„Fachinformatiker“ – Versionsunterschied

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Das Berufsbild des Fachinformatikers in Deutschland wurde am 11. Juli 1997 zusammen mit den drei weiteren IT-Ausbildungsberufen [[Informatikkaufmann]], [[IT-Systemkaufmann]] und [[IT-Systemelektroniker]] in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik geregelt.
Das Berufsbild des Fachinformatikers in Deutschland wurde am 11. Juli 1997 zusammen mit den drei weiteren IT-Ausbildungsberufen [[Informatikkaufmann]], [[IT-Systemkaufmann]] und [[IT-Systemelektroniker]] in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik geregelt.
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=== Schweiz ===
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Version vom 17. September 2013, 12:59 Uhr

Der Fachinformatiker (englisch etwa: IT specialist) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie, der neben Deutschland auch in der Schweiz, Österreich und in Liechtenstein angeboten wird.

Einsatzgebiete und Arbeitsbereiche

Ein Fachinformatiker kann praktisch in allen Branchen eingesetzt werden. Der Großteil der Fachinformatiker ist in größeren Betrieben mit einer eigenen IT-Abteilung oder in eigenständigen Software- und Systemhäusern angestellt. Die Arbeitsbereiche von Fachinformatikern sind sehr vielseitig: Es beginnt bei der Analyse von Kundenanforderungen, der Planung, dem Einrichten, der Wartung und Administration von Systemen und Rechnernetzen, über die Anwendungs- und Datenbankentwicklung, Software-Engineering, Anpassung, Beschaffung und Installation von Hard- und Software bis zu Aufgaben in den Bereichen Consulting, Schulung und IT-Sicherheit.

Entstehungsgeschichte des Berufsbildes

Deutschland

Das Berufsbild des Fachinformatikers in Deutschland wurde am 11. Juli 1997 zusammen mit den drei weiteren IT-Ausbildungsberufen Informatikkaufmann, IT-Systemkaufmann und IT-Systemelektroniker in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik geregelt. XD

Schweiz

Grundausbildung

Das erste Reglement für den Ausbildungsberuf Geräteinformatiker stammt vom 20. Dezember 1993, das erste Reglement für den Ausbildungsberuf Informatiker stammt vom 31. März 1994. Die beiden Ausbildungsberufe wurden mit der Verordnung vom 13. Dezember 2004 zusammengelegt.

Die Ausbildung erfolgte wie in Deutschland im dualen System zwischen Betrieb und Berufsschule.

Mit der Zeit musste allerdings das duale System immer mehr dem trialen System weichen, da einige Betriebe nicht die Möglichkeiten haben, die Auszubildenden in allen Bereichen hinreichend auszubilden. Dieses Wissen wird den Auszubildenden in einer dritten Institution, bzw. in einem anderen Betrieb vermittelt. Mit der Verordnung von 2004 wurde dieser Tatsache dadurch Rechnung getragen, dass von dort an die überbetrieblichen Kurse fester Bestandteil der Ausbildung sind.[1]

Höhere Berufsbildung

In der Schweiz wurde der Beruf des Informatikers mit eidgenössischem Fachausweis am 13. Oktober 1998 eingeführt und im Berufsbildungsgesetz verankert.[2]

Österreich

In Österreich wurde erstmals am 17. September 1999 der Lehrberuf Informatiker eingeführt[3], zugleich wurden auch die verwandten Lehrberufe IT-Elektroniker[4] und IT-Kaufmann[5] ermöglicht.

Vorerst jedoch galten noch alle drei neu eingeführten Lehrberufstypen als befristete Ausbildungsversuche. Die Erfahrungsberichte der Ausbildungsbetriebe und Lehrlingsstellen sollten darüber entscheiden, ob der Beruf Informatiker in Österreich als Regellehrberuf eingeführt oder als Lehrberuf wieder aufgelassen werde. Das eintreten in den Lehrberuf war somit vorerst bis zum 31. Dezember 2002 befristet, wurde 2002 bis zum 31. Dezember 2004[6] und 2004 erneut bis zum 31. Dezember 2005[7] verlängert.

Erst mit 10. April 2006 wurde der vormalige Ausbildungsversuch des Lehrberufs Informatiker, mit Verlautbarung des Bundesgesetzblattes II Nr. 149/2006, in einen Regellehrberuf unter der Kategorie Informationstechnologie umgewandelt.[8]

DDR

In der DDR wurde ein ähnlicher Beruf unter der Bezeichnung Facharbeiter für EDV bzw. unter Facharbeiter für Datenverarbeitung bereits vor 1980 als Ausbildungsberuf angeboten. Nach der Wiedervereinigung ging dieser Beruf im Datenverarbeitungskaufmann auf.

Ausbildungsmöglichkeiten und Inhalte

Deutschland

Ausbildungen

Die Berufsbezeichnung Fachinformatiker ist nicht mit dem sehr viel allgemeineren Begriff Informatiker zu verwechseln, da es sich hier um eine Berufsausbildung und nicht um ein Studium handelt.

Die Ausbildung zum Fachinformatiker erfolgt in Deutschland gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik in drei Jahren im dualen System, also mit einer Verteilung der Lehrinhalte auf Betrieb und Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können, sind Verkürzungen der Ausbildungszeit auf zweieinhalb oder zwei Jahre möglich, z. B. durch nachweislich gute Leistungen in der Berufsschule bzw. in der Zwischenprüfung und durch Zustimmung durch den Ausbildungsbetrieb. Ferner können Nachweise einschlägiger Schulabschlüsse, z. B. der allgemeinen Hochschulreife, automatisch zur Verkürzung der Ausbildungszeit qualifizieren, die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorausgesetzt.

Der duale Grundgedanke der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unterbrochen werden: Umschulungen finden oft rein schulisch statt, wobei diese in der Regel durch einschlägige Praktika ergänzt werden, die aber zumindest umfänglich meist nicht mit dem betrieblichen Part einer normalen dualen Berufsausbildung vergleichbar sind. Sind bereits genügend Schuljahre abgeleistet worden, z. B. durch Erlangen der allgemeinen Hochschulreife an einem Gymnasium, dann kann die Ausbildung unter Umständen auch gänzlich ohne Besuch einer Berufsschule, das heißt allein innerhalb des Ausbildungsbetriebes erfolgen. Näheres regeln die Industrie- und Handelskammern, sowie z. B. im Rahmen der Definition der Berufsschulpflicht die Gesetzgeber der Länder.

Die Berufsausbildung zum Fachinformatiker kann auch in Kombination mit einem Studium an einer Fachhochschule absolviert werden. Es handelt sich dabei um so genannte „duale Studiengänge“, die jedoch nicht mit dem Modell der Berufsakademie zu verwechseln sind.

In Deutschland muss sich ein angehender Fachinformatiker zwischen den Fachrichtungen „Anwendungsentwicklung“ (englisch etwa: IT specialist of software developement) und „Systemintegration“ (englisch etwa: IT specialist of systems integration) entscheiden. Es ist kein bestimmter Bildungsabschluss gesetzlich vorgeschrieben, die Eingangsvoraussetzung für den Beruf ist im Allgemeinen die Mittlere Reife, in manchen Unternehmen aber auch das Abitur.

Im Bundesdurchschnitt verdient ein Fachinformatiker während seiner Ausbildung, gleich welcher Fachrichtung, 789 Euro. Diese Vergütung ergibt sich aus den einzelnen Monatsgehältern des 1. bis 3. Lehrjahres. Dabei beträgt das Ausbildungsgehalt im 1. Lehrjahr 725 Euro und steigert sich im 2. Lehrjahr auf 784 Euro bis hin zu 859 Euro im 3. Lehrjahr. Allerdings gibt es einen Unterschied bei der Ausbildungsvergütung zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Ein Auszubildender in den alten Bundesländern verdient durchschnittlich 818 Euro pro Monat auf drei Jahre verteilt, während ein Auszubildender in den neuen Bundesländern im selben Zeitraum 760 Euro erhält. Dies entspricht einem Unterschied bei der Ausbildungsvergütung von ca. 7 % zwischen neuen und alten Bundesländern.[9]

Fachrichtungen

Anwendungsentwicklung (software developement)
ist auf die Auswahl, Entwicklung, Anpassung, Wartung von Software sowie Datenbanken und auf die Anwenderschulung spezialisiert, er benutzt dazu geeignete Methoden und Verfahren der Softwaretechnik, Programmiersprachen und Entwicklungswerkzeuge (Siehe auch: Programmierer oder Softwareentwickler).
Systemintegration (systems integration)
plant, installiert, wartet und administriert Systeme sowie Netzwerke und setzt Kenntnisse im Bereich der Betriebssysteme, Rechnernetztechniken und Protokolle ein. Aber auch das Thema IT-Sicherheit (Firewalls, Verschlüsselung etc.) ist von Bedeutung. Eine typische Beschäftigung nach der Ausbildung ist Systemadministrator und Systemintegrator.

Gemeinsam sind bei beiden Fachrichtungen die Kernqualifikationen (Datenbanktheorie, -entwurf und -abfrage, moderne Analyse-, Entwurfs- und Implementierungsmethoden in der objektorientierten Softwareentwicklung und der Systemtechnik, umfassende Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Analyse, Steuerung und Kontrolle, Projektplanung, Kommunikationstechniken).

Prüfung und Abschluss

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK. Diese besteht aus zwei Teilprüfungen, die beide mit mindestens 50 % bestanden werden müssen. Teil A der Prüfung ist ein reales betriebliches Abschlussprojekt (70 Stunden in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung, 35 Stunden in der Systemintegration), die schriftliche Dokumentation, die Präsentation des Abschlussprojekts und ein Fachgespräch hierüber vor einem IHK-Prüfungsausschuss. Dabei wird das Ergebnis der Dokumentation mit 0,5 gewichtet, die Ergebnisse der Präsentation und des Fachgespräches zu je 0,25.

Im Folgenden wird die Prüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung beschrieben. Für die Fachrichtung Systemintegration gilt prinzipiell dasselbe, nur beträgt die Dauer des betrieblichen Projektes 35 Stunden.

Der Fachinformatiker Anwendungsentwicklung (kurz: FIAE) z. B. führt im Rahmen der Prüfung selbständig ein reales betriebliches Projekt in 70 Stunden von der Analyse bis zur Endabnahme seitens des Betriebes durch. Dabei nutzt er moderne Methoden des Software-Engineerings, der Projektplanung und wirtschaftlicher Kostenanalyse, -Rechnung und -Kontrolle. Diese Arbeit dokumentiert er zielgruppengerecht, didaktisch durchdacht und mit geeigneten Darstellungsmitteln in einem umfangreichen Projektbericht, wobei er ausführlich die Aufgabenstellung analysiert, die Alternativen diskutiert, die Projektplanung darlegt und die Gründe für die eingesetzten Analyse-, Implementierungs- und Testverfahren erläutert. Außerdem führt er eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung, eine abschließende Bewertung durch und erstellt eine Kundendokumentation. Die Projektdokumentation beinhaltet das Pflichtenheft, die Testpläne und -protokolle sowie die Kundendokumentation.

Für dieses Projekt erarbeitet er zusätzlich eine Präsentation. Er stellt die wesentlichen technischen, wirtschaftlichen, Kunden- und Anwender-bezogenen Aspekte seines Projektes in Wort und Bild zielgruppengerecht und kommunikativ kompetent dar. Anschließend führt er mit der Prüfungskommission ein Fachgespräch über diese Arbeit.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung (Teil B) besteht aus drei schriftlichen Teilprüfungen. Der erste Teil, die sog. Fachqualifikation stellt Aufgaben zur speziellen Fachrichtung der Ausbildung. Der zweite Teil, die sog. Kernqualifikation, stellt Aufgaben zum Kern der Ausbildung. Diese Prüfung ist bei allen vier IT Berufen (Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann und Informatikkaufmann) identisch. Beide Prüfungen dauern 90 Minuten und werden mit je 0,4 gewichtet. Der letzte Teil des Prüfungsteils B ist die Kenntnisprüfung im Fach Wirtschaft und Soziales. Diese Prüfung mit einem Umfang von 60 Minuten wird mit 0,2 gewichtet.

Bei erfolgreicher Teilnahme an diesen Prüfungen wird dem Auszubildenden der Abschluss „Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung“ beziehungsweise „Fachinformatiker/in Systemintegration“ zuerkannt.

Der Beruf des Fachinformatikers wie auch die anderen IT-Berufe (Informatiker, staatl. gepr., Medieninformatiker, Techn. Assistent Informatik etc.) sind Generalistenausbildungen, in denen einerseits Fachthemen in der Tiefe vermittelt werden, aber auch alle betriebswirtschaftlichen, arbeits- und kommunikationspsychologischen Kenntnisse, um im Unternehmen effizient die Anforderungen der Kunden und Märkte abdecken zu können.

Schweiz

Ausbildung

In der Schweiz dauert die Ausbildung zum Informatiker vier Jahre. Die Lehrorte sind dabei der Betrieb, die Berufsfachschule sowie die überbetrieblichen Kurse.

Laut des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung eines Informatikers soll der Auszubildende das dritte und vierte Lehrjahr nutzen, um sich in Eigeninitiative, also mittels Selbststudium in zweien der folgenden Themengebiete vertiefendes Wissen anzueignen.

  • Hardwarekonfiguration und -installation
  • Standardsoftwarekonfiguration
  • Datenübertragung und Rechnernetze
  • Telekommunikationssysteme
  • Übertragungssysteme
  • Digitale Vermittlungssysteme
  • Softwareerstellung
  • Datentechnik
  • Prozesssteuerung
  • CIM-Komponenten

Inwieweit diese Angaben der realen Berufspraxis entsprechen, sei dahingestellt.

Fachrichtungen

In der Schweiz gibt es folgende vier verschiedene Fachrichtungen[1] in der Informatiklehre:

  • Anwendungsentwicklung
  • Systemtechnik (Systemintegration)
  • Support (bis 2013)
  • Betriebsinformatiker (ab 2014)
  • Generalisten

Überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse umfassen mindestens 30 Tage beziehungsweise maximal 64 Tage zu je 8 Stunden und finden in den ersten drei Lehrjahren statt.

Die obligatorischen Module sind Teil des Qualifikationsverfahrens.

Mögliche Inhalte sind:[10]

Prüfung und Abschluss

Der Informatikerlehrling (ausgenommen die Fachrichtung Support) macht am Ende seiner Ausbildung eine Facharbeit (individuelle praktische Arbeit, IPA) während 10 Tagen, in der er das Gelernte im Betrieb und der Schule umsetzt. Je nach Ausbildungsrichtung kann diese Arbeit die Entwicklung einer Applikation, eine Erweiterung einer bestehenden Software oder die Migration einer neuer Soft- bzw. Hardware im Betrieb sein. Während der Arbeit besucht ein Experte den Lehrling zweimal und überprüft die Ausführung und das bisherige Ergebnis der Prüfungsarbeit und stellt dabei in einem Fachgespräch projektbezogene Fragen. Am Ende seiner Arbeit liefert der Lehrling eine Dokumentation und den Quellcode ab. Eine abschließende Präsentation, das Fachgespräch, das Projektresultat und die Dokumentation werden von dem Fachvorgesetzten (ein betrieblicher Mitarbeiter, der den Lehrling während den 10 Tagen begleitete) und dem Experten (evtl. auch 2) beurteilt und benotet.

Fachrichtung Support

Hat der Lehrling die Fachrichtung Support (vormals Geräteinformatiker) gewählt, so stellt ihm der Lehrbetrieb eine Aufgabe (oder mehrere Teilaufgaben), die er während eines Tages unter Beobachtung eines Experten lösen muss.

Schule

Der Schulstoff wird in Modulen fortlaufend geprüft. Nach 4 Jahren und bestandene Prüfungen erlangt der Lehrling das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Berufsmatura

Es ist möglich, die Berufsmaturität lehrbegleitend oder anschließend der Lehre zu erlangen. Diese ermöglicht es dem Lehrling, prüfungsfrei die Fachhochschule zu besuchen.

Österreich

Ausbildung

3 Jahre und 6 Monate dauert in Österreich die Ausbildung zum Informatiker, die wie in der Schweiz oder in Deutschland im dualen System durchgeführt wird. Fachrichtungen sind auch in Österreich nicht gegeben, Ausbildungsinhalte und Prüfungsvorschriften werden von der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (II332/99) geregelt.

Prüfung und Abschluss

Die Abschlussprüfung umfasst in Österreich eine theoretische sowie eine praktische Teilprüfung, die praktische Prüfung selbst gliedert sich wiederum in eine Prüfarbeit/Arbeitsprobe und ein Fachgespräch. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. Nach bestandener Prüfung erhält der Auszubildende den Berufsabschluss „Informatiker/in“.

Liechtenstein

Laut des Zollvertrags mit der Schweiz vom 29. März 1923 finden alle Bundesgesetze der Schweiz, mit Ausnahme derer, die durch eine Beitragspflicht des Bundes begründet werden, auch Anwendung auf das Fürstentum Liechtenstein (siehe Ausbildungsmöglichkeiten und Inhalte in der Schweiz weiter oben).

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. a b http://www.bbt.admin.ch/bvz/grundbildung/index.html?detail=1&typ=EFZ&item=477&lang=de
  2. http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/8375.pdf
  3. BGBl. II Nr. 332/1999 Einführung des Lehrberufes Informatiker in Österreich
  4. BGBl. II Nr. 333/1999 Einführung des Lehrberufes IT-ElektronikerIn in Österreich
  5. BGBl. II Nr. 334/1999, Einführung des Lehrberufes IT-Kaufmann/Frau in Österreich
  6. 502. Verordnung: Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung Informatiker 2002 in Österreich
  7. Änderung der Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Informatik, IT-Elektronik, IT-Kaufmann und Mikrotechnik 2004 in Österreich
  8. Informationstechnologie-Ausbildungsordnung InformatikerIn 2006 in Österreich
  9. Ausbildungsvergütung Fachinformatiker
  10. http://www.berufzug.ch/includesBZ/doc_holen.php?DokuPfad=/firmen/downloads/Angebote_Inf_2010_2011_A.pdf