 3-7672-1055-X, S. 62), ab Oktober 1942 war ihnen als Handwerksmeister die Lehrlingsausbildung untersagt (dito, S. 64), ihre Unternehmen sollten ab August 1942 bei der Auftragsvergabe nicht bevorzugt werden (S. 64) und ab Oktober 1943 sollten "nicht wehrpflichtige [...] mit Volljüdinnen verheiratete Arier" zur Arbeitsbataillionen der OT eingezogen werden (S. 65): "Auch disziplinarisch unterstanden diese Dienstverpflichteten der Gestapo, was bedeutete, daß bei dem geringsten Verstoß gegen die Lager- oder Arbeitsordnung die Einweisung in ein Konzentrationslager drohte." (S. 66) - Díese Aktion (Kásernierung zum Arbeitseinsatz der OT) erfasste noch nicht alle "jüdisch Versippten": Bei einem zweiten "W.U.-[Wehrunwürdigen] Aktion" wurde im Frühjahr nachgefasst und im Oktober 1944 alle "jüdisch Versippten" zur Zwangsarbeit herangezogen. (S. 66)
Mein Fazit: Ich halte die Formulierung bei Langbehn für eine unzulässig verkürzte und völlig verzerrte Darstellung des Sachverhaltes; die Einweisung in ein KZ war keine unmittelbare Folge einer Verweigerung der Ehescheidung. --Holgerjan 13:10, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Zum Fazit: Denke ich auch. Die Wehrunwürdigkeit Krummes stand mit der Weigerung sich zu scheiden wohl im Zusammenhang, die Einweisung ins KZ war Folge der Fluchthilfe für Anita und Renate Lasker wie im Artikel beschrieben. Schreiben 13:58, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 17:32, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten