„Drainage (Bau)“ – Versionsunterschied

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Unter einer '''Drainage''', auch ''Dränage'' oder '''Dränung''', versteht man im [[Bauwesen]] das unterirdische Abführen von Wasser mittels gelochter Rohre zum Feuchteschutz von [[Bauwerk]]en bzw. bebauten Flächen.
Bautechnisch korrekter Begriff: Dränung, gemäß der DIN 4095, derzeit in der gültigen Fassung von Juni 1990.

Oft werden auch umgangssprchliche Begriffe verwendet: '''Drainage''', auch ''Dränage'' oder '''Dränung'''.

Der Zweck einer Dränanlage im [[Bauwesen]] ist das unterirdische Abführen von Wasser mittels gelochter Rohre zum Feuchteschutz von [[Bauwerk]]en bzw. bebauten Flächen. Eine Dränanlage ist hierbei stets ein Teil eines Abdichtungskonzeptes.


== Aufbau ==
== Aufbau ==
[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-P1110-0006, Reinholdehain, Entwässerungsarbeiten.jpg|miniatur|hochkant=1.3|Einsatz von Steinzeugrohren in den 1970er Jahren]]Während in den [[1950er]]- und [[1960er]]-Jahren nicht [[Glasur (Keramik)|glasierte]], [[Porosität|poröse]] [[Tonminerale|Ton]][[Rohr (Technik)|rohr]]e in den Boden eingelegt und mit [[Schlacke (Metallurgie)|Schlacke]] umhüllt wurden, finden heute leichter zu verlegende und dauerhaftere, an der Oberseite [[Perforation|perforierte]] [[Schlauch|Schläuche]] aus [[Kunststoff]] Verwendung. Dünne Drainagerohre (bis 50 mm) bezeichnet man als ''Sauger'', dicke (in der Regel über 100 mm) als ''Sammler'', geschlossene als ''Ableiter''.
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Die [[Anforderung]]en an eine funktionsfähige Drainage sind in DIN 4095 festgelegt. Sie besteht aus einer wasserdurchlässigen Schicht (Flächendrainage), die den gesamten erdreichberührenden Teil des Bauwerkes umgibt, und einem [[Rohrleitung]]ssystem (Drainagerohre) zum Ableiten des in der Flächendrainage anfallenden Wassers. Dieses wird an einem Tiefpunkt gesammelt und von dort, wenn möglich mit natürlichem [[Steigung|Gefälle]], ansonsten zum Beispiel mit Hilfe einer Pumpe ([[Hebeschacht]]), in die [[Vorflut]] eingeleitet.
Die [[Anforderung]]en an eine funktionsfähige Dränung sind in DIN 4095 festgelegt. Sie besteht aus einer wasserdurchlässigen Schicht (Flächendrän), die den gesamten erdreichberührenden Teil des Bauwerkes umgibt, und einem [[Rohrleitung]]ssystem (Dränrohre) zum Ableiten des in der Flächendrän anfallenden Wassers. Dieses wird an einem Tiefpunkt gesammelt und von dort, wenn möglich mit natürlichem [[Steigung|Gefälle]], ansonsten zum Beispiel mit Hilfe einer Pumpe ([[Hebeschacht]]), in die [[Vorflut]] eingeleitet.


Die flächige Drainage kann zum Beispiel aus [[Kies]]schichten mit definierter [[Kornverteilung]] oder spezielle Bauprodukte, wie Drainungsdämmplatten für Kelleraußenwände, hergestellt werden. Bei Bauwerken, deren [[Grundfläche]] 200 m² unterschreitet, kann auf zusätzliche Drainagerohre unter dem Bauwerk verzichtet werden. Eine Flächendrainage ist dennoch anzuordnen und mit den das Bauwerk umgebenden Sammlern zu verbinden.
Die flächige Drränung kann zum Beispiel aus [[Kies]]schichten mit definierter [[Kornverteilung]] oder spezielle Bauprodukte, wie Drändämmplatten für Kelleraußenwände, hergestellt werden. Bei Bauwerken, deren [[Grundfläche]] 200 m² unterschreitet, kann auf zusätzliche Dränrohre unter dem Bauwerk verzichtet werden. Eine Flächendränung ist dennoch anzuordnen und mit den das Bauwerk umgebenden Sammlern zu verbinden.


Um die Drainagerohre ist eine abgestufte [[Gesteinskörnung]] zu verlegen, damit sie nicht versanden. Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit kann eine Drainage in der Regel vom unteren Ende gespült werden. Am oberen Ende der Drainage ist häufig eine zusätzliche Spülmöglichkeit vorgesehen.
Um die Dränrohre ist eine abgestufte [[Gesteinskörnung]] zu verlegen, damit sie nicht versanden. Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit kann eine Dränanlage in der Regel vom unteren Ende gespült werden. Am oberen Ende der Dränanlage ist häufig eine zusätzliche Spülmöglichkeit vorgesehen.


== Funktion ==
== Funktion ==
Durch das planmäßige Abführen des am Bauwerk anstehenden Wassers wird insbesondere aufstauendes Wasser auf die eigentliche Bauwerksabdichtung vermieden. Dadurch kann die Anforderung an die auszuführende Bauwerksabdichtung reduziert werden. Eine Drainage kann immer nur eine Hilfe zur Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks sein. Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk ist auch bei Anordnung einer Drainage immer vorzusehen.
Durch das planmäßige Abführen des am Bauwerk anstehenden Wassers wird insbesondere aufstauendes Sickerwasser auf die eigentliche Bauwerksabdichtung vermieden. Dadurch kann die Anforderung an die auszuführende Bauwerksabdichtung reduziert werden. Eine Dränung ist stets ein Teil eines Abdichtungskonzepts. Die Dränanlage dient hierbei der Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks. Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk ist auch bei Anordnung einer Dränung immer vorzusehen.

Die erforderliche Abdichtungsmaßnahme kann mit Hilfe von bituminösen [[Baustoff]]en erfolgen. Die Anforderungen an derartige Bauwerksabdichtung regelt DIN 18195. Alternativ kann die Abdichtung durch wasserundurchlässig ausgeführte Betonbauteile, wie zum Beispiel die [[weiße Wanne]] erfolgen. In diesem Fall sind Dränanlagen nicht erforderlich. Bei einer Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser oder gegen drückendes Wasser wird keine zusätzliche Dränanlage ausgeführt.

Es ist zu beachten, dass Wasser aus Dränanlagen nur noch in wenigen Fällen in die öffentlichen Abwasserleitungen eingeleitet werden darf.

Die Ausführung von Dränanlagen ist oft teurer, als die nächst höherwertige Art der Abdichtung.


Als Dränrohre sind ausschließlich starre Rohre zu nutzen. Mit Rollenware ist kein korrektes Gefälle ausbildbar.
Die erforderliche Abdichtungsmaßnahme kann als sogenannte [[schwarze Wanne]] mit Hilfe von bituminösen [[Baustoff]]en erfolgen. Die Anforderungen an derartige Bauwerksabdichtung regelt DIN 18195. Alternativ kann die Abdichtung durch wasserundurchlässig ausgeführte Betonbauteile, wie zum Beispiel die [[weiße Wanne]] erfolgen. Für weiße Wannen wird in der Regel auf Drainagen verzichtet.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 3. Dezember 2010, 21:21 Uhr

Vorlage:RedundanztextN


Bautechnisch korrekter Begriff: Dränung, gemäß der DIN 4095, derzeit in der gültigen Fassung von Juni 1990.

Oft werden auch umgangssprchliche Begriffe verwendet: Drainage, auch Dränage oder Dränung.

Der Zweck einer Dränanlage im Bauwesen ist das unterirdische Abführen von Wasser mittels gelochter Rohre zum Feuchteschutz von Bauwerken bzw. bebauten Flächen. Eine Dränanlage ist hierbei stets ein Teil eines Abdichtungskonzeptes.

Aufbau

Einsatz von Steinzeugrohren in den 1970er Jahren

Während in den 1950er- und 1960er-Jahren nicht glasierte, poröse Tonrohre in den Boden eingelegt und mit Schlacke umhüllt wurden, finden heute leichter zu verlegende und dauerhaftere, an der Oberseite perforierte Schläuche aus Kunststoff Verwendung. Dünne Drainagerohre (bis 50 mm) bezeichnet man als Sauger, dicke (in der Regel über 100 mm) als Sammler, geschlossene als Ableiter.

Die Anforderungen an eine funktionsfähige Dränung sind in DIN 4095 festgelegt. Sie besteht aus einer wasserdurchlässigen Schicht (Flächendrän), die den gesamten erdreichberührenden Teil des Bauwerkes umgibt, und einem Rohrleitungssystem (Dränrohre) zum Ableiten des in der Flächendrän anfallenden Wassers. Dieses wird an einem Tiefpunkt gesammelt und von dort, wenn möglich mit natürlichem Gefälle, ansonsten zum Beispiel mit Hilfe einer Pumpe (Hebeschacht), in die Vorflut eingeleitet.

Die flächige Drränung kann zum Beispiel aus Kiesschichten mit definierter Kornverteilung oder spezielle Bauprodukte, wie Drändämmplatten für Kelleraußenwände, hergestellt werden. Bei Bauwerken, deren Grundfläche 200 m² unterschreitet, kann auf zusätzliche Dränrohre unter dem Bauwerk verzichtet werden. Eine Flächendränung ist dennoch anzuordnen und mit den das Bauwerk umgebenden Sammlern zu verbinden.

Um die Dränrohre ist eine abgestufte Gesteinskörnung zu verlegen, damit sie nicht versanden. Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit kann eine Dränanlage in der Regel vom unteren Ende gespült werden. Am oberen Ende der Dränanlage ist häufig eine zusätzliche Spülmöglichkeit vorgesehen.

Funktion

Durch das planmäßige Abführen des am Bauwerk anstehenden Wassers wird insbesondere aufstauendes Sickerwasser auf die eigentliche Bauwerksabdichtung vermieden. Dadurch kann die Anforderung an die auszuführende Bauwerksabdichtung reduziert werden. Eine Dränung ist stets ein Teil eines Abdichtungskonzepts. Die Dränanlage dient hierbei der Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks. Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk ist auch bei Anordnung einer Dränung immer vorzusehen.

Die erforderliche Abdichtungsmaßnahme kann mit Hilfe von bituminösen Baustoffen erfolgen. Die Anforderungen an derartige Bauwerksabdichtung regelt DIN 18195. Alternativ kann die Abdichtung durch wasserundurchlässig ausgeführte Betonbauteile, wie zum Beispiel die weiße Wanne erfolgen. In diesem Fall sind Dränanlagen nicht erforderlich. Bei einer Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser oder gegen drückendes Wasser wird keine zusätzliche Dränanlage ausgeführt.

Es ist zu beachten, dass Wasser aus Dränanlagen nur noch in wenigen Fällen in die öffentlichen Abwasserleitungen eingeleitet werden darf.

Die Ausführung von Dränanlagen ist oft teurer, als die nächst höherwertige Art der Abdichtung.

Als Dränrohre sind ausschließlich starre Rohre zu nutzen. Mit Rollenware ist kein korrektes Gefälle ausbildbar.

Literatur

  • F. Frössel: Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung. IRB-Verlag 2001, 2. Auflage 2003
  • F. Frössel: Lexikon der Bauwerksabdichtung und Kellersanierung. Baulino Verlag 2005, 1. Auflage 2005
  • F. Frössel: Lehrbuch der Kellersanierung und -abdichtung. Expert Verlag 2006, 1. Auflage 2006