Eiderdänen

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Eiderdänen ist die Bezeichnung für dänische Nationalliberale im 19. Jahrhundert, die das Herzogtum Schleswig in das Königreich Dänemark integrieren wollten und sich entsprechend für die Eider als deutsch-dänische Grenze aussprachen. Das Eiderprogramm wurde 1842 von Orla Lehmann formuliert, und diese Bestrebungen werden auch als Eiderpolitik bezeichnet. Das Eigenschaftswort ist eiderdänisch.

Lehmanns Schlagwort der Eiderpolitik lautete:

„Danmark til Ejderen!“ – „Dänemark bis zur Eider!“

Die Eider markierte zusammen mit der Levensau die Südgrenze des Herzogtums Schleswig und zugleich die Nordgrenze des Deutschen Bundes (Schleswig war ein Lehen des Königreiches Dänemark, Holstein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes). Mit der Forderung nach einer vollständigen Eingliederung Schleswigs in das Königreich Dänemark standen die Eiderdänen in unvereinbarem Gegensatz zu den deutschen Nationalliberalen, die Schleswig zusammen mit Holstein als eigenständiges Bundesland in den Deutschen Bund aufgenommen haben wollten, obgleich sich beide Bewegungen in ihrer allgemein-politischen Ausrichtung (Liberalismus) entsprachen.

Beide standen sie bis 1848 im Gegensatz zur Regierung (Sitz: Kopenhagen), die paternalistisch-konservativ ausgerichtet war und deren Anliegen die Erhaltung des dänischen Gesamtstaats (eigentliches Königreich Dänemark; Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg; atlantische Inselkolonien Färöer, Island und Grönland) mit seinen regional unterschiedlichen politischen Ordnungen war.

Nach dem Tod Christian VIII. am 20. Januar 1848 bestürmten die Eiderdänen den neuen König Friedrich VII. mit dem Vorschlag, einer neuen – eiderdänischen – Verfassung. Doch die Regierung hatte andere Pläne und erließ am 28. Januar das Forfatningsreskript („Verfassungserlass“), in dem 52 Repräsentanten aus dem gesamten Reich einberufen wurden, die überlegen sollten, wie der Übergang zu einer freien Verfassung vonstattengehen sollte. Diese Männer sollten teilweise aus der Mitte der Ständeversammlung gewählt werden, teils vom König, den Universitäten, dem Klerus und der Ritterschaft, und zwar so, dass die Herzogtümer (Schleswig, Holstein und Lauenburg) gleich viele Sitze hatten wie das eigentliche Königreich Dänemark.[1]

Im März 1848 sah sich der König jedoch genötigt, ein neues nationalliberales Ministerium mit stark eiderdänischer Tendenz zu ernennen, welches Schleswig enger an Dänemark zubinden versuchte, worauf die deutschen konservativen und nationalliberale Kräfte in den Herzogtümern mit der Schleswig-Holsteinischen Erhebung unter dem Ruf „Up ewig ungedeelt“ reagierten.

Nach dem Ende des Kriegs 1851, welchen Dänemark für sich entscheiden konnte, wurde im Gesamtstaat das gemäßigt-konservative Regiment wieder eingeführt. Die staatsrechtliche Eigenständigkeit Schleswigs wurde allerdings durch das Londoner Protokoll (1852) garantiert. Anfang der 1860er Jahre erlangten die Eiderdänen wieder die Kontrolle über die königliche Regierung in Kopenhagen; ihre Maßnahmen zur Danisierung Schleswigs (u. a. Sprachreskripte für Mittelschleswig) sowie ihr Versuch der völkerrechtswidrigen staatsrechtlichen Eingliederung des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark führten 1864 schließlich zum Deutsch-Dänischen Krieg, welcher mit der preußisch-österreichischen Eroberung der Herzogtümer durch den Deutschen Bund endete.

1867 kamen die Herzogtümer Schleswig und Holstein schließlich als gemeinsame Provinz Schleswig-Holstein zu Preußen. 1920 trat das Deutsche Reich Nordschleswig als Folge des Ersten Weltkrieges an Dänemark ab. Seitdem blieb die deutsch-dänische Grenze unverändert.

Literatur

  • Claus Bjørn: Fra reaktion til grundlov (Gyldendal og Politikens Danmarkshistorie 10), København ²2003.

Einzelnachweise

  1. Politikens Etbinds Danmarkshistorie (2005), S. 232