Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)

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falsche Sprache[Quelltext bearbeiten]

Weder im § 31d noch sonstwo im WpHG kommt dieses Wort vor oder ist dieses Wort vorgekommen. --62.202.189.137 14:36, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Dann trage den Artikel doch bei den Verschiebewünschen mit einem deiner Meinung nach richtigen Titel ein.--Färber (Diskussion) 14:38, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Mittlerweile erledigt. Es ist nun der § 70 WpHG, und der Begriff heißt Zuwendung.--JFKCom (Diskussion) 00:42, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen[Quelltext bearbeiten]

Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen stets Anlageberatung erbringen und allein bei Erbringung von Anlageberatung und Anlagevermittlung ein zuwendungsbedingter Interessenkonflikt bestehen kann. (nicht signierter Beitrag von 62.143.131.91 (Diskussion) 09:19, 10. Jan. 2022 (CET))Beantworten