Diskussion:Zelter-Plakette

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Musicologus in Abschnitt Eigenwiller Satz
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Hallo, hat jemand vielleicht ein freies Foto von der Plakette? --Neozoon 00:44, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ist die Plakette nicht durch ihre künstlerische Gestaltung urheberrechtlich geschützt? Oder gibt es bei Orden und Ehrenzeichen Ausnahmen?-- Musicologus 04:07, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Chöre mit Zelterplakette[Quelltext bearbeiten]

Bitte nur relevante Chöre mit eigenem Artikel eintragen. Sonst stehen hier bald über 9000 Chöre drin.-- Musicologus 23:28, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Eigenwiller Satz[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz klingt sehr eigenwillig beziehungsweise wie aus lange vergangener Zeit: „Die Vorschlageberechtigung, welche zur Verleihung der Zelter-Plakette führen sollen, sind durch den zuständigen Landeskulturminister der Länder aufgrund einer Empfehlung der jeweiligen Empfehlungsausschussen zu stellen.“

  • Was ist „Vorschlageberechtigung“ – etwa dasselbe wie „Vorschlagsberechtigung“?
  • Warum steht das Prädikat im Plural, das heißt „sollen“ statt „soll“ und „sind“ statt „ist“?
  • Wie ist es zu verstehen, dass diese Vorschlageberechtigung „zu stellen“ ist? Ich könnte mir vorstellen, dass sie vom Kultusminister „erteilt“ wird.
  • Heißt es in einigen Länden tatsächlich „Kulturminister“ und nicht „Kultusminister“?
  • Und was sind die „Empfehlungsausschussen“?

Falls sich jemand für den Artikel zuständig fühlt und mit der Sache vertraut ist, wäre es schön, er würde den Satz verbessern. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:56, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Der Satz kommt hierher: [1] URV? --Musicologus (Diskussion) 23:23, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten