Diskussion:Wohngebiet

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von KaiKemmann in Abschnitt Arten des Wohngebiets nur bei Bebauungsplänen relevant?
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Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Sehr witzig - ein Bild aus Brooklyn und dann das deutsche Baurecht .... --Hannover86 (Diskussion) 12:49, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ich habe es ausgetauscht und mich für dieses Foto entschieden, weil eine Luftaufnahme imho den Charakter eines Wohngebietes besser darstellen kann als ein Foto mit einzelnen Häusergruppen.--AnnaS. (Diskussion) 20:02, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

staatslastig[Quelltext bearbeiten]

Der Link zu Bauliche Nutzung macht keinen Sinn, da dieser über REDIRECT zur deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) führt. Dadurch wird nichts erklärt, sondern der Leser irregeführt (Zirkelschluss). Hier wäre ein Bezug z.B. zur Charta von Athen (CIAM) hilfreich. --Hannover86 (Diskussion) 11:06, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Arten des Wohngebiets nur bei Bebauungsplänen relevant?[Quelltext bearbeiten]

Hallo ihr Lieben, soweit ich weiß, ist die Einteilung in verschiedene Arten der Wohngebiete nur relevant, wenn ein Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt wird. Im Artikel wirkt es aber so, als seien alle Wohngebiete in Deutschland so klassifiziert. Stimmt das? Für viele Wohngebiete (in Deutschland oder auch sonstwo) gibt keinen amtlichen Bebauungsplan, das sollte zumindest erwähnt werden.--AlanyaSeeburg (Diskussion) 21:14, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Alanya,
soweit mir bekannt, sind etwa im Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet von Weimar sämtliche für Wohnnutzung vorgesehenen Flächen auch genauer in die verschiedenen Arten klassifiziert. Insofern müssten sich dann alle innerstädtischen antragspflichtigen Neubauten und Umnutzungen wohl auch danach richten.
Bebauungspläne werden dann nur für bestimmte Flächen aufgestellt, auf denen ein Bauvorhaben vorgesehen ist, dass eine bestimmte Größe überschreitet. (Welche Größe das ist, ist mir jedoch auch nicht klar.)
nette Grüße,
Kai Kemmann (Diskussion) - Verbessern statt löschen: Enzyklopädie ist altgriechisch für "umfassend" - 23:00, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ach ja, den Flächennutzungsplan gibts ja auch noch. Ich hab mal ein bisschen weiter gesucht, und so wie ich § 5 BauGB verstehe, kann in einem FNP auch nur die allgemeine Art der baulichen Nutzung (also W, M, G, S) angegeben sein. Ich hab mal nach Flächennutzungsplänen für ein paar Gemeinden gesucht, meist ist das auch nur so eingetragen. Oder habe ich da was falsch verstanden? --AlanyaSeeburg (Diskussion) 16:36, 11. Dez. 2019 (CET)Beantworten
PS: Ich hab grad mal den Artikel nach meinen gesammelten Informationen ein bisschen angepasst. --AlanyaSeeburg (Diskussion) 17:22, 11. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Du hast recht. Ich hatte mich getäuscht. Auch der Weimarer Flächennutzungsplan unterteilt bloß die "Gemischten Bauflächen" nochmals in Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK) und Dorfgebiete (MD). Die "Wohnbauflächen" werden nicht weiter qualifiziert. Bei einigen wird lediglich die Beschränkung der "Grundflächenzahl (GRZ 0,2)" angegeben.
Danke für Deine Verbesserung des Artikels!
nette Grüße,
Kai Kemmann (Diskussion) - Verbessern statt löschen: Enzyklopädie ist altgriechisch für "umfassend" - 01:04, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten