Diskussion:Zahlungsdiensterichtlinie

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 93.229.174.52 in Abschnitt Was Banken verheimlichen
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Kopierter Text von externer Quelle[Quelltext bearbeiten]

Folgende Stelle im Artikel: Die Banken beharren darauf, dass künftig nur noch Daten über spezielle Schnittstellen und nicht mehr direkt übers Onlinebanking – im Fachjargon Screen Scraping – abgefragt werden.[13]. Dieser Satz findet sich nahezu identisch in der Quelle, ist aber nicht zitiert. Moeglicherweise gibt es weitere solcher Stellen. Bitte pruefen. --Meillo (Diskussion) 19:26, 30. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Das gleiche gilt für Die Schweiz muss die PSD2-Regulierung der EU nicht umsetzen, dennoch wird diskutiert, ob eine PSD2-äquivalente Regulierung eingeführt werden soll. In der Schweiz gewähren die Banken, […] bereits heute Drittanbietern Zugriff auf Konten und öffnen die Kundenschnittstelle, wenn dies im beidseitigen Interesse von Bank und Kunden ist. Ein gesetzlicher Zwang für die Banken besteht jedoch nicht. Die Schweiz setzt somit auf marktwirtschaftliche Lösungen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt eine Regulierung analog zu PSD2 respektive eine gesetzlich erzwungene Öffnung der Zugriffsrechte für Dritte ab.[1] Das macht leider keinen guten Eindruck und sollte geändert werden (und ist wahrscheinlich auch Urheberrechtlich bedenklich (?)). --Zygentoma (Diskussion) 21:37, 21. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Screen Scraping ist *nicht* Onlinebanking![Quelltext bearbeiten]

Screen Scraping ist ein Angriffsverfahren, das man auf Websites anwenden kann, um Informationen abzugreifen. Herkoemmliches Onlinebanking im Browser ist anfaellig dafuer. Separate Schnittstellen sind diesbezueglich besser, weil sie nicht ueber die Anzeige im Browser kommunizieren und demnach schwerer abzugreifen sind. Die Quelle https://web.archive.org/web/20170809204404/http://www.wiwo.de/auslegung-von-psd2-fintechs-und-banken-streiten-um-kundenzugang/19904924.html?mobile=false beschreibt Screen Scraping falsch. Von dort ist es hierher kopiert worden. (Siehe auch anderen Kommentar zum kopierten Text.) --Meillo (Diskussion) 19:32, 30. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Screen Scraping ist kein Angriffsverfahren, sondern eine Technik, die für ganz unterschiedliche Zwecke verwendet wird, siehe Screen Scraping bzw. in diesem Kontext Christian Kirsch: Meine API, deine API, keine API. iX 10/2017, S. 102. --Kurt Jansson (Diskussion) 22:02, 28. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Was Banken verheimlichen[Quelltext bearbeiten]

Das gehört in den Artikel, freiwillige können jetzt das Video anschauen und sich dann um den Einbau kümmern. Ich sehe nicht ein, dass ich die Arbeit machen soll, wenn es dann sowieso wieder gelöscht wird, weil der, der es löscht, nicht im Stande ist, die Quelle auf den Inhalt richtig zu überprüfen. https://media.ccc.de/v/36c3-10717-was_hat_die_psd2_je_fur_uns_getan Was hat die PSD2 je für uns getan? --93.229.174.52 00:18, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Rolf Brüggemann: Payment Services Directive (PSD2). Schweizerische Bankiervereinigung, abgerufen am 8. November 2017.