Diskussion:Willibald Feuerlein
Kommentar zur Änderung von Skyman vom 20. Mai 2009
[Quelltext bearbeiten]Diese Änderung von Benutzer Skyman am Artikel soll nicht unkommentiert bleiben: Angeblich findet sich nirgends ein Hinweis darauf, dass der erste Stuttgarter Oberbürgermeister sich Willibald von Feuerlein nennen durfte. Nach seiner Amtszeit als OB, genauer seit 1836, durfte er dies, wie im Artikel nun erläutert wird. Im Handbuch von Frank Raberg wird erwähnt, dass Feuerlein 1836 Ritter des Ordens der württembergischen Krone wurde. Schaut man nun in das Königlich Württembergische Hof- und Staatshandbuch der Ausgabe von 1839 auf Seite 36, so findet man dort explizit für das Jahr 1836 den Namen v. Feuerlein, Ober-Tribunalrath. Der Namenszusatz war vielen Ordensträgern selbst nicht so wichtig, zumal noch nicht einmal die Ehefrau bei württembergischen Orden den Namenszusatz von annehmen durfte. In Bayern war das dagegen möglich. --Stolp 23:27, 21. Mai 2009 (CEST)
- Oh, gut zu wissen! :-) Normalerweise hätte ich bei dir als Hauptautor des Artikels zuerst nachgefragt, aber der Anblick des Grabsteins hat den Ausschlag gegeben. Also verstehe ich es richtig, dass er sich so nennen durfte, es aber nicht (immer) tat? Ich würde eine Lösung wie bei Schillers Einleitung vorschlagen. --Skyman gozilla 18:56, 22. Mai 2009 (CEST)
- O.k., ich habe die von Dir vorgeschlagene Ergänzung gemacht. Als Oberbürgermeister hat er den Namenszusatz von noch nicht gehabt und auf den Grabstein hat er es auch nicht schreiben lassen, aber das mit dem Grabstein sagt gar nichts. Als ich das Grab des württembergischen Staatspräsidenten Johannes von Hieber auf dem Stuttgarter Waldfriedhof aufgesucht hatte, sah ich, dass dort auch nur Johannes Hieber auf dem Grabstein steht. Wie gesagt, bei persönlichen Adelstiteln waren viele Württemberger nicht so scharf, das von überhaupt im Namen zu haben. Es war manchen von ihnen, wie auch bei Hieber bezeugt, eher peinlich. --Stolp 21:06, 29. Mai 2009 (CEST)
Bild Kaiser Karls V. im Artikel zur Person Willibald Feuerleins?
[Quelltext bearbeiten]Den Artikel über den Kaiser Karl V. in der Bildunterschrift des Wappens zu verlinken finde ich noch o.k., aber ein Bild des Kaisers im Artikel zur Person hier ist nicht sinnvoll. Der Kaiser spielte im Leben Willibald Feuerleins, der erst drei Jahrhunderte nach Karl V. lebte, keine derartige Rolle, dass das Hinzufügen dieser Abbildung irgendwie gerechtfertigt wäre. Weder in historischer noch in kunsthistorischer Hinsicht ist das auch im Vergleich zu ähnlich gelagerten Personenartikeln nachvollziehbar. Deshalb entferne ich die Abbildung des Kaisers. Sonst können wir am Ende bei jeder Person, die ein Wappen führt, die Abbildung des Königs oder Fürsten einfügen, der der jeweiligen Familie das Wappen verliehen hat. Letztlich wäre selbst die Abbildung des Wappens besser in einem Artikel zur Familie Feuerlein aufgehoben, den es allerdings noch nicht gibt. --Stolp (Disk.) 21:18, 3. Mär. 2015 (CET)
- Leider hattest Du die Textergänzung im Artikel Willibald Feuerlein falsch verstanden. Es handelt sich hierbei um den Ausschnitt eines Wappenbriefes aus dem Jahre 1551, verliehen am 15. Juni 1551 an Hans Feyerlein, Bürgermeister von Roth, einem Urahn von Willibald Feuerlein, verfasst von Kaiser Karl V., nicht um einen Artikel über Kaiser Karl V.. Zu Deinem Verständnis füge ich den Ausschnitt des Wappenbriefes auf der Diskussionsseite noch einmal im Folgenden an:
- „Wiedergabe in der ursprünglichen Rechtschreibung: Wappenbrief von Kaiser Karl des V. Majestät. Hans Feyerlein erteilet. für die getrewen Willigen Dienst, darzu er sich Unss unnd dem Reiche zu tun unterthäniglich erbaut unnd wol zu thun mag unnd sol. Wir mainen setzen und wollen, daß nun füran der genennte Hanns Feyerlein, seine Eheliche Leibeserben und derselben Erbenserben die vorgeschriebene Wappen und Cleinot haben, führen und sich deren in allen und jeglichen ehrlichen und redlichen Sachen und geschefften zu Schimpff und Ernst, zu Streyten und Kempffen, Insiegeln, Pettschafften, Cleinoten und sonsten in allen Enden und Orten nach Iren Notturfften, willen und wolgefallen gebrauchen und genießen sollen. Verliehen am 15. Juni 1551 an Hans Feyerlein, Bürgermeister von Roth, einem Urahn von Willibald Feuerlein“. Servus -- Ribax (Diskussion) 07:46, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Benutzer:Stolp, Du hättest am Pluralis Majestatis leicht erkennen können, dass es sich hier nicht um einen Artikel Zitat: „Den Artikel über den Kaiser Karl V.....“ handelt. Die Wikipedianer schreiben noch nicht im Pluralis Majestatis. Servus --Ribax (Diskussion) 09:48, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Hallo Ribax, vielen Dank erst mal für Dein Interesse und Deine Beiträge, aber ich kann nicht nachvollziehen, warum ich etwas falsch verstanden haben soll. Mein Diskussionsbeitrag oben bezog sich nur darauf, dass ein Bild Kaiser Karls V. m. E. nicht in den Artikel Willibald Feuerlein gehört, so wie es --> hier gemacht wurde, weil wir sonst bei allen Personen, deren Familie ein Wappen führt, ein Bild des Wappenstifters einfügen könnten. Das halte ich für nicht zweckmäßig. Auch das Wappen als solches könnte man - wie erwähnt -später besser in einen Artikel zur Familie Feuerlein einfügen, sobald jemand mal einen solchen Artikel für Wikipedia schreibt. Den Artikel über Willibald Feuerlein habe ich dereinst selbst geschrieben und das Bild dazu hochgeladen. Dieses Bild stammt aus dem Besitz einer direkten Nachfahrin des Stuttgarter Oberbürgermeisters Willibald Feuerlein, die ich kenne. Auch der Besitzer der in der Familie Feuerlein von Generation zu Generation vererbten Originalkopie des Feuerlein-Wappenbriefs ist mir bekannt. --Stolp (Disk.) 18:06, 3. Mai 2015 (CEST)
- Benutzer:Stolp, Du hättest am Pluralis Majestatis leicht erkennen können, dass es sich hier nicht um einen Artikel Zitat: „Den Artikel über den Kaiser Karl V.....“ handelt. Die Wikipedianer schreiben noch nicht im Pluralis Majestatis. Servus --Ribax (Diskussion) 09:48, 19. Apr. 2015 (CEST)
- „Wiedergabe in der ursprünglichen Rechtschreibung: Wappenbrief von Kaiser Karl des V. Majestät. Hans Feyerlein erteilet. für die getrewen Willigen Dienst, darzu er sich Unss unnd dem Reiche zu tun unterthäniglich erbaut unnd wol zu thun mag unnd sol. Wir mainen setzen und wollen, daß nun füran der genennte Hanns Feyerlein, seine Eheliche Leibeserben und derselben Erbenserben die vorgeschriebene Wappen und Cleinot haben, führen und sich deren in allen und jeglichen ehrlichen und redlichen Sachen und geschefften zu Schimpff und Ernst, zu Streyten und Kempffen, Insiegeln, Pettschafften, Cleinoten und sonsten in allen Enden und Orten nach Iren Notturfften, willen und wolgefallen gebrauchen und genießen sollen. Verliehen am 15. Juni 1551 an Hans Feyerlein, Bürgermeister von Roth, einem Urahn von Willibald Feuerlein“. Servus -- Ribax (Diskussion) 07:46, 19. Apr. 2015 (CEST)
Man vollzieht ein Urteil, man vollzieht eine Ehe
[Quelltext bearbeiten]Verehrter Benutzer:Stolp,
Man vollzieht ein Urteil, man vollzieht eine Ehe. Wo bitte steht aber geschrieben, dass man eine Reise vollzieht? Servus -- Ribax (Diskussion) 15:10, 24. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Ribax, den Artikel hier hatte ich für einige Zeit aus dem Auge verloren. So ist mir auch Dein Einwurf hier bisher entgangen. Vielen Dank für die inzwischen von Dir vorgenommene stilistische Bereinigung. Jetzt klingt es deutlich besser, wenngleich es die von mir gewählte etwas eigenwillige Formulierung auch in Bezug auf Reisen schon immer mal wieder gegeben hat, wie etwa die Reisebeschreibungen des Roman Ferdinand Suder aus dem Jahre 1754 belegen, wo auf Seite 112 steht: Die Reise vollzogen wir auf des Herrn Trigulce Schiffe, welches Herr Hufft auf 4 Jahre zu seinen Dienst gedinget hatte. Aber zum Glück sind wir ein Wiki, so dass derartige Stilblüten leicht korrigiert werden können ;-) --Stolp (Disk.) 02:36, 3. Jan. 2019 (CET)