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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin

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Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin ist eine ehemalige deutsche Landeskirche.

1948 war die Eutiner Landeskirche Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Zum 1. Januar 1977 vereinigte sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lübeck, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holstein, der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate und dem Kirchenkreis Harburg der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Das Kerngebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Eutin ist das Gebiet des ehemaligen Hochstifts Lübeck. Die ursprünglich römisch-katholische Diözese entstand im 10. Jahrhundert zunächst mit Sitz in Oldenburg in Holstein und ab 1158 in Lübeck. Zum weltlichen Herrschaftsgebiet (Hochstift) der Fürstbischöfe gehörten die Ämter Eutin und Schwartau sowie andere Domkapitelsgüter, nicht jedoch die Stadt Lübeck und weitere holsteinische Diözesangebiete. Nachdem die Stadt Lübeck 1226 Freie Reichsstadt geworden war, hatte das Hochstift Lübeck (mit Sitz in Eutin) außer dem Namen mit der Stadt Lübeck nichts mehr gemein. Ende des 13. Jahrhunderts verlegte der Fürstbischof seinen Amtssitz von Lübeck nach Eutin. 1530/35 wurde die Reformation eingeführt. Damit ging die Diözese Lübeck unter, das Hochstift aber bestand als Territorium des Heiligen Römischen Reiches fort.

Ab 1555 regierten in Eutin lutherische Administratoren als Fürstbischöfe. 1773 erhielt der amtierende Fürstbischof durch den Vertrag von Zarskoje Selo die Grafschaften Oldenburg (in Oldenburg) und Delmenhorst. Er war nun in Personalunion Herzog von Oldenburg und Fürstbischof von Lübeck. 1803 wurde das Hochstift Lübeck zum Fürstentum Lübeck säkularisiert. Von 1803/1815 bis 1918 war das Fürstentum Landesteil des Herzogtums bzw. Großherzogtums Oldenburg und als Landesteil Lübeck von 1918 bis 1934/1937 des Freistaats/Landes Oldenburg.

Im Fürstentum war der jeweilige Herzog bzw. ab 1829 Großherzog als Landesherr Inhaber der Kirchengewalt, die auf das Konsistorium und ab 1844 direkt auf die Regierung in Eutin übertragen war. Beide Behörden waren für die Kirchengemeinden die Mittelinstanz zum Staatsministerium in Oldenburg. Eutiner Behörden und Kirchengemeinden waren zu keiner Zeit den kirchlichen Gremien in Oldenburg unterstellt[1].

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregimentes wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die Kirchengemeinden in Eutin konnten sich jetzt eine synodale Verfassung geben. 1921 wurde die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg gegründet[2][3]. 1937 wurde der Landesteil Lübeck im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes von Oldenburg abgetrennt und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Kirchlich blieb das Gebiet jedoch als eigenständige Landeskirche unter der Bezeichnung Evangelisch-Lutherische Kirche Eutin bestehen, die 1948 der EKD beitrat.

Oberhaupt der gemeinsamen lutherischen Landeskirche war bis 1918 der jeweilige Großherzog von Oldenburg. Nach der Verfassung von 1921 leitete der Landeskirchenrat die Landeskirche, dem der Landespropst und ein weltliches Mitglied angehört. Erster Landespropst war Paul Rahtgens (1921–1929), seit 1930 hatte Wilhelm Kieckbusch dieses Amt inne. Er führte die Landeskirche ab 1961 mit dem Titel Bischof bis zur Fusion am 1. Januar 1977. Vor der Fusion umfasste die Landeskirche etwa 20 Gemeinden. Seither bilden diese Gemeinden eine Propstei (heute Kirchenkreis) innerhalb des Sprengels Holstein-Lübeck.

Leitende Geistliche

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(Vakanz)

1784 druckte der Eutiner Buchdrucker Struve das Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauche in dem Hochstifte Lübeck. Es war das letzte Gesangbuch für das Hochstift und ab 1803 das Fürstentum. Für Struve war dieses Gesangbuch eine Enttäuschung: das Konsistorium erlaubte ihm, nur als Drucker zu zeichnen, wodurch ihm Einnahmen entgingen.[5.1] Beim 1761[6][7]/1766[8]/1777[9] erschienenen Neu=aufgelegtes Geistreiches Gesang=Buch, Für die Kirchen und Schulen, und zum beständigen Gebrauch im Bischofthum Lübeck verordnet war Struve noch Drucker und Verleger.[5.2]

Die Auflage des Gesangbuchs aus dem Jahre 1784 reichte bis weit ins 19. Jahrhundert. Erst 1840 waren die letzten Exemplare vergriffen.[5.1] Das Konsistorium in Eutin stand vor der Entscheidung, das Gesangbuch neu aufzulegen oder für das Fürstentum ein neues ausarbeiten zu lassen. Beides wurde verworfen. Man entschied, das in Schleswig und Holstein und auch schon in den grenznahen Orten des Fürstentums benutzte und bewährte Gesangbuch zu übernehmen: Allgemeines Gesangbuch, dem öffentlichen und häuslichen Gebrauche in den; Gemeinden der Herzogthümer Schleswig. und Holstein gewidmet (auch bekannt unter dem Namen Cramersches Gesangbuch). Es wurde am Reformationsfest 1840 offiziell eingeführt.[10]

Abgelöst wurde dieses Gesangbuch durch das nach mehrjähriger Vorarbeit erarbeitete und 1883 in der Ev.-Luth. Landeskirche der Provinz Schleswig-Holstein eingeführte Evangelisch-lutherisches Gesangbuch der Provinz Schleswig=Holstein. Wie das Vorgängerwerk wurde es in vielen Gemeinden des Fürstentums schon vor der offiziellen Übernahme benutzt. Dem Staatsministerium in Oldenburg erschien es wegen der „kirchlichen Beziehungen“ zu Holstein „wünschenswert“, das neue Gesangbuch auch im Fürstentum einzuführen, was dann am Michaelistag (29. September) 1888 geschah.[11]

  • Walter Körber (Hrsg.): Kirchen in Vicelins Land: eine Eutinische Kirchenkunde. Struve, Eutin 1977.

Einzelnachweise

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  1. Horst Weimann: Zur Verfassungsgeschichte der Landeskirche Eutin. In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte. 2. Reihe (Beiträge und Mitteilungen), Bd. 22 (1966), ISSN 1616-0711, S. 177–247, dort S. 190: „Eine Unterstellung eutinischer Kirchlicher Organe unter oldenburgische kirchliche Gremien ist niemals und zu keiner Zeit erfolgt“
  2. 14.10 Landeskirchenrat (Eutin). Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, abgerufen am 20. März 2024: „1921 erfolgte die Festlegung des Namens 'Ev.-luth. Kirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg'“
  3. siehe auch Text der Verfassung vom 19. Mai 1921 in: Gesetz- und Verordnungsblatt für die evangelisch-lutherische Kirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg, 1. Band 1919–1930, 6. Stück. (PDF; 8,15 MB) 1. Juni 1921, abgerufen am 20. März 2024.
  4. Liste nach Walter Körber (Hrsg.): Kirchen in Vicelins Land: eine Eutinische Kirchenkunde. Eutin: Struve 1977, S. 287.
  5. Gustav Peters: Geschichte einer Hofbuchdruckerei, 1741–1966. 225 Jahre Struve's Buchdruckerei und Verlag in Eutin. Wachholtz, Neumünster 1966, OCLC 257816926, OCLC 249135824, OCLC 252419814, OCLC 312680352.
    1. a b S. 21.
    2. S. 19.
  6. Exemplar Staatsbibliothek Berlin K10plus 627140238
  7. Ex. Landesbibliothek Eutin K10plus 541711962
  8. Ada Kadelbach: Paul Gerhardt im Blauen Engel und andere Beiträge zur interdisziplinären Kirchenlied- und Gesangbuchforschung (= Mainzer hymnologische Studien. Band 26). Narr Francke Attempto, Tübingen 2017, ISBN 978-3-7720-8464-5, Quellenverzeichnis (QV) S. 526
  9. Ex. der Nordelbischen Kirchenbibliothek Hamburg K10plus 61546050X
  10. No. 57. Consistorial-Bekanntmachung [vom 10, Juli 1840] betreffend die Einführung des Schleswig-Holsteinischen Gesangbuchs in Kirchen und Schulen des Fürstenthums Lübek. In: Verordnungs-Sammlung für das Fürstenthum Lübek. Erster Band des Beiblatts zu den wöchentlichen Anzeigen von 1838–1843 incl.. XXXXI. Stück. Ausgegeben den 11. Juli 1840. S. 217-219.
    [Bekanntmachung für das Fürstenthum Lübeck, 1840] Oct. 15. Consistorial-Bekanntmachung, wornach in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 10. Juli die Einführung des Schleswig-Holsteinischen Gesangbuchs in den Kirchen und Schulen des Fürstenthums Lübek am Reformationsfeste erfolgen soll. Publ. Oct. 17. In: Oldenburgischer Staatskalender: auf d. Jahr Christi ... 1841. Schulze, Oldenburg 1841, S. 283http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10021541~SZ%3D413~doppelseitig%3D~LT%3DS.%20283~PUR%3D
  11. No. 49. Bekanntmachung des Staatsministerius, betreffend die Einführung eines neuen Gesangbuchs für die evangelisch-lutherische Kirche des Fürstenthums Lübeck. Oldenburg, 1888, Juni 30. In: Gesetzblatt für das Fürstenthum Lübeck. Neunzehnter Band, XXXVIII. Stück. Ausgegeben den 14. Juli 1888, S. 207–208.