Fair Use Policy

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Die Fair Use Policy (deutsch: Regel zur angemessenen Verwendung) ist meist eine Klausel im Vertrag zwischen Anbietern und Nutzern von Pauschalangeboten (insbesondere bei Flatrates im Telekommunikations-Sektor), die eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung der Pauschalangebote einschränken sollen. Dabei wird entweder die Leistung des Produkts oder der Dienstleistung nach einem gewissen Verbrauch eingeschränkt oder der Mehrverbrauch bepreist. Das Thema ist auch als Drosseln (des Datenvolumens) bekannt.[1]

Ursachen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anbieter rechtfertigen diese Klauseln regelmäßig damit, dass damit verhindert werden soll, dass einzelne Nutzer (Power-User) die begrenzten Ressourcen des Anbieters so stark beanspruchen, dass andere Kunden darunter leiden.[2] Die rechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen ist umstritten, wenn der Anbieter sein Angebot offen als Pauschalangebot ohne Nutzungsbeschränkung ausweist oder bewirbt. Die entsprechende Fair-Use-Policy-Klausel ist bei vielen Anbietern daher als „Ressourcen-Überbeanspruchungsklausel“ oder „Serverüberlastungsklausel“ in den AGB verankert. Das Vorhandensein solcher Klauseln sagt aber nichts darüber aus, ob sie in der Praxis auch eingesetzt werden. Je größer ein Anbieter ist, desto eher wird er entsprechende Vielnutzer in seiner Mischkalkulation auffangen können.[2] Produkte oder Dienstleistungen, bei denen die Kapazitätserweiterung teuer und kurzfristig nur schwer möglich ist, werden dagegen stets mit einer rigiden Fair Use Policy versehen.

Alternativ unterstellen einige Anbieter von Privatkunden-Pauschalangeboten bei deutlich überdurchschnittlicher Nutzung gewerbliche Nutzung, die laut Vertragsbestimmungen ausgeschlossen ist[3], oder bedienen sich anderer Druckmittel gegenüber den Kunden – siehe auch Telekommunikationsunternehmen in der Kritik.

Mobilfunk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während bei Festnetzverträgen Beschränkungen selten vorkommen, sind die meisten Tarife in Deutschland mit einer Volumenbegrenzung versehen und werden bei Erreichen dieser für den Rest des Abrechnungszeitraums gedrosselt.[4][5] Ursprünglich wurden die Tarife als „Fair-Flat“ bezeichnet.[6] Seit 2012 gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Regelungen zum internationalen Roaming.[7]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Drosselkom Telekom begräbt Mogel-Flatrate. Spiegel.de, 2. Dezember 2013, abgerufen am 25. September 2014.
  2. a b Jonas Lohrmann: Bietet ein Festnetzvertrag unbegrenztes Datenvolumen? In: Cyberport. 25. Januar 2024, abgerufen am 7. Mai 2024.
  3. Walter Niermann: Privater und betrieblicher Internet- bzw. Telefonanschlu ... / 2 Privater Telefon- und Internetanschluss. In: Haufe.de. Abgerufen am 7. Mai 2024.
  4. Markus Böhm, Angela Gruber: Datenvolumen-Drosselung bei Smartphone: Erst Highspeed, dann Kriechspur. In: Der Spiegel. 14. April 2016, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 7. Mai 2024]).
  5. Handy-Datenvolumen: Datenflat darf laut Gericht nicht gedrosselt werden. In: Der Spiegel. 5. Februar 2016, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 7. Mai 2024]).
  6. Thorsten Neuhetzki, Thomas Michel: Fair-Use-Grenze beim Roaming: Das gilt für Handy-Nutzer. In: teltarif.de. Abgerufen am 7. Mai 2024.
  7. Roaming: was Sie für die Nutzung Ihres Smartphones in einem anderen EU-Land bezahlen. Abgerufen am 7. Mai 2024.