Diskussion:Zitiergesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Bei Stimmengleichheit
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Vulgarrecht[Quelltext bearbeiten]

Mir gefällt der Artikel, insbesondere mit seinem zarten Hinweis auf das mit diesem Gesetz endgültig eröffnete Vulgarrecht. Die Kassationen vieler klassischer Juristenschriften und die Konzentration auf die fünf Autoritäten der Spätklassik hatte ja den Hintergrund, dass die Landschaft der Kontroversen nicht mehr beherrschbar war und zunächst Stagnation, sodann der Zusammenbruch der klassischen Rechtskultur eintrat. Die Komplexität der Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte wurde entschärft, der Formularprozess wurde aufgegeben, ebenso das Nebeneinander von ius honorarium/ius civile, obsolete Rechtsinstitute beseitigt, so die mancipatio, die in iure cessio. Vielleicht sollte man für beide Artikel noch eine gelungene Brücke bauen.--Stephan Klage (Diskussion) 20:27, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Bei Stimmengleichheit[Quelltext bearbeiten]

unter den fünf Juristen? Ich habe da wohl was falsch verstanden! Wie geht das?--Hopman44 (Diskussion) 18:59, 8. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Alle fünf Juristen hatten mit Kommentaren, Gutachten und Schriften zu den verschiedensten zivilrechtlichen Problemstellungen auf sich aufmerksam gemacht. Deren Meinungen wurden in der Zeit der Klassik gesammelt und konserviert - natürlich hatte nicht jeder der Juristen zu jeder Fragestellung seine Auffassung kundgetan. Die Auffassungen wurden bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen und gegeneinander gestellt, sofern sie nicht ohnehin gleiche Lösungswege verfolgten. Papinian gab den Ausschlag, sofern Stimmgleichheit bestand, die nur in den Situationen der anderen vier unter sich 0:0, 1:1 oder 2:2 lauten konnten.--Stephan Klage (Diskussion) 23:39, 8. Nov. 2020 (CET)Beantworten