Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 62.143.131.91 in Abschnitt Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen
falsche Sprache
[Quelltext bearbeiten]Weder im § 31d noch sonstwo im WpHG kommt dieses Wort vor oder ist dieses Wort vorgekommen. --62.202.189.137 14:36, 9. Apr. 2018 (CEST)
- Dann trage den Artikel doch bei den Verschiebewünschen mit einem deiner Meinung nach richtigen Titel ein.--Färber (Diskussion) 14:38, 9. Apr. 2018 (CEST)
- Mittlerweile erledigt. Es ist nun der § 70 WpHG, und der Begriff heißt Zuwendung.--JFKCom (Diskussion) 00:42, 28. Nov. 2018 (CET)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen
[Quelltext bearbeiten]Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen stets Anlageberatung erbringen und allein bei Erbringung von Anlageberatung und Anlagevermittlung ein zuwendungsbedingter Interessenkonflikt bestehen kann. (nicht signierter Beitrag von 62.143.131.91 (Diskussion) 09:19, 10. Jan. 2022 (CET))