Familienpflegewerk

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Logo des Familienpflegewerks

Das Familienpflegewerk ist ein Verein mit Sitz in München.[1]

Aufbau und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) e.V. ist eine Tochterorganisation des Frauenbundes, des größten Frauenverbandes in Bayern. Familienpflege hat im Bayerischen Landesverbandes seit den 1950er Jahren Tradition. Die Familienpflegestationen waren ursprünglich bei den auf lokaler Ebene tätigen KDFB-Zweigvereinen angesiedelt.

Im Rahmen einer Umstrukturierung konstituierte sich das Familienpflegewerk am 24. Juli 2003 als eingetragener Verein. Es ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und dem Deutschen Caritasverband, Landesverband Bayern e.V., als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zugeordnet. Mit 19 Familienpflegestationen und rund 150 Mitarbeitern ist es der größte Anbieter von Familienpflege in Bayern. Die Geschäftsstelle befindet sich in München.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Familienpflegewerk hilft Familien in sozialen, familiären und finanziellen Notlagen. Wenn die Person (Mutter oder Vater), die den Haushalt führt und die Kinder erzieht, dazu nicht in der Lage ist, können Familien die gesetzlich geregelte Leistung Familienpflege in Anspruch nehmen, z. B. bei einer Risikoschwangerschaft, bei physischer und psychischer Überforderung, während eines Krankenhausaufenthaltes, einer Reha-Maßnahmen, einer Kur oder zur Entlastung von Familienmitgliedern, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen. Die Familienpfleger und Familienpflegehelfer führen den Haushalt, betreuen die Kinder und helfen, in schwierigen Situationen zurechtzukommen. Im Einsatz bei Familien mit Kindern versorgen sie auch behinderte und alte Menschen in Zusammenarbeit mit Fachkräften ambulanter Pflegedienste.

Finanzierung und gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kosten für Familienpflege können von den gesetzlichen Krankenkassen (bei Kindern unter 12 Jahren), Jugendämtern (bei Kindern unter 14 Jahren), Rentenversicherungsträgern und Sozialämtern getragen werden. Bei stationärer Behandlung der Mutter / des Vaters ist die Familienpflege eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Bei ambulanter Betreuung eine freiwillige Leistung, die in den Satzungen der Krankenkassen geregelt ist.

Die Gebührensätze der Krankenkassen und anderer Kostenträger decken die Kosten der Familienpflege nur zu zwei Dritteln. Daher ist das Familienpflegewerk auf Zuschüsse und Spenden angewiesen. Es finanziert sich mit staatlichen, kommunalen und kirchlichen Zuschüssen, mit Mitteln des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. und Spenden.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. AG München, VR 18220