Fachsenat nach § 189 VwGO des Bundesverwaltungsgerichts

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Der Fachsenat nach § 189 VwGO ist ein Spruchkörper des deutschen Bundesverwaltungsgerichts. Er entscheidet, wenn eine Behörde sich im Einzelfall weigert, dem Gericht bestimmte Akten vorzulegen.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fachsenat ist zuständig für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO (sog. In-Camera-Verfahren).[1]

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fachsenat ist mit folgenden fünf Berufsrichtern besetzt. Zudem sind drei Vertreter benannt:[1]

Soweit darüber hinaus eine Vertretung erforderlich wird, werden alle Richter des Fachsenats von allen beisitzenden Richtern der Revisionssenate, beginnend mit dem dienstjüngsten und fortlaufend in der Reihenfolge des Dienstalters, vertreten. Bei gleichem Dienstalter beginnt die Vertretung mit dem lebensjüngeren Richter.

Vorsitzende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Name (Lebensdaten) Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Rüdiger Rubel (* 1954)[2] Mai 2016 Dezember 2018
Richard Häußler (* 1962) min. seit 2019

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2023. (PDF) In: bverwg.de. 12. Dezember 2022, abgerufen am 14. Januar 2023.
  2. Pressemitteilung Nr. 79/2019. Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 26. Januar 2020.