Diskussion:Zivilschutz (Deutschland)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 95.116.30.99 in Abschnitt Radioaktive Strahlung
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Rotkreuzgesellschaft

Der Begriff wird im Artikel erwähnt. Es gibt allerdings keinen Eintrag dazu. Ich vermute, dass es sich in irgendeiner Weise um eine staatliche Beauftragung des DRK handelt. Dies sollte allerdings erläutert werden oder es sollte ein eigener Artikel dazu verfasst werden.

U.a.: Genfer Abkommen, die die Zuständigkeit und Arbeit der nationalen Rotkreuzgesellschaften im Konfliktfall regeln. --Bernhard N. (Bnow) 19:02, 22. Aug 2006 (CEST)

Kritik

Hervorragend, dass die Kompliziertheit der Rechtslage ("Zivilschutz" zwischen "Zivilverteidigung" und Grundrecht auf Schutz des Einzelnen) deutlich gemacht wird! 13.05.04

Ich habe keine Ahnung, ob mein Vorredner sein Lob ganz wörtlich oder ironisch meint. Ich jedenfalls sage ganz direkt, dass die juristische Würdigung des Zivilschutzes sicher sinnvoll ist im Rahmen eines Artikels über das Thema, dass es aber auch ganz sicher noch mehrere andere Aspekte gibt, von denen leider nicht das geringste in diesem Artikel steht. Die Darstellung ist insofern nicht nur sehr, sondern völlig einseitig. Das mag daran liegen, dass sich niemand außer Juristen bisher hierher verirrt hat. Vielleicht sollte man etwas allgemeine Aufmerksamkeit erregen. Das könnten auch die Autoren explizit selbst tun.

Ich bin eigentlich hierhergekommen, um vom Artikel Schutzzeichen hierher eine gegenseitige Verlinkung herzustellen. In diesem Artikel sehe ich mich außerstande, einen solchen Link unterzubringen. Ich wüsste nicht wo. Aber schon im Sinne der Aufmerksamkeit werde ich von der anderen Seite hierher einen Link setzen. Vielleicht hilfts. --Lax 06:59, 19. Mär 2006 (CET)

Stil

Pedantische Schreibweise. (nicht signierter Beitrag von 89.108.140.162 (Diskussion | Beiträge) 10:09, 23. Aug. 2007 (CEST))

Herzliche Einladung es zu verbessern! --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 17:37, 29. Jan. 2009 (CET)

Symbol

ich habe auf fremsprachigem WP-Seiten folgende Symoble gefunden. welches ist korrekt/besser? Datei:Internacional Flag for Civil Defense.png --burts 01:02, 31. Mär 2006 (CEST) Siehe auch Diskussion:Katastrophenschutz --burts 02:43, 1. Apr 2006 (CEST)

Das Zeichen, das in dem Artikel Zivilschutz verwendet wird, ist unglücklich gewählt. Zwar befindet sich dort ein blaues Dreieck auf (halbwegs) orangenem Grund, allerdings gibt es in der Genfer Konvention keinen Hinweis auf einen blauen Rand. Ich schlage vor, dieses Bild durch das festgelegte Symbol (oberes Bild, wie es z.B. auch im Artikel Katastrophenschutz verwendet wird) zu ersetzen. Schaut dazu auch mal auf folgende Seite: http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_1123150/DE/06__Fachinformationsstelle/10__Historisches-zum-Bevoelkerungsschutz/02__Zivilschutz-Zeichen/ZS-Zeichen__node.html__nnn=true. Möglich wäre auch die Ausnahmeregelung mit einer runden orangenen Grundfläche, diese allerdings nur bei Anbringung an einen andersfarbigen Hintergrund, z.B. eine graue Betonwand. Da dies der häufigere Anwendungsfall ist, wäre auch dieses Zeichen in dem Artikel Zivilschutz gut aufgehoben. (nicht signierter Beitrag von 217.236.77.11 (Diskussion | Beiträge) 16:21, 23. Aug. 2008 (CEST))

Verschobener Abschnitt: Zivilschutz als Grundrecht?

Die Zuordnung des "Zivilschutzes" als Teil der "Zivilverteidigung" ist spätestens seit der Ratifizierung der beiden Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 durch die Bundesrepublik Deutschland fragwürdig geworden. Denn das 1. Zusatzprotokoll definiert "Zivilschutz" nunmehr als eine Art "humanitäres Grundrecht" der Bevölkerung und löst ihn somit aus dem Status als "Mittel zum Zweck" der Verteidigungspolitik heraus. Obwohl Rechtswirklichkeit, hat sich dies jedoch in der Rechtswahrnehmung in Deutschland noch nicht verfestigt. Es käme womöglich auf Musterprozesse Einzelner an, die ihr persönliches Recht auf einen humanitären Zivilschutz anhand eines besonderen Rechtsanspruches einzuklagen versuchten. Es bleibt mithin abzuwarten, wie sich die Einbindung des Zivilschutzes weiter entwickelt.

Diskussion: Das Erste Zusatzprotokoll definiert Zivilschutz als "die Erfüllung aller oder einzelner der nachstehend genannten humanitären Aufgaben zum Schutz der Zivilbevölkerung vor den Gefahren und zur Überwindung der unmittelbaren Auswirkungen von Feindseligkeiten oder Katastrophen sowie zur Schaffung der für ihr Überleben notwendigen Voraussetzungen" (Art. 61 lit. a). Es ist nicht ersichtlich, wie dadurch dem deutschen Bürger ein subjektiv-öffentliches Recht verliehen werden soll, das auf dem Klagewege gegen den Staat geltend gemacht werden könnte. Ferner lässt das Erste Zusatzprotokoll den Staaten freie Hand bei der Organisation Ihres Zivilschutzes; Zivilschutzorganisationen dürfen sogar aus Soldaten bestehen und leichte Waffen führen (Art. 65). Somit lässt sich daraus kein Rechtsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland konstruieren; Musterprozesse stehen nicht zu erwarten. Im übrigen ist es widersinnig, den Zivilschutz als Teil der Zivilverteidigung gegen die militärische Landesverteidigung auszuspielen, denn der Zivilschutz ist schon durch den Formulierung von Art. 73 Nr. 1 GG an die Verteidigung angebunden; beide bezwecken den Schutz deutscher Bürger. Es gibt allerdings kein individuelles "Grundrecht auf Schutz", sondern nur Schutzpflichten des Staates für Leben, Gesundheit und Eigentum seiner Bürger (aus den Art. 2 Abs. 2 und 14 GG), welche abstrakte Zielvorgaben, nicht jedoch konkrete Handlungsanweisungen an den Staat enthalten. Katastrophenschutz, Zivilschutz, Zivilverteidigung und militärische Verteidigung verfolgen mithin das gleiche Ziel, auch wenn sie sich unterschiedlicher Instrumente bedienen.

Beide Absätze hören sich stark nach der Meinung der jeweiligen Authoren an. Eine Quellenangabe finde ich in beiden Fällen nicht. Vom Stil "Es bleibt mithin abzuwarten" bzw. "Es ist nicht ersichtlich,..." handelt es sich nicht um den Text eines enzyklopädischen Artikels. Endgültig disqualifiziert sich der Abschnitt allerdings durch die "Diskussion" - der Leser wird nicht schlauer durch den Text. --Zombi 09:23, 16. Mär. 2007 (CET)

Vorschriften zum Zivilschutzzeichen in Deutschland?

Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Führen des internationalen Zivilschutzzeichens in Deutschland? Ergäbe es Sinn für die Organisationen, solche Zeichen vorrätig zu halten? Bzw. werden die Zeichen aktuell von den Organisationen vorgehalten? Im Artikel werden auch die kommunalen Feuerwehren zum Zivilschutz gezählt, allerdings führen diese das Zeichen nicht an den Fahrzeugen.

Natürlich ist im Moment kein Spannungs/Verteidigungsfall, aber würde mich schon interessieren, wie das Zeichen gehandhabt wird. --155.56.68.220 16:25, 15. Apr. 2008 (CEST)

Sowohl als auch. Soll heissen: manche haben's schon auf den Fahrzeugen drauf, manche haben irgendwo die Aufkleber im Keller und ganz manche haben davon überhaupt keine Ahnung. --Bernhard N. (Bnow) 00:16, 29. Dez. 2008 (CET)

Begriff Amtshilfe

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, ist die Aufgabe des THW: technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen(also Polizei und Feuerwehr), insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst wirklich im Rahmen der Amtshilfe zu sehen oder nicht eher eine originäre Aufgabe des THW laut THW-HelfRG § 1 II, 3 ???

Zumal das THW ja eine Bundesanstalt und keine Behörde ist um Amtshilfe zu leisten (Vgl. Art. 35 Abs. 1 GG) (nicht signierter Beitrag von Sh2 (Diskussion | Beiträge) 16:18, 7. Aug. 2008 (CEST))

Die BA THW ist als Bundesanstalt eine Behörde und kann als solche natürlich Amtshilfe leisten. Dies wird auch regelmäßig getan. 91.5.213.222 03:06, 15. Jan. 2009 (CET)

Aufteilung der Artikel

Ich habe mir erlaubt, das Durcheinander zu beseitigen. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Definition von Zivilschutz, den starken Unterschieden in den einzelnen Ländern und der Tatsache, dass für Italien und die Schweiz bereits umfangreiche, separate Artikel existieren, erschien es mir sinnvoll diese Trennung komplett zu machen. Die Begriffsklärungsseite kann eventuell zu einer allgemeinen Beschreibung der Definition ohne Landesbezug ausgebaut werden. --Bachsau (Diskussion) 14:43, 25. Mär. 2017 (CET)

Hallo, besten Dank. Ich habe den Artikel entsprechend weitergehend gestrafft/angepasst. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:11, 27. Mär. 2017 (CEST)

Fahrzeuge

Hallo, ich habe benutze bzw gestellte Fahrzeuge ergänzt. Kann bitte jemand mal schauen, ob und wie ggf die Links zu den Fahrzeugen geändert werden angepasst werden müssten. --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 13:43, 3. Apr. 2017 (CEST)

hier erledigt ! muss bei Katastrophenschutzfahrzeug gemacht werden--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 13:54, 3. Apr. 2017 (CEST)

Radioaktive Strahlung

Es gibt keine radioaktive Strahlung. Es gibt eine Strahlenbelastung (Gammasubmersion) aus der Rückstandsstrahlung von Kernwaffenexplosionen ("radioaktive Wolke") sowie Belastungen von Böden und Wasser durch radioaktiven Fallout, die im wesentlichen durch Ingestion schädigen können. Das Problem mit Quatschbegriffen wie "radioaktive Strahlung" ist, daß sie das Verständnis der tatsächlichen Abläufe und Gefahren vernebeln. Und das führt dann zu weiteren Unsinnsbegriffen wie jemand oder etwas wäre "verstrahlt". --95.116.30.99 14:12, 29. Mär. 2024 (CET)