Gefährdetenansprache

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Als Gefährdetenansprache wird das Aufklärungsgespräch mit potentiell gefährdeten Personen bezeichnet, das Maßnahmen des Personen- und Objektschutzes beinhalten kann. Die Polizeibehörden können gefährdete Personen ansprechen, wenn ihnen ein Hinweis auf deren Bedrohung durch Kriminalität (u. a. durch Sexualstraftäter oder interkulturelle Konfliktsituationen) oder nachrichtendienstliche Aktivitäten vorliegt.[1][2]

Der Begriff wurde im Jahre 2017 im Zusammenhang mit den Spionageaktivitäten des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) in Deutschland bekannt. Mit Gefährdetenansprachen warnten deutsche Sicherheitsbehörden türkischstämmige Mitbürger vor einer möglichen Überwachung und negativen Folgen, sollten die Betroffenen das türkische Hoheitsgebiet betreten.[3][4]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen. Bei: NRW.de. Runderlass vom 13. Januar 2010.
  2. Jahresbericht. Häusliche Gewalt. Stalking. 2012. Bei: Polizei.Hessen.de. (PDF; 189 kB).
  3. Türkischer Geheimdienst. Hunderte Türken in Deutschland ausspioniert. In: Die Zeit. 27. März 2017, ISSN 0044-2070 (online [abgerufen am 29. März 2017]).
  4. Türkischer Geheimdienst. Gülen-Anhänger in Deutschland bespitzelt. Bei: tagesschau.de. 27. März 2017, abgerufen am 17. April 2017.