FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau

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FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau
SHLF-Waldgebiet „Obdrupholzkoppel“

SHLF-Waldgebiet „Obdrupholzkoppel“

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 126 ha
Kennung 1223-356
WDPA-ID 555517787
Natura-2000-ID DE1223356
FFH-Gebiet 126 ha
Geographische Lage 54° 43′ N, 9° 37′ OKoordinaten: 54° 42′ 36″ N, 9° 36′ 42″ O
FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 30 m bis 41,8 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Schleswig-Holsteinische Landesforste G.ö.R.
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Besonderheiten Historische Waldstandorte in Angeln
f6

Das FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau ist ein Natura-2000-Schutzgebiet im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Mittelangeln im Bundesland Schleswig-Holstein der Bundesrepublik Deutschland.[1] Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief[2] des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt.[3] Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 126 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 3,9 km. Die höchste Erhebung mit 41,8 m liegt am Südrand des Waldgebietes „Küsterwiese“[4] und der tiefste Punkt befindet sich mit 30 m[5] an der Nordspitze des Waldes „Obdrupholzkoppel“. Es liegt in der Mitte der Landschaft Angeln als Teil des Landesteils Schleswig und des Schleswig-Holsteinischen Hügellandes südlich des Flüsschens Bondenau im aus erdgeschichtlicher Sicht schützenswertem Tunneltal Niesgrau-Frörup, siehe Höhenprofil[6]. Das Gebiet besteht aus drei räumlich getrennten Waldgebieten nordwestlich vom Ortsteil Satrup,[7] die bereits vor mehr als 200 Jahren bestanden haben und in der Karte des dänischen Kartographen Johann Heinrich Christian du Plat über das Herzogtum Schleswig von 1805 als solche eingetragen sind.[8] Es handelt sich beim westlichen Gebiet um die Obdrupholzkoppel (dän. Obdrup Skovkobbel), beim mittleren um das Hasenholz (Hareskov) zusammen mit dem Jeßlundholz (Jeslundkobbel)[9] und beim östlichen um die kleine Holzkoppel zusammen mit dem Norderholz und der Küsterwiese. Im FFH-Gebiet befinden sich zwei Archäologische Bodendenkmäler.[10] Eines liegt 57 m östlich der Schmiedebergstraße im Norderholz mit der Denkmalnummer aKD-ALSH-Nr. 003 843.[11] Der zweite (nördlicher gelegene) Grabhügelrest im Norderholz steht nicht auf der Denkmalliste.[12] Ein weiteres Hügelgrab mit der Denkmalnummer aKD-ALSH-Nr. 003 842 liegt im Wald Küsterwiese.[13]

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FFH-Lebensraumklassen

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 der Europäischen Union als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 als solches von der EU bestätigt und im Januar 2010 gemäß § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG zum Besonderen Erhaltungsgebiet (BEG) erklärt.[14] Die Wälder bestehen fast ausschließlich aus Laubbäumen.[15] Eigentümer des gesamten FFH-Gebietes sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten A.ö.R. (SHLF). Im April 2011 wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein der Managementplan für das FFH-Gebiet veröffentlicht.[16] An den Zugängen oder im Gebiet gibt es für den Besucher keinerlei Hinweise, dass er sich in einem FFH-Gebiet befindet. Ein Faltblatt des Besucher-Informationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein des LLUR ist nicht verfügbar.[17] An den Forststraßen, die in das Gebiet führen, weisen Hinweisschilder auf die Überschreitung der Grenze zu den SHLF hin.

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FFH-Lebensraumtypen

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017[18] sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Gesamtzustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[19][20]

Die im Gebiet befindlichen FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sind in einer Karte festgehalten worden (Stand November 2010).[25] Der kleine Auwaldbestand befindet sich in den Abteilungen 306 und 307 des Norderholzes und im Wald Kleine Holzkoppel.[26] Dieser Bestand wurde erstmals im Folgemonitoring von 2012 kartiert.[27]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den identifizierten FFH-Erhaltungsgegenständen wurden 3 FFH-Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung zu FFH-Erhaltungszielen erklärt:[28][29]

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen

Der Erhaltungszustand der FFH-Erhaltungsziele wurde einer Analyse und Bewertung unterzogen.[30] Das Ergebnis wurde kartiert (Stand 2006).[31] Danach gibt es am Nordrand der Opdrup Holzkoppel einen schmalen Streifen von Waldmeister-Buchenwald im sehr guten Erhaltungszustand (A), während der überwiegende Teil der Wälder sich im guten Erhaltungszustand (B) befindet. In allen drei Teilgebieten befinden sich Flächen mit ungenügendem Erhaltungszustand (C). Die Angaben im aktuellen Standard-Datenbogen (Stand Mai 2017) weichen davon ab. Dort wurden keine Lebensraumtypen mit einem sehr guten Erhaltungszustand (A) gemeldet.[32] Diese entsprechen eher den Angaben der Folgekartierung von 2012, siehe Vergleichsliste.[33] Hierbei zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Flächenzuordnung der FFH-Lebensraumtypen und den Beurteilungskriterien. Neben den FFH-Lebensraumtypen sind noch die Belange der gesetzlich geschützten Biotope im FFH-Gebiet zu berücksichtigen. Diese sind für alle drei Teilgebiete kartiert (Stand 2011).[34] Das FFH-Gebiet ist befindet sich im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Somit gelten für die Bewirtschaftung die Handlungsgrundsätze der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten für Natura-2000-Gebiete.[35] Damit ist sichergestellt, dass dem Verschlechterungsverbot Beachtung geschenkt wird.[36]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den Erkenntnissen der FFH-Analyse und Bewertung wurde ein FFH-Maßnahmenkatalog erstellt.[37] Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze.[38] Die wichtigste erforderliche Erhaltungsmaßnahme ist der Rückbau von Entwässerungsgräben und Verrohrungen zur Anhebung des Grundwasserspiegels.[6] Der Umbau der Lebensraumtypen (z. B. Nadel- durch Laubwald ersetzen) ist eine ständige Aufgabe in allen Wäldern der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und Teil der Handlungsgrundsätze, s. o.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In allen FFH-Gebieten in Schleswig-Holstein wird stichprobenartig eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen durchgeführt.[16] In den Jahren 2007 bis 2012 wurde die erste Folgekartierung nach Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT) durchgeführt und als Textbeitrag[39] sowie in 3 Karten festgehalten.[40] Diese sind die Grundlage für die Flächenangaben im aktuellen Standard-Datenbogen vom Mai 2017.
Die Landesforsten haben in der Opdrupholzkoppel den Bereich mit dem Waldmeister-Buchenwald östlich des Forstweges teilweise mit einem Wildschutzzaun eingehegt, um den Wildverbiss an jungen Buchen zu verringern (Stand Juli 2020).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[41] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[42] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[43] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[44] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[45]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) (Hrsg.): Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern (= LLUR SH - Natur. Band 16)., September 2009, ISBN 978-3-937937-41-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Steckbriefe der Natura 2000 Gebiete. 1223-356 Wälder an der Bondenau (FFH-Gebiet). Bundesamt für Naturschutz, 15. Februar 2020, abgerufen am 9. Juni 2020.
  2. Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz, 1. März 2012, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  3. Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 mB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  4. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  5. Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  6. a b Managementplan Wälder an der Bondenau DE 1223-356. (PDF; 1,6 MB) Anlage 6: Maßnahmen und Höhendarstellung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 8. Juni 2020.
  7. Managementplan Wälder an der Bondenau DE 1223-356. (PDF; 517 KB) Anlage 4: Übersichtskarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 8. Juni 2020.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 2518 KB) Abbildung 1, Historische Karte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, April 2011, S. 6, abgerufen am 8. Juni 2020.
  9. Jens Peter Trap: Statistisk-topographisk beskrivelse af hertugdømmet Slesvig, Kjøbenhavn 1864, S. 511
  10. Archäologische Bodendenkmäler im FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau. In: Archäologie-Atlas SH. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. Dezember 2020.
  11. Hügelgräber im Norderholz des FFH-Gebietes Wälder an der Bondenau. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  12. Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. Grabhügel aKD-ALSH-Nr. 003 842 und 003 843; früher Satrup 3 und 2. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), 21. Januar 2016, S. 2932–2933, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. April 2021; abgerufen am 15. Dezember 2020: „Zwei Hügelgräber im FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/schleswig-holstein.de
  13. Hügelgrab im Wald Küsterwiese im FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  14. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 43 KB) DE1223356 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 1–11, abgerufen am 8. Juni 2020.
  15. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). DE1223356 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 6, abgerufen am 16. Dezember 2020: „4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets“
  16. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 2518 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, April 2011, S. 1–32, abgerufen am 8. Juni 2020.
  17. Bestellliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
  18. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 43 kB) DE1223356 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. S. 3, abgerufen am 16. Dezember 2020: „3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets“
  19. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  25. Managementplan Wälder an der Bondenau DE 1223-356. (PDF; 1106 KB) Anlage 8: Lebensraum- und Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 8. Juni 2020.
  26. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau (1223-356). (PDF; 92 kB) Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno padion, Alnion incanae, Salicion albae) (*91E0). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, abgerufen am 16. Dezember 2020.
  27. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007 bis 2012 1223-356 Wälder an der Bondenau Lebensraumtypen Karte 1 und 2. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juli 2011, abgerufen am 16. Dezember 2020.
  28. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 141 KB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. In: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47. 11. August 2016, S. 1033, abgerufen am 9. Juni 2020.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 2518 KB) 4. Erhaltungsziele. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, April 2011, S. 10, abgerufen am 8. Juni 2020: „Erhaltung der überwiegend von Buchenwaldformationen mit naturraumtypischen Übergängen zu Feucht- und Nasswaldkomplexen bei naturgemäßen Grund- und Bodenwasserständen geprägten Bestände....“
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 2518 KB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, April 2011, S. 10–11, abgerufen am 8. Juni 2020.
  31. Managementplan Wälder an der Bondenau DE 1223-356. (PDF; 678 KB) Anlage 7: Erhaltungszustand. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 8. Juni 2020.
  32. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 43 KB) DE1223356 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 8. Juni 2020: „3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets“
  33. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau (1223-356). (PDF; 92 kB) Tabelle 2: Übersicht der im GGB „Wälder an der Bondenau“ (1223-356) vorkommenden FFH-Lebensraumtypen zusammengefasst nach Erhaltungszuständen. Repräsentativität und Gesamtwert nach Standarddatenbogen (MLUR 2009). Zusammenfassung der Ergebnisse der Grundlagenkartierung 2006 (ÖKOPLAN 2006) und der Folgekartierung 2010. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, S. 21, abgerufen am 16. Dezember 2020.
  34. Managementplan Wälder an der Bondenau DE 1223-356. (PDF; 775 KB) Anlage 5: Gesetzlich geschützte Biotope. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 8. Juni 2020.
  35. Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2016, abgerufen am 22. November 2020.
  36. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  37. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1223-356 „Wälder an der Bondenau“. (PDF; 2518 KB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, April 2011, S. 11–13, abgerufen am 8. Juni 2020.
  38. Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern. (PDF; 1577 KB) Erhalt und Pflege von Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, S. 1–26, abgerufen am 9. Juni 2020 (als Druckwerk: ISBN 978-3-937937-41-0, Schriftenreihe LLUR SH - Natur; 16).
  39. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau (1223-356). (PDF; 92 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, S. 1–21, abgerufen am 26. Juli 2020.
  40. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012. (PDF; 6,4 MB) 1223-356 Wälder an der Bondenau. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juli 2011, abgerufen am 26. Juli 2020 (Übersichtskarte, Biotoptyp, LRT).
  41. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  42. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  43. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  44. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  45. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.