Diskussion:Zweitwohnungssteuer

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Karl 3 in Abschnitt Abschnitt: Argumente gegen die Steuer
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Irreführend[Quelltext bearbeiten]

".... Der steuerliche Tatbestand ist das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle." Dieser Satz ist mindestens irreführend, wenn nicht sprachlich falsch. Steht das so im Gesetzbuch? Vermutlich ist gemeint: "Ob der Betroffene zur Miete wohnt oder Eigentümer der Wohnung ist". Dann sollte man das auch schreiben. --Lollorosso 10:59, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Praktische Hinweise usw. gehören hier nicht rein.

Dem stimme ich zu. Auch "Möglichkeiten zur legalen Umgehung" finde ich problematisch. --Bubo 18:16, 17. Okt 2005 (CEST)
Die "praktischen Hinweise" hab ich raus, mann könnte Einzelaspekte sinnvoll eingliedern, aber das war so nicht ok, gebe ich euch recht. Die Formulierung "Möglichkeiten zur legalen Umgehung" ist nicht so glücklich, ja... Vielleicht hat jemand eine bessere Idee - dann nur zu. POV ist dieser Artikel aber keinesfalls, ich hab den Baustein rausgenommen. Lg,--King 13:27, 2. Nov 2005 (CET)
Die "praktische Hinweise" fand ich schon wenig neutral. So gehts ja einigermaßen. Danke. --Bubo 17:04, 2. Nov 2005 (CET)

Es trifft meines Wissens nicht zu, dass Pendler generell die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten abziehen können. Bitte erkläre das näher mit Angabe der Rechtsquelle. Und die Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen durch den Werbungskostenabzug dürften kaum bemerkbar sein! Bitte auch hier Behauptung untermauern! Este 19:04, 30. Dez 2005 (CET)

EStG §9 Abs. 1, Variante 5 sagt: Werbungskosten sind auch [...] notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.. Die Zweitwohnsitzsteuer fällt genau unter diese Definition (m.E. gab es auch ein Urteil dazu, ich habe es im Moment nicht griffbereit). Wenn derjenige effektiv 30% Steuern zahlt, fehlen am Ende diese 30% für die Verteilung. Beachte, daß dabei der Grenzsteuersatz von Bedeutung ist, nicht der Durchschnittssteuersatz (Grenzssteuersatz ist höher). Rene 23:52, 30. Dez 2005 (CET)

Abschnitt Aktuelles zurückgesetzt: das Bundesverfassungsgericht hat festgesetzt, daß die Zweitwohnsitzsteuer prinzipiell zulässig ist - auch von Pendlern. In Bezug auf Studenten ist aber noch eine Revision des berühmt berüchtigten Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg im Rennen. (nicht signierter Beitrag von RenéPönitz (Diskussion | Beiträge) )

Wer einen doppelten Haushalt hat, ist insoweit eben gerade kein Pendler, weil er ja da wohnt, wo er auch arbeitet. Wenn der doppelte Haushalt beruflich veranlasst ist, gehört die Z. allerdings durchaus zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Mami 01:19, 13. Jan 2006 (CET) P.S.: Ist allerdings wegen des BVerfG-Urteils zumindest für Ehegatten nur noch von theoretischer/akademischer Bedeutung. Mami 01:31, 13. Jan 2006 (CET)

Zweitwohnung im selben Ort[Quelltext bearbeiten]

Krass ist es doch, dass die Zweitwohnung im selben Ort auch belangt wird, als würde der Inhaber dadurch doppelt so oft ins Theater und ins Schwimmbad gehen oder was immer die dummen Begründungen dafür sind. Hierbei geht es dann auch nicht mehr um den Verteilungsschlüssel der Kommunen. Ist dagegen schon einmal geklagt worden? -- Simplicius 20:40, 3. Jul 2006 (CEST)

Personen, die am selben Ort den Erstwohnsitz haben dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgenommen werden. (Urteil vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79) 194.113.40.219 12:26, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Danke. Hier habe ich ein Link zum Volltext. Die Mär von der „Aufwandssteuer“ wird darin 1983 festgeklopft. Das sollte man hinterfragen. -- Simplicius 13:27, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Recht so, was brauchen manche Leute 2 und mehr Wohnungen an einem Ort. Wer sich so einen Luxus leisten kann, kann auch Zweitwohnungsteuer abdrücken. -- Gruß Andy 07:18, 20.11.2006 (sorry weiß meine Benutzerdaten grad nimmer)

Wie ist es, wenn die Zweitwohnung im selben Ort aber als Ferienwohnung, also als Gewerbeobjekt vermietet wird? keine Agentur, sondern Privat, aber beim Verband dieses auch angemeldet hat. -- Gruss Ralf (nicht signierter Beitrag von 217.187.224.148 (Diskussion) 16:33, 14. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Begründung wegen Zerlegungsgesetz und Umsatzsteuer[Quelltext bearbeiten]

Dabei werden zwar direkt nur die Länder, jedoch indirekt mittels Zuweisungen der Länder auch die Kommunen adressiert. Insbesondere bei den Stadtstaaten und auch bei den Landeshauptstädten sind die Abstimmungswege kürzer und daher die Tendenz zur Erhebung dieser Steuer höher. Einige Länder und Kommunen fühlen sich bei der aktuellen Aufteilung der Steuern benachteiligt, da hier üblicherweise die Einwohnerzahl (für die Länderzuweisungen an die Kommunen) beziehungsweise der Wohnsitz von Einkommensempfänger (bei den Zuteilungen an die Ländern) als Maß genommen wird. Wäre schön wenn jemand die folgenden Informationen in den Artikel einfließen lassen könnte, der sich besser auskennt wie ich. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich immer korrekt ausdrücken kann, daher zitiere ich mal was (in der Annahme das dies als Kleinzitat durchgeht):

... Nach diesem Gesetz sind die in einem Bundesland angefallenen Einnahmen aus der Körperschafts- und Lohnsteuer sowie aus dem Zinsabschlag zu zerlegen und auf die Länder aufzuteilen, in denen sie erzielt wurden bzw. in denen der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. So ordnet z.B. §7 Abs.1 des Zerlegungsgesetzes an, die von einem Land vereinbarte Lohnsteuer insoweit zu zerlegen, als sie von den Bezügen der in den anderen Ländern ansässigen unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer insgesamt einbehalten worden ist. Für Bremen als Oberzentrum wirkt sich die Lohnsteuerzerlegung nachteilig aus, weil viele in anderen Bundesländern ansässige Arbeitnehmer nach Bremen einpendeln, in Bremen arbeiten und der bremische Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt. Die Lohnsteuerzerlegung führt daher für den hinterlandlosen Stadtstaat Bremen zu überproportional hohen Ausgleichszahlungen. ... Für die Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern stellt Art. 107 Abs. 1 Satz 4 GG auf die Einwohnerzahl ab ...

(aus einem Rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Georg Ress und Privatdozent Dr. Jürgen Bröhmer [1] S.22, vom 22. Februar 2006)

In dem Dokument finden sich noch viele interessante Informationen zu unserem Steuersystem (z.B. die Einwohnerveredelung).

Einwohnerzahlabhängigen Zuschüsse im Rahmen des Finanzausgleiches[Quelltext bearbeiten]

Aufruf aus dem Erfurter Amtsblatt: [2] S.8 , Ausgabe Nr. 10, 23. Mai 2003. Wenn die Zahl der Hauptwohnsitze unter 200.000 gefallen wäre, hätte das erheblich finanzielle Einbußen bedeutet. Ist das noch aktuell?

--84.168.121.156 20:40, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Keine Steuern am Zweitwohnsitz für Studenten[Quelltext bearbeiten]

Für Studenten ist sicherlich auch ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz von Bedeutung, siehe ZDF-Artikel: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,4390878,00.html (der Eilbeschluss direkt lässt sich nicht verlinken, wahrscheinlich dynamische Links). Will das mal jemand einbinden?

Zweitwohnungssteuer ist auch für Studenten zulässig. Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,685284,00.html (nicht signierter Beitrag von 93.212.212.138 (Diskussion) 09:23, 28. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten


Maximilian Sommer 21:47, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

hier wären zwei aktuelle Quellen: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=10681 http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/zweitwohnungssteuer-fuer-mainzer-studenten-39255

-- 94.219.3.61 14:49, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Konstanz und die Städteliste[Quelltext bearbeiten]

ich bin der Betreiber der Homepage zweitwohnsitzsteuer.de und freue mich, daß meine Seite mit zu den Referenzen zählt.

Die Aussage mit Konstanz als "mit Abstand" höhste ZWS-Stadt kann man nur bedingt gelten lassen. Die Stadt hat eine Staffelsteuer und damit kann es durchaus Stellen geben, die günstiger und andere die teurer sind. Bisher sind im Buhlen der höhsten Steuern mir vier Städte bekannt: Baden-Baden, Murnau, Lindau und Konstanz. Lindau ist besonders teuer für kleine Wohnungen, da bei der kleinsten Stufe bereits 600 Euro zu zahlen sind, die Spanne reicht bis zu 5.500 Euro Miete. Murnau ist bei (sehr) kleinen Wohnungen im Vergleich zu Lindau noch günstig, aber ab 4.000 Euro Miete sind bereits 1.200 Euro Steuer zu zahlen. Um die Werte zu vergleichen habe ich einen Vergleichssteuersatz eingeführt (dokumentiert). Wer will kann hier auch noch einige Analysen dazu anschauen.

Allgemein sollte man überlegen, wie weit man diese Liste der Städten noch erweitert. Zumindest wächst diese Liste kontinuierlich. Vielleicht sollte man diese Liste in einen extra Artikel auslagern oder sich auf die wichtigsten Städte (z.B. Groß- und Studentenstädte) beschränken.

RenéPönitz 23:30, 04. Mai 009 (CET)

Die Städteliste habe ich entfernt. --Bubo 23:27, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Jena und Greifswald[Quelltext bearbeiten]

Sollte man die Städte noch einmal seperat erwähnen? Sie haben Satzungen entworfen und verabschiedet. Jedoch konnte die Studentenvertretung die Stadt davon abhalten, diese einzuführen, wenn ausreichend viele Studenten sich umgemeldet haben - was letztendlich auch gelungen ist.

RenéPönitz 23:30, 04. Mai 009 (CET)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist nachlässig formuliert: z.b. "Insbesondere Großstädte (z. B. Magdeburg, Dresden) erhoffen sich etwa 75 % der Mehreinnahmen ..." von 75 % von welchen Mehreinnahmen?? --Este 23:56, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Diagrammzeitachse[Quelltext bearbeiten]

müsste geändert werden, bissel zuviel 100er drinnen. Tilde (nicht signierter Beitrag von 84.129.159.159 (Diskussion) 13:46, 2. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Anno 2014, fast zweieinhalb Jahre später: das Diagramm ist noch immer kaputt. -- 82.212.33.140 17:15, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nach Hinweis von Benutzer:Berita korrigiert. --Frank, the Tank (sprich mit mir) 11:06, 6. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Zensus 2011[Quelltext bearbeiten]

Der hat wohl vieles durcheinandergebracht. So steht bei Tübingen, dass sie bei Einführung der Zweitwohnungsteuer 3000 mehr Einwohner generierte, die gleiche Anzahl ist Tübingen aber nach Zensus 2011 wieder "abhandengekommen"... (hopman --95.223.120.154 10:33, 22. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Lüneburger Urteil[Quelltext bearbeiten]

Ein Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 16. Februar 2005, der die Befreiung der Zweitwohnungsteuer für Studenten vorsieht, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde ihrer Eltern gemeldet sind und die Hauptwohnung das Kinderzimmer darstellt bzw. nicht „innegehabt“ wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dieser Satz ist absolut unaktuell. Nach neun Jahren (!) wurde das Urteil entweder durch eine höhere Instanz bestätigt, falls überhaupt eine Revsion eingelegt wurde, oder es wurde vom Revisionsgerict wider kassiert, dann müsste dies Passage aus dem Text entfernt werden, weil sie den Leser in die Irre führt. --84.135.149.47 10:29, 9. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt: Argumente gegen die Steuer[Quelltext bearbeiten]

Der ganze Abschnitt ist unbelegt und gibt offenbar die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Ich habe den Abschnitt deshalb entfernt. Der Beleg-Baustein war ja nun auch lange genug drin. --Daceloh (Diskussion) 22:59, 22. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer soll wohl für die meisten Städte ein Minusgeschäft sein, weil der personelle und finanzielle Aufwand zur Schaffung und Erhebung und Sicherung bzw. Pflege der Zweitwohnungsteuer für die meisten Städte höher ist als die vereinnahmten Ausgaben. Wenn aber die meisten Städte damit keinen Gewinn machen, dann stellt sich wohl die Frage nach den wahren Motiven für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer? Ist dass insgeheime Motiv manchmal vielleicht eher verkappte Fremdenfeindlichkeit? Oder geschürter Sozialneid?--2003:E7:7F19:B201:287E:C98B:612C:28CF 12:50, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten

"...soll wohl für die meisten Städte ein Minusgeschäft sein." Gibt es dafür auch eine zitierfähige Quelle?--Karl 3 (Diskussion) 10:11, 14. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Abbildung falsche Achsenbeschriftung[Quelltext bearbeiten]

Die Abbildung zur zeitlichen Entwicklung der Steuer zeigt in der Zeitachse statt vieler Jahre nur die Zahl 100.